Hallo zusammen,
ich hab an meiner ETZ ein altes Hella Rücklicht von der BW verbaut (siehe Bild), welches in der oberen Hälfte einen "orangenen Bereich" hat. Diesen würde ich gerne als Blinklicht verwenden und auf den linken Blinker auf dem "Ausleger" verzichten.
Wäre das zulässig? Da das Gespann ja "zwei Spuren" hat (hat es das rechtlich, ist ja kein Auto, also Motorradführerschein reicht ja), müsste ja klar sein, dass wenn es am Motorrad (also links) blinkt, dies das linke Blinklicht ist?
Wisst Ihr da was, hätte ich stichhafte Argumente, falls der TÜV nicht mitspielt?
Grüße Christian