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TS Martin hat geschrieben:Am besten du bedienst dich einem Gutachten. Die meisten Versicherer bezahlen das sogar, wenn der Vertrag zu Stande kommt. Classic Data Gutachten. Dann weißt du es genau und hast acuh was in der Hand. Die paar Euronen übernehmen die meistens. Der LVM, dass weiß ich, macht es auf jeden Fall.
TS Martin hat geschrieben:Auf Seite 3 steht eindeutig, dass beim Abschluss der Kaskoversicherung das Gutachten erstattet wird:
http://static.lvm.de/alfcondeli/media/p ... -w4111.pdf
Noch Fragen ...
Neubrandenburger hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:Auf Seite 3 steht eindeutig, dass beim Abschluss der Kaskoversicherung das Gutachten erstattet wird:
http://static.lvm.de/alfcondeli/media/p ... -w4111.pdf
Noch Fragen ...
wenn der Fahzeugwert über 10.000 euro ist. was bei einer 175er nicht der fall sein wird. sonst muss das gutachten selber bezahlt werdeen.
TS Martin hat geschrieben:Darf man fragen was du bei der AXA löhnst?
Markus K hat geschrieben:Habe eben ein Angebot für nen Sperber hier ins Forum rausgegeben. Haftpflicht 33,50 Euro, Teilkasko 26 Euro.
TS Martin hat geschrieben:Darf man fragen was du bei der AXA löhnst?
Was würde bei der ADAC fällig werden ...
Und vor allem wieviel kw hat dein Krad.
TS Martin hat geschrieben:...wenn man eine Simson freiwillig kennzeichnet.
Also statt Mopedkennzeichen ein normalen fährt. Auch hier gilt der Oldtimertarif und man braucht keine HU.
Man hat sich nur freiwillig ein Kennzeichen geholt...
TS Martin hat geschrieben:Also Geld ist bei mir nicht alles. Auch Service und Umfang. Beim Auto habe ich auch 'nen Schadensretter drinne ...
TS Martin hat geschrieben:Vollkommen richtig. Vielleicht zahle ich das beim Trabant oder der ETZ mit. Denn hier sind sie etwas teurer. Aber der Vorortservice ist es mir wert. Als nur eine online Betreuung oder das der Vertreter 100 km weg ist oder einfach nur ein Ar... .
Also Geld ist bei mir nicht alles. Auch Service und Umfang. Beim Auto habe ich auch 'nen Schadensretter drinne ...
TS Martin hat geschrieben:...@ net-harry: Preis wären die 33,64 € im Jahr oder anteilig taggenau auf ein Saisonkennzeichen. Nachteile sehe ich keine. HU befreit bleibt das KKR trotz dieser Variante. Einzig die Möglichkeit, weil es Obrigkeit so nicht kennt, in eine Kontrolle mehr zu kommen ist vorhanden.
TS Martin hat geschrieben:Nun musst du ganz genau wissen wo die freiwilligkeit steht.
FZV hat geschrieben:(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind folgende Kraftfahrzeugarten:
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
- einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
- Leichtkrafträder
- zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder
- motorisierte Krankenfahrstühle
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Elektronische Mobilitätshilfe
folgende Arten von Anhängern:
Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
Arbeitsmaschinen,
Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
Anhänger für Feuerlöschzwecke,
land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.
Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
FZV hat geschrieben:
(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.
TS Martin in Ralles Link hat geschrieben:Nun kam heute der Anruf vom Amt des Landkreises Oberhavel und man erklärte mir alles.
Also das Zulassen von Kleinkraftrollern/kräder stellt im allgemeinen kein Problem da.
Es ist wie schon gesagt eine Freiwilligkeit
Man würde es mir gestatten.
Nachteil: die erste Info die ich hatte war leider verkehrt, dass das TÜV Prozedere nicht existiert - man muss, wenn man sich freiwillig der amtlichen Zulassung unterwirft, alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.
Weiterer Nachteil: die ABE reicht zur Erteilung der Fahrzeugpapiere nicht aus. Man benötigt zur Zulassung ein Vollgutachten von TÜV oder Dekra.
Vorteil: Versicherungsprämie fürs ganze Jahr 21 € plus TÜV (anteilig): 20 € ergibt: 41 €.
Lohnt sich nur für Saisonfahrer als Bsp.: 04-10 ergibt 'ne Prämie von 32 €.
Also muss man überlegen.
Aber bevor sich die Zulassung rentiert vergehen Jahre.
Bsp. bei mir im Vergleich zum Mopedschild.
Mopedschild: 48 €
Zulassung mit Vollgutachten ca. 150 € incl. Schilder.
Versicherungsprämie für Saison (03-10) und anteilig TÜV: 35 €.
Ersparnis pro Jahr: 13 €.
Rentabel nach ca. 11 Jahren.
Also ...
TS Martin hat geschrieben:Alles neu - man müsste wegen solcher Verwirrung alte Freds löschen oder abändern.
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