Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
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Andreas hat geschrieben:Umrüsten auf 125 ccm.
specht hat geschrieben:... da wird wohl nur ein sehr netter amtlich anerkannter Sachverständiger mit dem Satz "maximale Kennzeichenhöhe 130mm" in den Zusatzbemerkungen aushelfen können
Andreas hat geschrieben:Das ist lediglich eine Empfehlung. Dieser kann das Amt folgen oder eben auch nicht.
18x20 bekommt man nicht zugeteilt
amtlich anerkannter Sachverständiger
vlat hat geschrieben:Guten Abend,18x20 bekommt man nicht zugeteilt
Also ich messe morgen wenn ich in der Garage bin nochmal nach, aber denke schon das es die Größe war.
[...]
vlat hat geschrieben:... und mich dort mal unbeliebt machen ...
Ich meinte damit, dass man nur "groß" oder "klein" von der Zulassungsstelle zugeteilt bekommt.
Eisenschwein 1968 hat geschrieben:ETZ 250 ummelden oder Der Wutbürger vs Zulassungsstelle.
Habe heute meine 250 ziger von Saison auf Dauerkennzeichen umgemeldet.Das war auch ein willkommener Anlass,sich vom normalen Nummernschild zu verabschieden und auf Größe 240mmx140 zu wechseln.Habe mein altes Kennzeichen mitgenommen und die Änderung begründet das ich es biegen muss damit es passt.Dies ist natürlich nicht legal.Also große Diskussion um zuviel PS und Hubraum mit mehreren Beamten.Mir wurde mal wieder vorgeworfen,ich hätte das Schutzblech abgesägt und so weiter.
Wir haben uns dann auf eine vorläufige Erteilung geeinigt,und ich sollte eine Genehmigung von Dekra oder TÜV nachreichen.Also auf zur Dekra.Der Ingenieur war äusserst kompetent und hat sofort alles ausgestellt.Und dann auch gleich noch beim Amt angerufen und das geklärt:Alle DDR Zweiräder mit Erstzulassung vor 1990 haben eine KTA Betriebserlaubnis.Steht bei mir Sogar im Fahrzeugschein unter Punkt 22.Laut KTA Betriebserlaubnis war die damalige Größe eben so festgelegt und es muß heute ein entsprechendes Nummernschild erteilt werden.(Gilt im übrigen auch für Seitenständer ab Werk)Die einzige Ausnahme sind Umbauten,da muss Platz für das große sein. Also aufs Amt und siehe da es geht doch.Gab auch fadenscheinige Entschuldigungen von wegen hat ja noch nie einer was gesagt und die ETZ ist soooo selten und die DDR solange her da kann man das nicht wissen.
Svidhurr hat geschrieben:Die netten Damen von den Zulassungsstellen, werden da bestimmt nur mit etwas schritlichen in der Hand
zu überzeugen sein.
Robert K. G. hat geschrieben:Gerade bei der ETZ 250 erleidet man mit der Argumentation Schiffbruch! Diese war ausdrücklich auch für den Export bestimmt.
Feuereisen hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:Gerade bei der ETZ 250 erleidet man mit der Argumentation Schiffbruch! Diese war ausdrücklich auch für den Export bestimmt.
An den Exportmodellen gab es jedoch keinen Plastspritzschutz. Ist dieser wie bei einem Inlandsmodell serienmäßig befestigt (vernietet, einfach abschrauben ist also nicht) passt das große Kennzeichen nicht. Also Originalzustand - KTA Betriebserlaubnis - kleines Kennzeichen.
Feuereisen hat geschrieben:Pfuscher! Damit verabschiedet sich das Blech ganz flott...
Es ging um den originalen Zustand bei Erteilung der KTA BA.
Robert K. G. hat geschrieben:Gerade bei der ETZ 250 erleidet man mit der Argumentation Schiffbruch! Diese war ausdrücklich auch für den Export bestimmt. Das Rücklicht (Stichwort Ausleuchtung großer Kennzeichnung) trägt eine EG Nummer und wurde explizit für große Kennzeichen geprüft. Auch der Kennzeichenausschnitt ist hinreichend groß und auch die Bauhöhe...
So ist es völlig korrekt wenn sich SHK bis heute weigert kleine Kennzeichen zu vergeben, in SOK bekommt man sie ohne große Diskussionen und bei dir in SLF geht es mit etwas lamentieren... Das alles ist so richtig und zeigt nur die Interpretation eines Gesetzestextes bzw. verschiedene Anweisungen der Leiter der Zulassungsstellen. Ich würde jedenfalls nicht nach dem Motto auftreten: Du musst! Das geht mit Garantie in die Hose!
Gruß
Robert
specht hat geschrieben:Svidhurr hat geschrieben:Die netten Damen von den Zulassungsstellen,
werden da bestimmt nur mit etwas schritlichen in der Hand zu überzeugen sein.
... bei uns in Z hilft meist lieb fragen. Wie sieht es in ABG aus?
Gespann Willi hat geschrieben:Die Zeiten der 280 Kuchenbleche ist doch vorbei
Die jetzigen Normschilder sind doch schmäler
wie die 125er Schilder
Gespann Willi hat geschrieben:Weis ich, aber man bleibt da trotzdem gerne mit dem Bein hängen.
Mit dem schmalen langen nicht und länger wie das Schutzblech ist es ja auch nicht.
Mir gefallen die neuen schmalen
DJ600 hat geschrieben:.... Das wurde mir erst in dem Augenblick vor augen geführt, als der Mensch, der das Schild drucken sollte, in das Fach mit den gaaaanz großen Rohlingen griff. Da half kein Veto und kein Lamentieren weil gesetzlich geregelt... .
In der Konsequenz fahre ich nun also mit einer Tischtennisplatte mit den Abmessungen 220x 200 als Nummernschild durch die Gegend ....
der garst hat geschrieben:Ich finde die grossen Kennzeichen gar nicht so schlimm, so wird das Mopped wenigstens nicht ständig für ne 125er gehalten.
Von der Größe her sind die Emmen ja alle nicht weit weg von Simsons und anderen Mopeds.
Feuereisen hat geschrieben:der garst hat geschrieben:Ich finde die grossen Kennzeichen gar nicht so schlimm, so wird das Mopped wenigstens nicht ständig für ne 125er gehalten.
Da stellt sich doch die Frage ob man sich über die Größe des Nummernschildes definieren muss - Seht her ich fahre ein richtiges Motorrad...
Feuereisen hat geschrieben:Unterschätzt ein hinter mir fahrender Verkehrsteilnehmer mein Krad aufgrund des kleinen Kennzeichens - um so besser... Spätestens wenn ich am "Kabel ziehe" wird das Kennzeichen schnell noch kleiner... er hat dann genügend Zeit darüber zu grübeln ob das am geringeren Windwiderstand des kleinen Bleches liegt...
Eisenschwein 1968 hat geschrieben:Hab vor ein paar Tagen eine 175/1 zugelassen.
Einfach das kleine Kennzeichen gekauft .
Der Beamte hat erst blöd geschaut,dann gesagt "mir doch egal"
Und dann die Marke geklebt.geht also wenn man nur will...
Robert K. G. hat geschrieben:...So ist es völlig korrekt wenn sich SHK bis heute weigert kleine Kennzeichen zu vergeben, in SOK bekommt man sie ohne große Diskussionen und bei dir in SLF geht es mit etwas lamentieren...
flotter 3er hat geschrieben:...Fast richtig - der Grubenhund das es für Seitenständer auch gilt, hält sich hartnäckig.... Dem ist nicht so! Da hier argumentiert wird das es in Sinne de Verkehrssicherheit usw blabla nicht zulässig sei, ist diese Klausel außer Kraft! Du wirst keinen Seitenständer ohne zweite Feder oder Zündungsunterbrechung verwenden dürfen, auch an DDR Mopeds nicht...
Rallye Olaf hat geschrieben:Eisenschwein 1968 hat geschrieben:Hab vor ein paar Tagen eine 175/1 zugelassen.
Einfach das kleine Kennzeichen gekauft .
Der Beamte hat erst blöd geschaut,dann gesagt "mir doch egal"
Und dann die Marke geklebt.geht also wenn man nur will...
Das ist bei uns in SH. LK . OD schon anders geregelt.
Ein Kleines Kenzeichen (LKR) darf nur noch nach vorheriger Genemigung der LBV geprägt und käuflich erworben werden.
Bei den Normalen Kenzeichengrößen darfst Du dir so viele machen lassen , wie du tragen kanst.
Ich war bei 4 Schilderfritzen (Nummer ist reserviert) und wolte mir vorher eins machen lassen und schon mal die Löcher rein bohren.
Bei allen 4ren kamm die gleiche Aussage. Wir dürfen das nicht vorher aus geben/prägen.
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