Kleines Nummernschild MZ

Alles, was oben nicht passt.

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Robert K. G. » 28. November 2011 22:56

Arni25 hat geschrieben:Besser ist das. Wenn sowas der richtige liest kann das mächtig nach hinten losgehen.


Auf Verwante anmelden ist vollkommen unkritisch. Das mache ich selber auch. Ich gehöre zu dem erlaubten Kreis der Fahrer bei der Versicherung und gut ist. Das mit der Datsche ist schon kritischer. Zumal man in den Dingern eh meist nicht wohnen darf. Aber auch für die Hütten gibt es Ausnahmen durch den Einigungsvertrag. Eine ostdeutsche Datsche darf wohl bis zu 40 qm haben. Der entsprechende westlich kapitalistische Prachtbau muss viel kleiner sein. :twisted: Dafür fällt wohl bald GEZ an. Aber wehe ihr nagelt mir ein kleines Kennzeichen an die Tür. :lach:

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Wartburg 311 QP » 29. November 2011 16:12

Ich war gerade zwecks Kennzeichen für die ES/2 bei der Zulassungsbehörde.

Da mir keiner helfen konnte, kam ich gleich zum Behördenleiter. Mein Problem: das hintere Kennzeichen MUSS mind. 20 cm über dem Erdboden sein ( so die Aussage des Leiters nach ewigem suchen und telefonieren ). Das dieses Mindestmass bei einem 200mm hohen Kennzeichen aber nicht mehr gegeben ist, brauche ich also ein kleines um ja nicht gegen die deutschen Gesetze zu verstoßen, so weit so gut. Bis dahin waren wir uns auch einig.

ABER: Um ein entsprechend kleines LKRAD-KZ zu bekommen muß ich erst eine Ausnahmegenehmigung für 60 ,- € :shock: beantragen. Was soll das :?: :!: :?:

Hatte schonmal jemand ein solches Problem ?

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Robert K. G. » 29. November 2011 16:21

Ja, alle Genehmigungen kosten Geld. Und das nicht wenig. Und sie sind immer nur für deinen Kreis gültig.

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Wartburg 311 QP » 29. November 2011 17:25

Klar, aber mein Problem ist ja nicht, dass eine Genehmigung auch was kostet, sondern dass der gesetzliche Rahmen kein großen Kennzeichen zulässt und ich somit ( logischerweise ?) nur ein kleines bekommen kann. Wieso also noch 60,- für eine Ausnahmegenehmigung ???

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Willy » 29. November 2011 17:33

Wartburg 311 QP hat geschrieben:Ich war gerade zwecks Kennzeichen für die ES/2 bei der Zulassungsbehörde.

Da mir keiner helfen konnte, kam ich gleich zum Behördenleiter. Mein Problem: das hintere Kennzeichen MUSS mind. 20 cm über dem Erdboden sein ( so die Aussage des Leiters nach ewigem suchen und telefonieren ). Das dieses Mindestmass bei einem 200mm hohen Kennzeichen aber nicht mehr gegeben ist, brauche ich also ein kleines um ja nicht gegen die deutschen Gesetze zu verstoßen, so weit so gut. Bis dahin waren wir uns auch einig.

ABER: Um ein entsprechend kleines LKRAD-KZ zu bekommen muß ich erst eine Ausnahmegenehmigung für 60 ,- € :shock: beantragen. Was soll das :?: :!: :?:

Hatte schonmal jemand ein solches Problem ?


Grad bin ich raus und habe nachgemessen.

Das große Kennezeichen, 18x20, passt an der ES genau, es schlägt nicht am Boden an, ist sogar mehr als 21cm über selbigem.
Das kleine Kennzeichen, 24x13, passt auch an die ES, sieht aber deutlich unpassender aus.
Auch an der TS 125 wirkt das "Große" optisch einfach passender.
Ist natürlich Geschmackssache.

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon TS Martin » 29. November 2011 17:56

Diese Gebühr liegt im Ermessen des Kreises und ist zulässig.
Ich hoffe ich sage jetzt nichts falsch: Klar steht vieles im Einigungsvertrag, aber theoretisch passt ein großes ran und man bietet dir das kleinere mit einer Ausnahme an - ich würde annehmen. @ muebue hatte mal vor langer Zeit gesagt, dass das Landesministerium auch für ca. xx € solche Genehmigungen schreibt.

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Wartburg 311 QP » 29. November 2011 19:10

@Willy

Echt ? Ich kam auf ehrliche 37 cm ab Rücklicht und genau 25 cm ab Kotflügelende. Eventuell kommen die 3 cm durch einen richtig aufgepumpten Reifen dazu. Wie weit steht das Kennzeichen bei dir über bzw. unter den Kotflügel ?

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Willy » 29. November 2011 21:48

Komm leider nicht mehr bei, die Kiste steht eingepackt ganz hinten in der Garage hinter einem eingemottentem Auto und noch zwei eingemotteten Krädern....

Waren aber etwa 22cm von der Unterkante Kennzeichen bis zum Garageboden. Abgebockt aber unbelastet.....aber wie geschrieben, ich finds schöner als das quer liegende Mopedkennzeichen. Denke auch, das die Überholversuche der Autofahrer mit einem "ernsthaften" Kennzeichen, wie es "richtige" Motorräder haben, weniger sein werden.

Ich habe beide Varianten mit fast der selben Buchtaben/Zahlenkombi, einem 45 und einmal 46 als Ziffern und die 44 in richtig groß, da kann man schön vergleichen.

Gruß
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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon wolf60 » 30. November 2011 00:51

TS Martin hat geschrieben:Selbst Jawa Fahrer müssen in Brandenburg ihren bedarf nachweisen, da es sich um Fahrzeuge aus der Tschechischen Republik handelt. Und Jawa Fahrer haben eher ein problem als wir die MZ Fraktion, denn in den meisten Jawa ist ein Rückstrahler im Koti integriert und Heckbeleuchtung und Abstand zum Rückstrahler sind zu gerimg - diese begründung reicht, aber man muss sie sich besorgen.


Reicht leider nicht immer. Vor einigen Jahren hatte ich auch mal eine Dreifünfer-Jawa, die ich mit Riesenkuchenblech und nachträglich mit Teppichklebeband druntergesetztem Plastikrückstrahler übernommen hatte und mit kleinem Kennzeichen zulassen wollte. Kommentar der Zulassungsstelle: kleines Kennzeichen gibt es nur für LKR oder EZ bis 1958 (nicht 1956). Ansonsten muss das kleine Kennzeichen erst vom TÜV eingetragen werden.

Also die Jawa auf Hänger zum TÜV gefahren (ohne Kuchenblech und Plastrückstrahler) und dem TÜV-Fritzen die Sache mit dem durch das Kuchenblech verdeckten Rückstrahler erklärt. Antwort des TÜV-Prüfers: Dann müsste eben ein anderes Rücklicht mit eingebautem Rückstrahler dran, damit der zusätzliche Rückstrahler nicht mehr gebraucht würde. Ich habe mir dann den Leiter der Dienststelle kommen lassen und dem die ganze Angelegenheit noch mal erklärt, worauf der mir sagte, dass solche Umbauten im Sinne der Verkehrssicherheit notwendig und zumutbar seien und ich deswegen dies machen müsse. Alternativ dazu könnte ich auch das alte Rücklicht weiter nach oben setzen und auch das Kennzeichen höher anbringen, damit der Rückstrahler trotz des Kuchenblechs weiter sichtbar bleibt. Empfehlen würde er mir das aber nur bedingt, weil das Rücklicht eigentlich viel zu klein und lichtschwach sei. Meine Sicherheit gehe ja schliesslich vor. Kommentar überflüssig.

Den Bielefelder TÜV habe ich seitdem nie wieder mit meiner Anwesenheit beehrt, wenn ich tatsächlich mal um den TÜV nicht herumkomme (bei Eintragungen oder Vollabnahmen), fahre ich nach Detmold. Dort muss man zwar vorher einen Termin vereinbaren, weil es da nur einen Prüfer gibt, der solche Abnahmen machen darf und leider häufig nicht im Haus ist, aber mit diesem Menschen kann man reden. Leider hat man bei den Zulassungsstellen keine Wahlfreiheit, sonst würde ich auch dort wechseln.

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon TS Martin » 30. November 2011 20:02

@ Wolf60: Stimmt - ZuLa zu ZuLa unterschiedlich. Bundesland zu Bundesland ...

Aber wir brauchen ja alle Erfahrungswerte um evtl. was vor Ort zu verbessern.

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Micky » 1. Dezember 2011 10:37

Immerhin lenkt man mit den 3 stelligen Kennzeichen ein. Demnächst gibt es eine Gesetzesänderung das diese wieder vergeben werden dürfen.


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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon MaHa76 » 1. Dezember 2011 12:14

Ich hab die Genehmigung gestern bekommen- für Hessen... 65,-

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Micky » 1. Dezember 2011 12:18

Wie haste das denn geschafft?


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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon TS Martin » 1. Dezember 2011 22:06

Micky hat geschrieben:Immerhin lenkt man mit den 3 stelligen Kennzeichen ein. Demnächst gibt es eine Gesetzesänderung das diese wieder vergeben werden dürfen.


Diese Änderung wurde nicht ganz 1 Monat nach der jetzt aktuellen Gesetzeslage verfasst.
Im VP Forum hat man die Idee schon gezeigt, aberbis jetzt wurde sie nicht im "Bundesanzeiger" veröffentlicht.
Grund: Die meisten Länder wollen die 2 und 3 er Kennungen gesperrt haben und nur bei Bedarf vergeben.
Ich schätze, dass da auf absehbarer Zeit nichts passiert.

@ MaHa76: Und wie hat es geklappt? Begründungen etc. Anonymisiertes Schreiben mal bitte ranhängen - könnte für andere hilfreich sein. Die Brandenburger Schreiben sind ja fast alle hier online - geschwäzt ...

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Micky » 2. Dezember 2011 00:09

Doch, gibt es, und zwar Drucksache 709/11 unter:

http://www.bundesrat.de

Zu Nummer 11
Zwei-und dreistellige Erkennungsnummern dürfen derzeit nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Eine Beibehaltung dieser restriktiven Regelung ist durch die Einführung verkleinerter Kraftradkennzeichen nicht mehr erforderlich. Die Aufhebung dieser Bestimmung entspricht auch dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, bei der Zulassung ihres Fahrzeugs eine möglichst kurze Erkennungsnummer zugeteilt zu bekommen.


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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon eMVau » 2. Dezember 2011 11:00

Micky hat geschrieben:Und welche Passagen gelten:

http://www.gesetze-im-internet.de/einigvtr



Micky


Ich zitiere:

Einigungsvertrag Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI
Sachgebiet B - Straßenverkehr
Abschnitt III

und dort Abs. 2 Nr. 23 und 25:

"(23) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden.

(25) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Einzelbetriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die betreffenden Fahrzeuge bis spätestens 31. Dezember 1991 erstmals in den Verkehr gebracht werden."

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Micky » 2. Dezember 2011 11:10

Und wo kann man nachlesen was in der Betriebserlaubnis für die MZ ETZ 250 steht? Der Typenschein soll sein: KTA 1556-1.


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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon MaHa76 » 2. Dezember 2011 11:13

geb mir Zeit, dann scanne ich das mal und hängs hier an....

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon eMVau » 2. Dezember 2011 11:27

Wenn Bedarf, kopiere ich auch die entsprechenden Regelungen der STVZO der ehemaligen DDR (hab ich noch im original). Im Brief und im Typschein steht imho nur der Hinweis auf "Übereinstimmung mit Paragraf ....STVZO" .

Erstmal auf den Scan aus Ffm warten.

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon TS Martin » 2. Dezember 2011 21:28

Micky hat geschrieben:Doch, gibt es, und zwar Drucksache 709/11 unter:

http://www.bundesrat.de

Zu Nummer 11
Zwei-und dreistellige Erkennungsnummern dürfen derzeit nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Eine Beibehaltung dieser restriktiven Regelung ist durch die Einführung verkleinerter Kraftradkennzeichen nicht mehr erforderlich. Die Aufhebung dieser Bestimmung entspricht auch dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, bei der Zulassung ihres Fahrzeugs eine möglichst kurze Erkennungsnummer zugeteilt zu bekommen.


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Stimmt. Aber gegen diese Fassung hat das Justizministerium ein Veto eingelegt. Damit wurde, dieser Pakt nie im BGBL veröffentlicht.
Damit gilt die FZV so weiter:

FZV hat geschrieben:Zwei- und dreistellige Erkennungsnummern dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.


Die Bundesländer wünschen diese Änderung auch nicht und damit wird nichts mehr passieren.
Das Veto ging dahin, dass man von Kostenseite auseine erhöhte WKZ Gebühr erheben wollte ...
... dieLänder aber diese kurzen Kennungen für Oldtimer und Amis gesperrt habe möchte ...
... teilweise berehtigt - teilweise unberichtigt - braucht ein Kreis welche, könnte er sich diese auch selbst sperren ...

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Micky » 2. Dezember 2011 21:33

Das wird aber von Niedersachsen unterstützt. Hat mir zumindest ein Minister vom MW geschrieben.


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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon TS Martin » 2. Dezember 2011 21:41

Es bringt aber nach der letzten FZV Änderung nichts mehr. Bei den neuen Kradschilder passt in di letzte Zeile, 4 Erkennungen plus Saison in die Mitte und selbst ein Kreis Wesel oder Osterode am Harz (oberste Reihe 3 Erkennungen - OHA - WES) kann das 180 x 200 abstempeln - legal.

Oldtimer und Amis haben Probleme und diese könnte man so minimieren ... ( Bsp. OHA - P 1 auf eine 360 x 110 Tafel oder OHA - P 70 auf eine 400 x 110 Tafel)

Aber mal sehen was kommt - solange die 2 Erkennungen heilig bleiben wäre es noch ok ...

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon zweitaktschraubaer » 3. Dezember 2011 18:59

Und es geht doch... :jump:

Allerdings nur mit Glück, unverschämt viel "Glück"...
Meine AJS hat zu wenig Platz zwischen Rücklicht und Reflektor - und nein, ich baue da sicher wegen eines integrierten Reflektors kein anderes als das Lucas-Leuchtchen dran. Ist ein Oldie, das soll so sein...
Die Dame mit den Stempeln hat die Größe nicht nachgemessen sondern einfach nur ihre Plaketten geklebt.
Ich muss jedes Mal grinsen wenn ich dran denke...

Entschuldigung, das musste mal raus. :jump:

Theorie hin oder her - probiert es einfach aus, es gibt immer noch Menschen die euch helfen wollen.

Gruß
Jan
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Platz habe ich ja jetzt wieder ein wenig...gehabt...
Ach ja: einen Fortschritt hab ich jetzt auch...

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon TS Martin » 7. Januar 2012 22:32

Hier mal der aktuelle Wortlaut vom Land:

LBV hat geschrieben:Ich habe gehört ,dass ich für mein altes DDR-Motorrad ein kleineres Kennzeichen haben kann. Wie muss ich das beantragen? Was für Vorschriften gelten für Oldtimer?
Für Krafträder, welche gemäß §23 der StVZO als Oldtimer im Sinne des §2 Nr.22 der FZV eingestuft sind oder welche bereits in der DDR zum Verkehr zugelassen waren, ist es ausreichend, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr in einem Gutachten bestätigt, dass für das Anbringen eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens an dem nicht nachträglich veränderten Kraftrad kein ausreichender Platz vorhanden ist. Dieses vereinfachte Verfahren ist zur Aufrechterhaltung des Originalzustandes eines Oldtimers zulässig, beziehungsweise, weil in der DDR andere (kleinere) Abmessungen für Kennzeichen vorgeschrieben waren. Das Fahrzeug darf allerdings hinsichtlich der Anbringungstelle für das Kennzeichen nicht nachträglich verändert sein. Die Einstufung als Oldtimer ist mit dem dafür vorgeschriebenen Gutachten nachzuweisen. Die erstmalige Zulassung des Kraftrades in der DDR kann mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung der DDR oder einem entsprechenden Vermerk des Sahverständigen im Gutachten glaubhaft gemacht werden. Beantragen Sie dafür schriftlich eine Ausnahme von der Fahrzeug-Zulassungsverordnung für die Zuteilung eines verkleinerten Kennzeichens und reichen die aufgeführten Unterlagen ein.


Obwohl es inzwischen sogar einen Erlass gibt, welcher regelt das die ZuLas ohne Ausnahme es zuteilen und die Ausnahme selbst erteilen sollen - kostenfrei. Der Nachweis der erstmaligen Zulassung kann auch durch den Vermerk KTA-Betriebserlaubnis oder Eintrag der Nr. der KTA nachgewiesen werden.

@ Lorchen: Du hast dazu noch Post, weil ich den MVlers helfen möchte und ich in ZI was im Schein fand, was durchaus interessant ist.

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon DerKnecht » 8. Januar 2012 13:37

Hallo,

als weiteren Erfahrungsbericht kann ich aus München melden, dass meine vom LK Wittenberg ausgestellte Ausnahmegenehmigung für ein kleines Kennzeichen (255x130mm) an einer TS150 anstandslos übernommen wurde. Der zuständige Mitarbeiter der Zulassungsstelle hatte seine Fahrschule auf einer TS150 gemacht und sagte sofort, dass es aufgrund der 6V-Anlage nicht anders möglich wäre.

Damals in Wittenberg musste ich lange diskutieren, bis ich für 40€ eine Ausnahmegenehmigung bekommen hatte. Trotz Vermerk des TÜVers, dass die maximale Kennzeichengröße 255x130mm nicht überschreiten darf, sollte mir anfangs kein kleines Kennzeichen gegeben werden: "Der TÜVer trägt Ihnen alles ein, wenn Sie genug dafür bezahlen."

Fazit München: Wenn der TÜVer die Kennzeichengröße bestätigt, dürfte auch auch die Zulassungsstelle kein Problem in einer Ausnahmegenehmigung sehen. Billig war es allerdings nicht: Während ich für das Ummelden des Autos 43€ in der Zulassungsstelle ließ (davon 10€ Wunschkennzeichen und 6€ Umweltplakette), waren es für die MZ immerhin 63€ (davon 10€ Wunschkennzeichen). Die Kosten für das Prägen der Kennzeichen kamen noch hinzu.

Achtung: Sondergrößen können nicht in den Bürgerbüros ausgestellt werden, dies kann nur in der Westendstraße erledigt werden.

MfG DK

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon MaHa76 » 5. Juni 2012 20:21

Soooo..... nach Aussage des Zuständigen bei der Zulassungsstelle hier der einzige in Hessen bin mit dem ganz kleinen Kennzeichen an einer "großen" Maschine bin, mal ein Beschreibung wies geht...

1. Zum TÜV. Der verfaßt ein Schreiben in dem er sich auf den Einheitsvertrag beruft und feststellt, daß das Motorrad, erstmalig zugelassen in der DDR den damals gültigen und von der BRD anerkannten Zulassungsbestimmungen entspricht. Somit auch Kennzeichenhalter, Schutzblech, Kennzeicheleuchte nur für Kennzeichen 230x130mm ausgelegt und in dieser Form als Zulassungskonform anerkannt sind sind.

Damit stellt man beim Regierungspräsidium in Darmstadt einen Ausnahmeantrag zur Zulassungsverordnung. Diese segnet das dann hoffentlich ab und damit kann man zur Zulassungsstelle...

-- Hinzugefügt: 5. Juni 2012 21:23 --

Soooo..... nach Aussage des Zuständigen bei der Zulassungsstelle hier der einzige in Hessen bin mit dem ganz kleinen Kennzeichen an einer "großen" Maschine bin, mal ein Beschreibung wies geht...

1. Zum TÜV. Der verfaßt ein Schreiben in dem er sich auf den Einheitsvertrag beruft und feststellt, daß das Motorrad, erstmalig zugelassen in der DDR den damals gültigen und von der BRD anerkannten Zulassungsbestimmungen entspricht. Somit auch Kennzeichenhalter, Schutzblech, Kennzeicheleuchte nur für Kennzeichen 230x130mm ausgelegt und in dieser Form als Zulassungskonform anerkannt sind sind.

Damit stellt man beim Regierungspräsidium in Darmstadt einen Ausnahmeantrag zur Zulassungsverordnung. Diese segnet das dann hoffentlich ab und damit kann man zur Zulassungsstelle...

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Luzie » 6. Juni 2012 15:34

Quelle: ADAC

Der Halter eines Motorrollers hat nach einer Entscheidung des VG Berlin vom 02.05.2011, Az: VG 112 K 494/09 keinen generellen Anspruch auf Zuteilung eines verkleinerten Kennzeichens für sein Fahrzeug.
Der Halter eines 1960 gebauten DDR-Kraftrades beantragte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Erteilung eines Kennzeichens der maximalen Größe von 255 x 130 mm statt des ursprünglichen, 205 x 200 mm großen Kennzeichens, mit der Begründung, auch der Hersteller (VEB Industriewerke Ludwigsfelde) habe eine geringere Kennzeichengröße vorgegeben. Die Kennzeichenbeleuchtung könne wegen der originalen 6-Volt-Anlage nur ein kleineres Kennzeichen ordnungsgemäß beleuchten. Die Umrüstung des Fahrzeuges auf eine 12-Volt-Anlage sei nicht möglich. Die Zuteilung eines zweizeiligen Kennzeichens mit einer Höhe von 200 mm komme nicht in Betracht, da in diesem Fall der Abstand des Kennzeichens zur Fahrbahn so gering sei, dass es unter Umständen aufsetzen könne.
Die Behörde lehnte den Antrag ab, weil verkleinerte Kennzeichen nur für Leichtkrafträder und für bestimmte Zugmaschinen zugeteilt werden dürften. Für die Gestaltung der Kennzeichen für Fahrzeuge aus der ehemaligen DDR gebe es auch keinen Bestandsschutz.
Die hiergegen gerichtete Klage hatte teilweise Erfolg.
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts verpflichtete die Straßenverkehrsbehörde, über den Antrag erneut zu entscheiden. Dies, weil die Behörde sich nicht ausreichend mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob das vom Kläger begehrte kleinere Kennzeichen die Verkehrssicherheit erhöhen könne, da dadurch der Gefahr eines möglichen Aufsetzens begegnet werde. Auch gegenwärtig seien im Straßenverkehr noch zahlreiche Motorräder und Roller anzutreffen, die nach der alten Rechtslage kleinere Kennzeichen führen dürften.
Das Gericht stellte aber ausdrücklich fest, dass kein Bestandsschutz besteht, auch wenn nach der Typengenehmigung KTA der DDR ein solches Kennzeichen vorgesehen war.
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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Lorchen » 6. Juni 2012 15:43

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Luzie » 6. Juni 2012 15:49

ich finde die begruendung des antragstellers schwachsinn, die neckermann-ts z.b. hatte auch nur 6v und ein grosses nummernschild
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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Andreas » 6. Juni 2012 15:54

Es sind halt die Standardbegründungen welche vermutlich seit Maueröffnung durch die Welt kursieren.....
Mal klappt es, mal klappt es nicht.
Die Neckermann-TS war zuvor nie im Osten zugelassen. Insofern ist das Argument "mangelnde Ausleuchtung" bei der tatsächlich pillepalle.
Wie dem auch sei, schade dass das Gericht zu diesem Urteil kam.
Danke für die Veröffentlichung.
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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon MaHa76 » 6. Juni 2012 16:16

Der bloße Antrag bei der Behörde bat bei mir auch nichts bewirkt. Erst die Ausnahmegenehmigung von Regierungspräsidium...Die Hessen müssen aber die bekl....testen sein...

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Andreas » 6. Juni 2012 16:23

MaHa76 hat geschrieben:Regierungspräsidium


Nein, die Düsseldorfer bzw. NRW.
Ich weiß das, ich hocke da tagsüber rum. Sogar im entsprechenden Dezernat.

:lol:
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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon TS Martin » 6. Juni 2012 16:27

Kurz und knapp: Ermessenssache der Länder. Viel Kampf um was, was sein müsste. In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern geht es. In Berlin keine Chance. Kenne Leute die extra ihre Roller und den ganzen Fuhrpark vor der FZV Änderung auf ihre Datsche umgeschrieben haben (Standortprinzip - gibt es aber nicht mehr - nur noch Bestandsschutz) oder auf Verwandte im Land Brandenburg um so an kleine Kennzeichen / Ausnahmen und kürzere Kennungen zu kommen. So sind Jahre Steuern aus Berlin ins Nachbarland geflossen. Der Text von @ Luzie ist vielen Behörden hier bekannt, aber irrellevant, weil er tw. Erfolg hatte ...

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Ingrid1959 » 16. September 2012 21:30

Hallo,
habe am Freitag mein ES 250 Gespann angemeldet und habe ein kleines Kennzeichen (125er / 240x140) bekommen.

Meine Argumentation auf der Zulassungsstelle war dass der Abstand mit dem großen Kennzeichen zur Fahrbahn nicht die vorgeschriebenen 300mm einhält.

Text dazu den ich bei der Sachbearbeiterin vorgelegt habe:

Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern

2.4 . Abstand des Kennzeichens von der Fahrbahn
Der Abstand zwischen dem unteren Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn beträgt mindestens 0,30 m ; der Abstand zwischen dem oberen Rand des Kennzeichens und der Fahrbahn darf nicht mehr als 1,20 m betragen . Kann diese Vorschrift in der Praxis nicht eingehalten werden , so darf der Abstand grösser sein als 1,20 m ; er muß dann aber so nahe an diesem Wert liegen , wie es nach der Bauart des Fahrzeugs möglich ist , und darf keinesfalls 2 m überschreiten .
2.6 . Bestimmung des Abstands des Kennzeichens von der Fahrbahn
Die unter 2.3 , 2.4 und 2.5 genannten Abstände werden am leeren Fahrzeug gemessen .
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 222:de:NOT
Viele dieser Paragrafen wurden angepasst und entsprechen der Richtlinie ECE-R-48 der europäischen Union zu „Technische Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können - Regelung 48 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleutungs- und Lichtsignaleinrichtungen“ (Quelle: www.wikipedia.de)


Dazu habe ich noch Bilder dazu geliefert die das anschaulich verdeutlicht haben.

Sicherlich ergibt sich daraus kein genereller Anspruch auf Zuteilung aber bei der nächsten HU werde ich das versuchen eintragen zu lassen. Das Problem was ich dabei sehe ist das des förderalistischen Prinzips der einzelnen Bundesländer. Bürokratendeutsch ist das dann "Ermessensspielraum" und "von Fall zu Fall".

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Gertrud » 20. September 2012 23:39

Das Thema hatten wir ja schon mal.
Siehe hier:
Hilfe!Wer hat kleines Nummernschild an ES250/2 .
Auf Seite 3 findet ihr auch die Antwort des BMVBS (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) zu meiner damaligen Anfrage.
Ich sag´s euch nochmal: Immer schön das BMVBS mit dem Thema nerven. Wer uns nervt, wird halt "zurückgenervt".
Vielleicht hift´s ja irgendwann.
Jedenfalls ist die behördliche Eierei wegen verkleinerter Kennzeichen an unseren Motorrädern eigentlich völlig hirnlos.
Aber ein Bundesministerium kümmert sich halt erst dann um eine Sache, wenn ein größeres öffentliches Interesse besteht. Ist ja auch verständlich. Damit ein Bundesministerium eine evtl. Gesetzesänderung in Angriff nimmt, muss zunächst ein ausreichendes öffentliches Interesse bestehen.
Also: NERVEN, NERVEN, NERVEN!

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon TS Martin » 21. September 2012 21:10

Der Thread ist eben etwas älter schon und umfangreicher, aber er zeigt auf wie problematisch es ist. Aber auch wie locker einige Bundesländer und ZuLas damit umgehen ...

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Willy » 22. September 2012 06:15

Moin,

hier die Motorrad-Kennzeichen. 46 und 49 sind von den Maßen her identisch, 45 ist Leichtkraftrad und 44 ist ein ganz normales, großes Klasse 1 Kennzeichen.

An der BMW, 44, sieht das kleine Große von der Honda, 46, nicht aus, weil der Kotflügel zu breit ist.

45 ist an den anderen Motorrädern nicht zulässig, weil ein Leichtkraftradkennzeichen, müsste an der ES, 49, aber dennoch verwendet werden, weil der Mindestabstand zur Fahrbahn, 30cm, nicht eingehalten wird.
Leider darf die GTÜ ein Fahrzeug auf seine Verkehrssicherheit und Originalität prüfen aber nicht den Abstand Kennzeichen/Fahrbahn messen und in den Prüfungsbogen den Satz schreiben, "Bauartbedingt ein Leichtkraftradkennzeichen zur Einhaltung des Mindestabstandes Fahrbahn/Kennzeichenunterkannte, erforderlich".
Das darf nur der TÜV! :? Und da fahre ich nicht hin.

Bild

Alles völlig meschugge! :evil: Aber mit der Optik müssen die leben, die hinter mir fahren, ich schau einfach nicht hin.

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Sumbarcher » 27. Februar 2013 11:30

Diese sinnlosen riesigen Tafeln mit extra großen Abständen, das ist halt alles wieder typisch deutsch. Woanders in der EU gehts doch auch kleiner.
Ein Traum waren die Motorradkennzeichen in den USA, das ist das Ideal.
Der Foren-Fidel.

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon NKing » 20. März 2013 23:55

Hallo "Fans des kleinen KFZ Kennzeichens",

ich habe einmal die "sehr frische" Ausnahmegenehmigung für ein kleines KFZ Kennzeichen an einer AWO Sport (Baujahr 1960) eingescannt, welche durch die Zulassungsstelle in Dresden ausgegeben wurde. Vielleicht hilft es bei ähnlichen Bestrebungen bei der "Beschilderung" von MZ´s.

VA_Ausnahmegenehmigung_Kleines Kennzeichen(1).jpg


VA_Ausnahmegenehmigung_Kleines Kennzeichen(2).jpg


Bei der genauen Betrachtung viel auf, es handelt sich um die 2. Ausnahmegnehmigung im Jahr 2013 (Az.: 02/2013) - erstellt am 1. Februar 2013. Statistisch bedeutet dies pro Monat ein kleines Nummernschild. Wer bekommt das 3. kleine Nummernschild im März 2013 in Dresden - Baustellenraser beeile Dich!!! :mrgreen:

Beste Grüße
Nils
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Zuletzt geändert von NKing am 21. März 2013 00:17, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon DerKnecht » 21. März 2013 00:02

@ NKing: Danke fürs Hochladen, aber Achtung: Mein TÜVer sprach mich 4 Jahre nach der Erteilung / Mitarbeiter an einer solchen Genehmigung an, warum ich seine Unterschrift in einem Forum hochgeladen hätte. Mach also besser noch Namen und Unterschrift des Bearbeiters unlesbar.

MfG DK

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon NKing » 21. März 2013 00:12

Hallo Knecht,

dank Dir für den Hinweis - ich hab es mal oben geändert. Ich sehe nach überschlägiger Prüfung - zumindest kein rechtliches - Problem mit der Unterschrift, aber so ist es sicher einfacher.

Beste Grüße
Nils

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon samasaphan » 2. Oktober 2013 09:44

Kein Bestandsschutz für ein verkleinertes Kennzeichen bei einem Kraftrad


Der Halter eines Motorrollers hat nach einer Entscheidung des VG Berlin vom 02.05.2011, Az: VG 112 K 494/09 keinen generellen Anspruch auf Zuteilung eines verkleinerten Kennzeichens für sein Fahrzeug.
Der Halter eines 1960 gebauten DDR-Kraftrades beantragte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Erteilung eines Kennzeichens der maximalen Größe von 255 x 130 mm statt des ursprünglichen, 205 x 200 mm großen Kennzeichens, mit der Begründung, auch der Hersteller (VEB Industriewerke Ludwigsfelde) habe eine geringere Kennzeichengröße vorgegeben. Die Kennzeichenbeleuchtung könne wegen der originalen 6-Volt-Anlage nur ein kleineres Kennzeichen ordnungsgemäß beleuchten. Die Umrüstung des Fahrzeuges auf eine 12-Volt-Anlage sei nicht möglich. Die Zuteilung eines zweizeiligen Kennzeichens mit einer Höhe von 200 mm komme nicht in Betracht, da in diesem Fall der Abstand des Kennzeichens zur Fahrbahn so gering sei, dass es unter Umständen aufsetzen könne.
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Das Gericht stellte aber ausdrücklich fest, dass kein Bestandsschutz besteht, auch wenn nach der Typengenehmigung KTA der DDR ein solches Kennzeichen vorgesehen war.
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Quelle: ADAC-Motorrad-Newsletter 02.10.2013

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Andreas » 2. Oktober 2013 10:23

samasaphan hat geschrieben: ....Die Umrüstung des Fahrzeuges auf eine 12-Volt-Anlage sei nicht möglich. ....


Schwache Argumentation.

:roll:

Mal schauen, ob ich demnächst ein kleines für den Berliner bekomme. Ich fürchte ja nicht ...
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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Schwarzfahrer » 2. Oktober 2013 10:29

NKing hat geschrieben:Hallo "Fans des kleinen KFZ Kennzeichens",

ich habe einmal die "sehr frische" Ausnahmegenehmigung für ein kleines KFZ Kennzeichen an einer AWO Sport (Baujahr 1960) eingescannt, welche durch die Zulassungsstelle in Dresden ausgegeben wurde. Vielleicht hilft es bei ähnlichen Bestrebungen bei der "Beschilderung" von MZ´s.

VA_Ausnahmegenehmigung_Kleines Kennzeichen(1).jpg


VA_Ausnahmegenehmigung_Kleines Kennzeichen(2).jpg


Bei der genauen Betrachtung viel auf, es handelt sich um die 2. Ausnahmegnehmigung im Jahr 2013 (Az.: 02/2013) - erstellt am 1. Februar 2013. Statistisch bedeutet dies pro Monat ein kleines Nummernschild. Wer bekommt das 3. kleine Nummernschild im März 2013 in Dresden - Baustellenraser beeile Dich!!! :mrgreen:

Beste Grüße
Nils

In Sachsen-Anhalt habe ich für diese Genehmigung 45€ bezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Andreas » 2. Oktober 2013 10:31

Sei froh ... in NRW / Bez. Reg. Düsseldorf würdest Du sie gar nicht bekommen.

:cry:
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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon panzerjörg » 2. Oktober 2013 12:10

also die Kennzeichengröße war bei uns überhaupt kein Thema. Die Zulassungsstelle hat mir die Nummer gegeben und der Schildermaler hat das kleinste was zur Nummer passte genommen (bei mir 20cm x 18cm = H x B ) . Mein Kumpel hat sich ein Wunschkennzeichen geben lassen, da ist die Nummer kürzer, und sein Kennzeichen ist noch kleiner wie meins.
Alles ohne Fragen und ohne Sondergenehmigung oder Extrakosten.

Gruß Jörg
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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Matthieu » 2. Oktober 2013 12:16

panzerjörg hat geschrieben:also die Kennzeichengröße war bei uns überhaupt kein Thema. Die Zulassungsstelle hat mir die Nummer gegeben und der Schildermaler hat das kleinste was zur Nummer passte genommen (bei mir 20cm x 18cm = H x B ) .


Höhe 20 cm ist aber kein kleines Kennzeichen.

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon panzerjörg » 2. Oktober 2013 12:22

passt aber an die ETZ ran, auch mit Spritzschutz am Schutzblech.
zur Zeit ohne eigene MZ , aber man weiß ja nie .......

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon Matthieu » 2. Oktober 2013 12:56

panzerjörg hat geschrieben:passt aber an die ETZ ran, auch mit Spritzschutz am Schutzblech.


Es hat ja auch keiner was anderes gesagt. Hier geht es aber darum, ein kleines Kennzeichen (wie bei den 125ern) an ein großes Motorrad zu bekommen.

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Re: Kleines Nummernschild MZ

Beitragvon MZ-Oldi » 3. Oktober 2013 15:01

Hallo,

ich habe an meiner ETZ 250 auch ein Kuchenblech dran. Mein Hinweis das es so nicht ganz an die Halterung paßt,wurde nicht beachtet.Ich teilte in der Zulassungsstelle mit, das ich das Kennzeichen dann entsprechend einschneiden würde,damit es unter das Rücklicht paßt.Antwort: "machen sie doch,was sie wollen. Ein kleines kennzeichen gibt es nicht".Seitdem ( 1990) fahre ich mit dem eingesägten Kennzeichen. hat sich noch keiner dran gestört.

herzlichst

MZ-Oldi

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