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zrxsaka hat geschrieben:Muss er noch irgendwas wichtiges beachten ???
zrxsaka hat geschrieben:...Er hat dann noch beim TÜV wegen einer Abnahme nachgefragt und die haben gesagt "machen wir, bauen Sie die Schwalbe zusammen und kommen Sie vorbei" . Muss er noch irgendwas wichtiges beachten ???...
zrxsaka hat geschrieben:Abend,
ist einKR51/2N Bj 1982.
Hier mal was das KBA geschrieben hat.
schmiere0 hat geschrieben:das ist nicht illegal, den export aus den verkehr, den anderen verschrotten
Andreas hat geschrieben:...Der a.a.S. muß übrigens nicht von der Dekra sein, auch wenn Du in Thüringen lebst...
ea2873 hat geschrieben:ehrlich gesagt wundert mich, daß das KBA weiß, daß es sich um einen Reimport handelt..... glaube kaum daß die Exporte in den FG Listen auftauchen?
TS-Jens hat geschrieben: Im Nachhinein hab ich mich geärgert dass ich mit der FIN keine SR80 Papiere bestellt hab...
y5bc hat geschrieben:TS-Jens hat geschrieben: Im Nachhinein hab ich mich geärgert dass ich mit der FIN keine SR80 Papiere bestellt hab...
inzwischen wird ganz genau abgeglichen.
y5bc hat geschrieben:es geht ja am ende nur um die 60 km/h Zulassung.
zrxsaka hat geschrieben:Der Vorbesitzer hat sich inzwischen bereiterklärt die Schwalbe zurückzunehmen und das Geld zu erstatten.
samasaphan hat geschrieben:y5bc hat geschrieben:es geht ja am ende nur um die 60 km/h Zulassung.
Nur? Das ist bei einer Rollerwahl nicht unwichtig...
y5bc hat geschrieben:
kompliziert wird es wenn du mit den moppeds ins Ausland fahren willst. quasi mal eben zum zigarettenholen nach Luxemburg oder Frankreich etc pp.
dort gilt der einigungsvertrag nicht. mit all seinen Konsequenzen.
genaue regeln zur Geschwindigkeit kann im Moment nicht mal das auswärtige amt oder die entprechende Botschaft für das jeweilige land geben. da streiten sich die gelehrten und im falle eines falles der Fahrer mit den ortsansässigen sherrifs
y5bc hat geschrieben:kompliziert wird es wenn du mit den moppeds ins Ausland fahren willst. quasi mal eben zum zigarettenholen nach Luxemburg oder Frankreich etc pp.
dort gilt der einigungsvertrag nicht. mit all seinen Konsequenzen.
genaue regeln zur Geschwindigkeit kann im Moment nicht mal das auswärtige amt oder die entprechende Botschaft für das jeweilige land geben. da streiten sich die gelehrten und im falle eines falles der Fahrer mit den ortsansässigen sherrifs
Egon Damm hat geschrieben:ich frage mich innerlich, warum kaufe ich ein Fahrzeug im Ausland, wovon hierzulande viele mit Papiere
erhältlich sind
Kaemmi800 hat geschrieben: Und somit kann ich mit der gültigen Klasse das fahren für was sie ist.
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