Hallo, habe vor kurzem meine ES 150/1 zugelassen aber eine Sache macht mich stutzig.
Und zwar steht in den alten Papieren Krad M.LB bzw in den neuen Kraftrad M.LB.
auch der Tüvprüfer hat diese Aussage in der HU Bescheinigung so übernommen...
dennoch ist sie mit 8KW Nennleistung 105km/h Höchstgeschwindigkeit eingertragen in sämtlichen Papieren.
Sie ist auch nicht gedrosselt oder dergleichen.
soll ich damit nochmal zur Zulassungsstelle oder wie würdet ihr verfahren