Danke erstmal für die doch durchaus hilfreichen Hinweise. Zumindest mehr als von mir erhofft.
Also Eins nach dem Anderen.
AHO hat geschrieben:zweitakt hat geschrieben:Vor 01.12.1954 galt Klasse 4 für Krad und PKW bis 250ccm lt. Straßenverkehrsordnung....
Für "Trizonesien" hätte ich das auch so gesagt, die Frage bezog sich aber explizit auf die "SBZ"
Richtig Andreas,und für "Bizonesien" hätte ich die Quellen bis 1949 auch da. Die Franzosen haben da eh ihr eigenes Süppchen gekocht.
Robert K. G. hat geschrieben:Die „150er Grenze“ kam aber erst nach dem Pitty... vorher war die Grenze 125ccm zwischen den Führerscheinklassen für Motorräder...
Da verwechselst du sicher was. In der DDR, und auch vorher im „Reich“, gab es nie eine 125er FS-Klasse. Bis März 1957 gab es für Kräder die Klasse 1 (mehr als 150 bzw. 250ccm) und die Klasse 4 (bis 150 bzw. 250ccm). Danach nur noch eine Klasse 1 (später A) in der die Gültigkeit bezüglich der Hubraumbegrenzung auf 150ccm über das Alter geregelt war.
otmar hat geschrieben:Woher hast Du die Information, dass vor Gründung der DDR etwas an den Klassen geändert wurde?...
Aus einem Vorher-Nachher-Vergleich von Ausgaben der StVZO. Die Erste ist aus 1945, mit deutlichen Überdrucken auf nicht mehr erwünschten Textteilen. Also vor Kriegsende aufgelegt und dann unmittelbar danach „korrigiert“ gedruckt. Das Vergleichsexemplar ist der Stand 1949, gedruckt unter Lizenz der SMAD und erwähnt explizit die Weitergeltung der StVZO in der SBZ. Muß also unmittelbar vor Gründung der DDR aufgelegt worden sein. Diese Ausgabe enthält die Hubraumgrenze 150ccm, ist aber ansonsten identisch mit der "alten" StVZO.
otmar hat geschrieben:...Ich habe folgendes gefunden:
https://books.google.de/books?id=bY0DDg ... zo&f=falseDort steht in Punkt 5, dass vor dem 1.10.1949 in der SBZ die Fahrerlaubnisse nach den Bestimmung des ehemaligen Deutschen Reiches gemacht wurden. Also anhand der StVZO von 1937 mit der der Klasse 4 bis 250ccm...
Das lese ich lediglich als Bewertung zur rechtlichen Einordnung der Führerscheine. Bei vor Gründung der DDR erteilten Führerscheinen kann es sich nur um nach weitergeltendem Reichsrecht erteilte handeln. Schlicht weil es noch keine DDR gab. Danach erteilte sind dann ebenso folgerichtig nach DDR-Recht erteilte FS. Inhaltlich unterscheiden sich die Regelungen -von zwischenzeitlichen Änderungen abgesehen- aber nicht. Die StVZO von 1937 wird auch in der DDR formell erst durch Neuverordnung am 01.04.1957 aufgehoben, in der Bundesrepublik gilt sie bis heute.
otmar hat geschrieben:...Mit Gründung der DDR gab es die Gesetzblätter. Darin wurden Gesetze und auch Anordnungen veröffentlicht...
Die liegen mir vollständig vor.
otmar hat geschrieben:...Vorgänger dieser Gesetztblätter in der SBZ war offenbar das hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/ZentralverordnungsblattDa müsste alles veröffentlicht worden sein was so beschlossen wurde. Die Frage ist wo man diese Blätter aus dem entsprechenden Zeitraum einsehen kann...
Da liegt mir leider nur Jahrgang 1948 vor. Aber der Hinweis auf die Kreisarchive könnte gut sein. Werde ich auf jeden Fall probieren.
samasaphan hat geschrieben:...Wende Dich mal an das Polizeimuseum Berlin, dort wird man Dir helfen können..
Auch das werde ich tun.
Also, noch einmal Danke für die Tipps und wem noch was einfällt...immer her damit
Gruß Carsten