ektäw hat geschrieben:Hallo,
ich weiß nicht, ob es bekannt ist, daß man Ersatzrahmen nicht mehr aufbauen darf?
Hat mir heute der TÜV-Mann erzählt.
Ja, die erzählen manchmal auch viel, wenn der Tag lang ist.
Man muß schon etwas differenzieren.
Wenn mein Ersatzrahmen in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurde und ich diese Fahrzeugpapiere
besitze, kann ich selbstverständlich jederzeit ein Fahrzeug um diesen Ersatzrahmen herum aufbauen.
Das Eintragen eines Ersatzrahmens in Fahrzeugpapiere ist nach vorheriger Genehmigung durch
die Straßenverkehrsbehörde nach wie vor möglich.
Neue Papiere für ein Fahrzeug mit Ersatzrahmen beantragen kann dagegen problematisch werden.
Aber auch da gibt's Möglichkeiten.