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Egon Damm hat geschrieben:in den alten Bundesländern wirst du mit einem Spiegel kein TÜV bekommen. Da hilft auch keine
Diskussion. Die Optik ist dem Prüfer Bratwurst. Der Prüfer macht eine Probefahrt mit Bremsentest.
Wenn er in den Spiegeln nichts sieht so wie in deinem Bild 1, findet es das auch nicht gut.
Egon Damm hat geschrieben:in den alten Bundesländern wirst du mit einem Spiegel kein TÜV bekommen. Da hilft auch keine
Diskussion.
Egon Damm hat geschrieben:in den alten Bundesländern wirst du mit einem Spiegel kein TÜV bekommen. Da hilft auch keine
Diskussion.
Egon Damm hat geschrieben:Beim TÜV/Dekra musste wie im Kino die Kohle vorher abdrücken. Egal ob der Film gefallen hat.
Andreas hat geschrieben: Und wenn mir ein Prüfer erzählt, ich bräuchte an einem '83 er Motorrad von Gesetzes wegen einen 2. Spiegel, dann habe ich Redebedarf, aber ganz sicher nicht das Bedürfniss, direkt einen nachzurüsten.
Maik80 hat geschrieben:Bitte verwirrt den Egon nicht mit Tatsachen, seine Meinung steht!
Egon Damm hat geschrieben: ... meine Sicherheit geht vor. ...
Dieter hat geschrieben:Hab ich gerade gefunden, aber ohne Gewähr.
Die Fläche muß 60 cm2 betragen, also z.B. 6x10 cm oder ca. 87 mm Durchmesser bei rundem Spiegel. Ab Baujahr 1990 sind zwei Spiegel Pflicht.
Bei der ETZ waren immer 2 Spiegel verbaut. Daher könnte es sein, das du 2 brauchst. Aber aus Sicherheitsgünden würde ich an der ETZ immer 2 Spiegel haben wollen. Nur einer ist mir zu wenig wenn ich das Fahrzeug als Altagsfahrzeug nutzen will. Man sieht zu wenig.
Gruß
Dieter
ChriZz hat geschrieben:
Egon Damm hat geschrieben:Maik80 hat geschrieben:Bitte verwirrt den Egon nicht mit Tatsachen, seine Meinung steht!
nixe....keks.
meine Sicherheit geht vor. Was andere machen hätten, tuen, wollen, sollen, können ist mir Tomate. Und ob ich die
Prüfgebühren vor der Prüfung abdrücke, oder nach der Prüfung, ist unerheblich.
Andreas hat geschrieben:ChriZz hat geschrieben:
Ging das jetzt in meine Richtung?
Du kannst doch jetzt keine Spiegel mit rostigen Nägeln vergleichen...Luzie hat geschrieben:Egon Damm hat geschrieben: ... meine Sicherheit geht vor. ...
dieses aussage hast du ja gerade in einen anderem fred bewiesen
Egon Damm hat geschrieben: ... Beim TÜV/Dekra musste wie im Kino die Kohle vorher abdrücken ...
RT-Tilo hat geschrieben:Egon Damm hat geschrieben: ... Beim TÜV/Dekra musste wie im Kino die Kohle vorher abdrücken ...
das wäre auch mir völlig neu ... ich habe bisher immer danach zahlen müssen und Egon ... soll
ich dir mal Was sagen ... die AWO hatte bei der Abnahme vorige Woche nicht einen Einzigen
kleinen Spiegel dran ... weder rechts noch links !!!SPOILER:
Smoscher hat geschrieben:Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.
Robert K. G. hat geschrieben:Doch, die Sache mit dem vorher Zahlen habe ich im güldenen Westen beim TÜV auch schon erlebt.
rs46famulus hat geschrieben:Mein Tüver hat in den Bericht geschrieben, daß 1 Spiegel dran ist und der andere ersetzt werden muss. Dann hab ich diese besorgt: ...
Smoscher hat geschrieben:Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.
rs46famulus hat geschrieben:Mein Tüver hat in den Bericht geschrieben, daß 1 Spiegel dran ist und der andere ersetzt werden muss. Dann hab ich diese besorgt:
MZ-Pfleger hat geschrieben:Smoscher hat geschrieben:Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.
In der StVzO steht aber auch was, daß das Fahrzeug so ausgestattet sein muss wie vom Hersteller die Betriebserlaubnis vergeben wurde.
Hat der Hersteller schon vor dem 01.01.1990 das Motorrad mit zwei Spiegeln ausgeliefert, so sind diese auch bei der HU erforderlich. Das gilt auch für andere Anbauteile, wie z.B. Blinker.
Für Oldtimer die ohne Spiegel ausgeliefert wurden, besteht lt. Gesetz auch die Nachrüstpflicht für min. einen Spiegel.
Aber wie wir auch hier gesehen haben, scheinen Gesetz und dessen Umsetzung in unserer Bananenrepublik manchmal doch noch etwas anderes zu sein. Der eine Prüfer drückt ein Auge zu oder verpennt völlig sowas offensichtliches zu bemerken.
Gruß Tino
MZ-Pfleger hat geschrieben:In der StVzO steht aber auch was, daß das Fahrzeug so ausgestattet sein muss wie vom Hersteller die Betriebserlaubnis vergeben wurde.
Hat der Hersteller schon vor dem 01.01.1990 das Motorrad mit zwei Spiegeln ausgeliefert, so sind diese auch bei der HU erforderlich.
Pedant hat geschrieben:rs46famulus hat geschrieben:Mein Tüver hat in den Bericht geschrieben, daß 1 Spiegel dran ist und der andere ersetzt werden muss. Dann hab ich diese besorgt:
und diese sind, soweit ich weiß, nicht zulässig
daniman hat geschrieben:MZ-Pfleger hat geschrieben:In der StVzO steht aber auch was, daß das Fahrzeug so ausgestattet sein muss wie vom Hersteller die Betriebserlaubnis vergeben wurde.
Hat der Hersteller schon vor dem 01.01.1990 das Motorrad mit zwei Spiegeln ausgeliefert, so sind diese auch bei der HU erforderlich.
Das kann man ja mal weiterspinnen: Falls das Fahrzeug vor '90 mit einem Spiegel ausgestattet wurde, muß man dann den zweiten eintragen lassen?
daniman hat geschrieben:Das mit den Spiegeln dürfte ja nun endgültig geklärt sein, aber wie kann man mit dem Lenker des TE auch nur 5m fahren ohne sich die Handgelenke zu ruinieren?? Diese "Dragbars" werden mir immer ein Rätsel bleiben. Naja, wenn das Cafe nicht weit weg ist......
MZ-Pfleger hat geschrieben:Vielleicht wissen die auch was darüber, ob Hupen entfallen können,
MZ-Pfleger hat geschrieben:Vielleicht wissen die auch was darüber, ob Hupen entfallen können, wenn der Auspuff laut genug ist und man sich durch einen Gasstoß bemerkbar machen kann
Gruß Tino
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