Keith hat geschrieben:Und das KTA hat zur Wende keine Übernahme durch das KBA erfahren..
Aber so einige KTA-Daten wurden vom KBA übernommen.
muenstermann hat geschrieben:Ein Fahrzeug mit diesem Eintrag darf so zum Verkehr zugelassen werden, wenn es der STVZO der DDR zum Datum der ersten Zulassung entspricht!
Njain, nicht ganz. Es kommt auch drauf an, was in der Typgenehmigung steht. Und wenn so ein Fahrzeug z.B. mit Blinker oder Bremslicht typgenehmigt wurde, auch wenn es laut StVZO noch nicht vorgeschrieben war, dann zählt die Blinker- bzw. Bremslichtpflicht halt weiterhin.
Aber eben - so viele die das wissen gibt's nicht mehr.
kachelofen hat geschrieben:fraglich ist halt wer das rausfinden muss, der Fahrzeugbesitzer oder der TÜV?
Der, der's haben will. Der TÜV kann's rausfinden, kann's dann aber auch als Dienstleistung (teuer) verkaufen. So oder so - Gemaule gegen den TÜV gibt's.