engel hat geschrieben:Tja, war aber ne interessant zehn jahren.
https://photos.app.goo.gl/bCksijoJUGJsPfip6
Ich hoffe, Dir geht es besser als der Maschine.
Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
engel hat geschrieben:Tja, war aber ne interessant zehn jahren.
https://photos.app.goo.gl/bCksijoJUGJsPfip6
stricheins hat geschrieben: Allerdings bestand er auf den Blinkern,da die /1 damit ausgeliefert wurde.
MZ-Wilhelm hat geschrieben:Spätestens nach einen Unfall mit Verletzungen, wenn der Unfallgegner sagt, "ich kann nichts dafür, de Motorradfahrer hat nicht geblinkt!", könnte es sein dass die Karre unter die Lupe genommen und der Ist Zustand mit der ABE verglichen wird.
Richter und Anwälte sind auch nicht dämlich und wissen dass man links kein Handzeichen geben kann wenn man die Kupplung gezogen hat und rechts nicht wenn man beschleunigt. Und dies nicht gegebene Handzeichen kann dann teuer werden.
Gruß
Willy
Mechanikus hat geschrieben:Es bringt aber auch nichts, an dieser Stelle nun zu diskutieren, ob Blinker gut sind oder nicht.
stricheins hat geschrieben:Ich finde die Blinker zerstören den Gesamteindruck. Natürlich könnte ich sie zwischen den TÜV Terminen abmachen, aber wenn ich die Beiträge hier richtig interpretiere, müßte es doch möglich sein,die Dinger legal los zu werden, oder ?
hallo-stege hat geschrieben:stricheins hat geschrieben:Ich finde die Blinker zerstören den Gesamteindruck. Natürlich könnte ich sie zwischen den TÜV Terminen abmachen, aber wenn ich die Beiträge hier richtig interpretiere, müßte es doch möglich sein,die Dinger legal los zu werden, oder ?
Das ist relativ einfach: besorge Dir einen Rahmen, welcher vor dem 01.01.1962 erstmals zugelassen wurde.
Übergangsvorschrift zu
"§ 54 StVZO (Fahrtrichtungsanzeiger) gilt nicht für Krafträder, die vor dem 1. Januar 1962 erstmals in den Verkehr gekommen sind."
ea2873 hat geschrieben:das dürfte die Regelung für KFZ aus der alten BRD sein, wobei hier wohl eher die DDR Regelung relevant ist, welche noch gültig sein sollte, sofern das Fahrzeug erstmals in der DDR zugelassen wurde.
hallo-stege hat geschrieben:stricheins hat geschrieben:Ich finde die Blinker zerstören den Gesamteindruck. Natürlich könnte ich sie zwischen den TÜV Terminen abmachen, aber wenn ich die Beiträge hier richtig interpretiere, müßte es doch möglich sein,die Dinger legal los zu werden, oder ?
Das ist relativ einfach: besorge Dir einen Rahmen, welcher vor dem 01.01.1962 erstmals zugelassen wurde.
Übergangsvorschrift zu
"§ 54 StVZO (Fahrtrichtungsanzeiger) gilt nicht für Krafträder, die vor dem 1. Januar 1962 erstmals in den Verkehr gekommen sind."
Gruß von Frank
EmmasPapa hat geschrieben:Im Westen ist der Einigungsvertrag im Grunde gar nicht mehr präsent, da wird halt auf dem westdeutschen Recht rumgeritten und vergessen, das da ja noch was war. Man muss dann für immer noch geltendes Recht einstehen und es im Zweifel auch mal erkämpfen. Und das wissen z.T. viele nicht oder es ist zu anstrengend oder nicht lohnend.
hallo-stege hat geschrieben:...... Es bleiben lediglich die bereits in der DDR erteilten Betriebserlaubnisse gültig.......
EmmZett hat geschrieben:Hallo,
Heute wollte Ich mit meiner ETS 250 Bj`73 beim Tüv eine Vollabnahme machen lassen um das gute Stück bald anmelden zu können, aber zu meinem Erschrecken hat mir der Prüfer gesagt "Ohne Blinker mit Bj`nach 1969 geht mal garnichts".
Nun meine Frage: Hat jemand erfahrung mitso einem Problem?
Kann denn das wirklich sein das Ich Blinker nachrüsten muß ?
Vielen Dank im vorraus!
MfG
Sven Witzel hat geschrieben:EmmZett hat geschrieben:Hallo,
Heute wollte Ich mit meiner ETS 250 Bj`73 beim Tüv eine Vollabnahme machen lassen um das gute Stück bald anmelden zu können, aber zu meinem Erschrecken hat mir der Prüfer gesagt "Ohne Blinker mit Bj`nach 1969 geht mal garnichts".
Nun meine Frage: Hat jemand erfahrung mitso einem Problem?
Kann denn das wirklich sein das Ich Blinker nachrüsten muß ?
Vielen Dank im vorraus!
MfG
Beim Blick auf den Wohnort: es war nicht zufällig Herr L. vom TÜV in Eschwege?
Die Diskussion kenne ich mit denen und der ETs nämlich auch. Allerdings wissen sie auch um die Unterschiede zwischen Inlands- und Exportmodellen (Stichwort: Typschild).
Bei der Vollabnahme fürchte ich, wird man um die Blinker nicht drum herum kommen…
Grund hier die Vorgaben des §21 StVZO. Damit erübrigt sich auch der Punkt mit dem Einigungsvertrag, da es hier ja gerade um die Erlangung der BE geht.
Sven Witzel hat geschrieben:Das kommt drauf an, ob der alte Brief noch da ist. Falls ja brauche ich auch keine Vollabnahme, sondern nur eine HU. Ist der alte Brief weg oder endgültig stillgelegt worden ist auch die BE erloschen. Dann gelten auch die aktuellen Maßstäbe.
EmmasPapa hat geschrieben:hallo-stege hat geschrieben:...... Es bleiben lediglich die bereits in der DDR erteilten Betriebserlaubnisse gültig.......
Ja und genau das sagt der Einigungsvertrag. Die ETS hatte in der DDR keine Fahrtrichtungsanzeiger laut ihrer ABE. Wenn diese jetzt verlangt werden, wird geltendes Recht mit Füßen getreten, nennt sich auch Willkür.
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