Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

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Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon mzheinz » 8. November 2016 13:03

Hallo zusammen,

ich hätte die Möglichkeit mir ein Wintermoped zu besorgen. Es handelt sich um eine Enduro, welche 1993 neu gekauft aber nie zugelassen wurde. Papiere gibt es natürlich keine mehr, aber eine FIN und einen Kaufvertrag.

Jetzt die Frage: kann ich das gute Stück überhaupt noch (erst)zulassen? Oder spricht da die Euro3 / Euro4 dagegen? Ein eigenes Abgasgutachten möchte ich natürlich nicht erstellen lassen.

Hiernach sollte eine unbekannte Emissionsklasse in den Papieren stehen.

Danke schonmal!
Grüße

Olaf

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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon ETZChris » 8. November 2016 13:06

Keine Chance, außer du hast die alten Papiere, mit der sie schon mal zugelassen war, verloren 8)
Gruß
Christian

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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon mzheinz » 8. November 2016 13:09

ETZChris hat geschrieben:Keine Chance, außer du hast die alten Papiere, mit der sie schon mal zugelassen war, verloren 8)


Habe ich auch schon dran gedacht - aber müsste da nicht die FIN behördlich irgendwo schonmal aufgetaucht sein? Oder werden die Daten irgendwann gelöscht? Ich meine, damit ich weiß, wann ich sie verloren habe :floet:
Grüße

Olaf

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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzlassung anmelden

Beitragvon guzzimk » 8. November 2016 13:10

Soweit ich das beurteilen kann wird eine echte Neuzulassung schwer werden, aber ich würde erstmal eine allgemeine telefonische Anfrage an die Zulassungsstelle richten.
Es könnte die Zulassung funktionieren wenn das Datum der Neuzulassung letztendlich unklar ist, z.B. wenn keine Papiere vorhanden sind, dann musst du halt neue Papiere beantragen und es wird ein fiktives/passendes Neuzulassungsdatum eingetragen.

LG
Markus
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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon TPM » 8. November 2016 13:12

Die Daten werden m.W. beim KBA nach 7 Jahren gelöscht. Also falls die Papiere verloren sind, könnte man wohl mit Gutachten nach §21
das Motorrad wieder in den Verkehr bringen. Natürlich unerlaubter Weise (die Umwelt und so), also besser keine schlafenden Hunde beim Straßenverkehrsamt wecken...

Gerüchteweise sollen so auch ein paar untote Abwrackopfer zu neuem Leben gefunden haben...
Viele Grüße, Tim

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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon TS-Jens » 8. November 2016 13:33

mzheinz hat geschrieben:
ETZChris hat geschrieben:Keine Chance, außer du hast die alten Papiere, mit der sie schon mal zugelassen war, verloren 8)


Habe ich auch schon dran gedacht - aber müsste da nicht die FIN behördlich irgendwo schonmal aufgetaucht sein? Oder werden die Daten irgendwann gelöscht? Ich meine, damit ich weiß, wann ich sie verloren habe :floet:


Geht in der Regel problemlos :angel:
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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon ea2873 » 8. November 2016 17:57

ein Motorrad welches schon mal zugelassen war und bei welchem die Papiere verloren gegangen sind, kann man meist problemlos wieder zulassen. Ein Nachweis der ersten Zulassung wird meines Wissens nicht verlangt, die Daten werden nach 7 Jahren gelöscht. ist doch bei allen Oldtimern so, die ohne Papiere verkauft werden. Woher weißt Du überhaupt, daß die noch nie zugelassen war, wenn du keine Papiere hast? Zugelassen und wirklich gefahren sind ja 2 unterschiedliche Dinge.

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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon muenstermann » 8. November 2016 18:01

einfach mal lügen!
Die Papiere sind natürlich verloren gegangen :schaf:
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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon rausgucker » 8. November 2016 19:34

Man lügt doch nicht ;) Man ist ganz fest der Meinung, dass die Papiere verlorengegangen sind, weil die Maschine ja schon mal auf der Straße unterwegs war. Aber Menschen könne sich auch irren, niemand ist perfekt.

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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon Morris Mouse » 8. November 2016 19:55

Im Ausland mal zulassen, dann..............
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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon uwebe » 8. November 2016 19:59

wichtig ist, dass man den Verlust selbst verantwortet - Hochwasser ist da ein gutes Alibi...
Wer irgendwann darlegt, das Fahrzeug ohne Pap. erworben zu haben, kann nicht später eidesstattlich versichern,selbige verloren zu haben! Also keine noch so unverfänglich Vorabfragen ans Amt!

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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon mzheinz » 8. November 2016 20:02

Jau, erstmal danke für die Hinweise.

Der potenzielle Verkäufer hat mir die Infos über die Noch-Nie-Zulassung und die fehlenden Papiere gegeben.

Ich denke, mit nem sauberen Kaufvertrag und nem 21er Gutachten sollte das also gehen 8)
Grüße

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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon ETZChris » 9. November 2016 09:34

Gut. Dann kann der Fred ja wieder gelöscht werden ;)
Gruß
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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon mzheinz » 9. November 2016 09:45

Wieso? Weil eine Frage beantwortet wurde ohne zerredet zu weden? :wink:
Grüße

Olaf

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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon ETZChris » 9. November 2016 10:12

mzheinz hat geschrieben:Wieso? Weil eine Frage beantwortet wurde ohne zerredet zu weden? :wink:


Weil es nicht ganz legal ist ;)
Gruß
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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon voodoomaster » 9. November 2016 10:21

schon komisch, noch nie zugelassen und schon mal im straßenverkehr bewegt worden? das beißt sich doch :shock:
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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon Lorchen » 9. November 2016 10:42

mzheinz hat geschrieben:Ich denke, mit nem sauberen Kaufvertrag und nem 21er Gutachten sollte das also gehen 8)

:ja: Davon bin ich überzeugt.
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Mitglied der Wolfsschanzen-Tournee 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 (der Rrrrudelll-Pudelll)
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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon mzheinz » 9. November 2016 10:44

voodoomaster hat geschrieben:schon komisch, noch nie zugelassen und schon mal im straßenverkehr bewegt worden? das beißt sich doch :shock:


Nich ganz: laut Noch-Besitzer wurde das Motorrad nur im Wald / auf dem Feld bewegt. Ist zwar nicht üblich, dass man seinerzeit ~9000 Mark ausgegeben hat um nur mal so über den Feldweg zu heizen, ausschließen würde ich es aber nicht. War vielleicht noch billiger als ne Sportenduro aus der Zeit...

Ich kucke mir den Hobel erstmal an - vielleicht isses auch ne runtergerittene Leiche, die den Aufwand nicht lohnt.
Grüße

Olaf

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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon Enz-Zett » 9. November 2016 12:07

voodoomaster hat geschrieben:schon komisch, noch nie zugelassen und schon mal im straßenverkehr bewegt worden? das beißt sich doch :shock:

Muss nicht. Es gibt ja verschiedene Wege, mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug legal am Straßenverkehr teilzunehmen. Ok, in irgend einer Weise sind sie es dann doch, aber es steht nichts in den Fahrzeugpapieren.
Und dann gibt es Fahrzeuge, die sammeln tausende an Kilometern, ohne regulär zugelassen zu sein.

Aber ich kenne es auch so - bei Fahrzeugen, bei denen die Erstinbetriebnahme nicht mehr nachvollzogen werden kann, wird einfach das Baujahr herangezogen. 1.1. oder 1.7.
Dass es da Voraussetzung sein soll, dass ich selbst die Papiere verloren habe, ist mir neu.

Ich würde es so machen:
- Anfrage ans KBA
- mit Unbedenklichkeitsbescheinigung und Typenblatt zur HU
- mit KBA-Anfrage, UBB, Typenblatt und HU sowie Kaufvertrag zur Zulassungsstelle.
Wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen.
Wer die Gegenwart versteht, kann die Zukunft gestalten.

Fuhrpark: TS 250/1 EZ 04/1978 mit Extras:
3.50-18 vorne wie hinten
VAPE-Zündung
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NVA Einzelsitz
/0 Zylinderdeckel
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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon Ysengrin » 9. November 2016 14:23

Natürlich ist es keine Voraussetzung, dass Du selbst die Papiere verloren hast.

Aber wenn Du eine Versicherung an Eides statt abgibst, dass die Papiere verloren gegangen sind, sie später aber auftauchen, dann hast Du möglicherweise nicht nur Probleme, Dein Eigentum nachzuweisen, sondern bekommst auch noch Ärger wegen Meineids. (Ob da wirklich jemand eine Anzeige erstattet oder Anklage erhoben wird, weiß ich nicht.)

Wenn in Deinem Fall sicher ist, dass es keine Papiere gab und gibt, dann spricht nichts dagegen.

(Ich habe bei meiner Versicherung an Eides statt darauf bestanden, dass der Standardtext abgewandelt wird. Am Ende hieß es dann "Ich versichere, dass nach meinem Kenntnisstand keine Papiere mehr existieren." Das entsprach der Wahrheit und kann mir auch nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Die Sachbearbeiterin war damit einverstanden.)

Fuhrpark: 2x Hercules Liliput, MZ ES 250/2 Lastengespann, MZ ETS 250 Gespann, MZ TS 250/1 "Ratracer", BMW R75/6, EMW R35 Traktor
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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon Kai2014 » 9. November 2016 16:47

Den Kaufvertrag den kannst du getrost in die Tonne hauen. Das Einzigste, was etwas bringt, ist eine eidesstattliche Versicherung, vom Vorbesitzer. Oder du unterschreibst die EV selber. Ich hab das schon 3 mal durch.

Fuhrpark: MZ ETZ 250 Baujahr 1985
MZ ETZ 125 Baujahr 1989
IFA RT 125/1 Baujahr 1954
Simson SR4-1 Spatz Baujahr 1966
Zündapp DB 200 Baujahr 1937
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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon Svidhurr » 9. November 2016 16:59

Kai2014 hat geschrieben:Den Kaufvertrag den kannst du getrost in die Tonne hauen. Das Einzigste, was etwas bringt, ist eine eidesstattliche Versicherung, vom Vorbesitzer. Oder du unterschreibst die EV selber. Ich hab das schon 3 mal durch.


Selbst diese Erklärung brauchst du normalerweise nicht :wink:

Die Nummer muss sauber sein.
Dann die Abnahme (ca. 70 €) und du bekommst da alle Papiere Neu,
die du zur Anmeldung brauchst :wink:

Auf der Zulassung wir dir die MZ dann wieder zugelassen.

Jedenfalls wird das so in Altenburg gehandhabt :ja:
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990

Fuhrpark: habe einen
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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon Kai2014 » 9. November 2016 17:06

Bei uns schon, ohne geht gar nichts. :wall:

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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon CJ » 9. November 2016 17:28

Also kurz zusammengefasst:
1. wecke keine schlafenden Hunde
2. erwähne nie, dass das Mopped noch nie zugelassen war
3. frag auf deiner Zulassungsstelle nach, was zur Wiederzulassung nach Verlust der Papiere benötigt wird

Was dann hier zum 384sten mal geklärt wäre.

Nachtrag: Das Einzige was halbwegs einheitlich sein sollte -Ausnahmen bestätigen die Regel- ist die Festlegung des Erstzulassungsdatums auf den 01.07. des Baujahres. Das ist seit 1962!!! so geregelt und gilt noch immer. :mrgreen:
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)

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Re: Motorrad von 1993 ohne Erstzulassung anmelden

Beitragvon Enz-Zett » 9. November 2016 18:21

Kai2014 hat geschrieben:Das Einzigste, was etwas bringt, ...
Ich hab das schon 3 mal durch.

Was wohl noch nicht durch ist, ist die Erkenntnis dass es keine Steigerung einer Einmaligkeit gibt... :biggrin: scnr

CJ hat geschrieben:Was dann hier zum 384sten mal geklärt wäre.

Das ist ja quasi noch nichts.
Das Forum hat 16312 Mitglieder. Da geht noch was, bis alles von jedem gesagt wurde...
:lach:
Wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen.
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