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Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Mai 2017 08:40
von TS-Jens
Enz-Zett hat geschrieben:
TS-Jens hat geschrieben:Und es hat sich ein Käufer für die XSen angekündigt, der kann aber nur Samstag. Naja, wenn man was loswerden will muss man sich danach richten.

Aber sei vorsichtig mit privaten Verkäufen!


Vielen Dank dass du mich drauf hinweist :roll: :roll: :box:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 18. Mai 2017 15:00
von TS-Jens
Taktik steht, morgen Nachmittag gehts los.

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Laut meinem Anwalt wird es ca. bis 15 Uhr dauern, bis ich dann bereit zur Abfahrt nach HIG wäre, schlägt es 16.30-17 Uhr. Also ist die Option definitiv nicht gegeben.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 18. Mai 2017 22:36
von zweitaktkombinat
Daumen Drück Jens

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 18. Mai 2017 23:34
von samasaphan
Daumen drück!!!

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 19. Mai 2017 05:57
von UlliD
Und drückt alle ordentlich mit :!: :!: :!:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 19. Mai 2017 08:08
von Enz-Zett
TS-Jens hat geschrieben:Taktik steht, morgen Nachmittag gehts los.

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Das gelbe ist dein Anwalt?
Dann interpretiere ich das mal als Hoffnungsvoll für dich, und prekär für den Kläger?

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 19. Mai 2017 08:15
von kt1040
Meine Daumen gehören nachher Dir, ich werde kräftig drücken.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 19. Mai 2017 15:37
von hiha
Die Spannung steigt... :shock:

Hans

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 19. Mai 2017 22:20
von mutschy
Keine Nachrichten sind gute Nachrichten. Hoffe ich jedenfalls.

Gruss

Mutschy

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 19. Mai 2017 23:07
von TS-Jens
Späte Nachrichten ;)

Also, es war ein anderer Richter! Der sagte direkt am Anfang dass hier ja wohl Kostenmäßig etwas aus dem Ruder gelaufen sei. Recht hat er.

Der Schwachverständliche wurde also befragt und erläuterte sein Gutachten komplett. Dabei gab er dann auch gleich zu einige Fehler gemacht zu haben (Ich hatte das Gutachten komplett durchgearbeitet und einige Unstimmigkeiten gefunden die mein Anwalt seinerzeit dann auch so ans Gericht weitergeleitet hat). Fand ich gut und ehrlich dass er das so sagte.
Er sagte nun dass durchaus bei demontage und wiedermontage des Ventilblocks Öldruckverlust entstehen kann der die Kupplung zum rutschen bringt. Aber dann wäre die nicht nach 100km verbrannt. Das sehe ich völlig anders, wenn eine Kupplung nicht mehr mit 5 sondern zB. nur mit 1 bar bedient wird fängt sie an zu rutschen und wird von einem so kräftigen Motor wahrscheinlich in unter 20km hingerichtet.

Zum nicht mehr einlegen des vierten Ganges: Kann plötzlich geschehen und es ist nicht zu sagen wann oder bei wem es passiert ist.

Zu den verschlissenen Lamellen der Direct Clutch: Bei starkem Beschleunigen muss das auffällig geworden sein. Wenn man dagegen normal ruhig mit dem Wagen fährt kann es unbemerkt geblieben sein.
Dazu wurde angemerkt dass bei der Motorleistung nicht starkt beschleunigt werden muss um im normalen Verkehr zu schwimmen.

Letztendlich kann man sagen: Jede Menge Ungereimtheiten die nicht mit Sicherheit gesagt werden können. Auch von der Klägerseite konnte nichts mehr hinzugefügt werden was mich irgendwie belastet. Mein Anwalt ist sehr guter Dinge und der Meinung dass der Drops gelutscht ist. Dem Eindruck kann ich mich ehrlich gesagt auch nicht erwehren, der Richter war gut und ist mit Sinn und Verstand an die Sache rangegangen. Er war auch nicht begeistert dass der Kläger so wenig Verhandlungsbereit war was einen Vergleich betraf.

Das Urteil wird am 23.6. verkündet, einen Tag nach meinem Geburtstag. Hoffentlich gibts dann Grund zum Feiern!

Ich danke euch allen, die Daumen habt ihr allem Anschein nach nicht umsonst gedrückt!

:gut: :bindafür: :hallo:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Mai 2017 04:00
von ETS-Fan
Also ich hatte von Anfang an nichts anderes erwartet,als das die Sache für dich gut ausgehen wird und muss.
Wenn mich hier mal jemand,als Neueinsteiger im Forum,des "Abkotzens "bezichtigt hat ,dann trifft das hier in deiner Sache zu.
Ich verstehe diesen Schlag Menschen,die anderen das Leben vergällen ,überhaupt nicht(so wie sie mich nicht),
da wird mir übel und da könnt ich auch mal .............................
Alles Gute und viel Spass in Heiligenstadt.
Gruß

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 22. Mai 2017 16:26
von Alfred
Das sind gute Nachrichten! :biggthumpup:

Ist bekannt, warum es nun ein anderer Richter war?

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 23. Mai 2017 06:39
von TS-Jens
Alfred hat geschrieben:Das sind gute Nachrichten! :biggthumpup:

Ist bekannt, warum es nun ein anderer Richter war?


Ja, das war eine Richterin auf Probe, die nun zum Landgericht gewechselt ist.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 23. Mai 2017 06:53
von mareafahrer
TS-Jens hat geschrieben:Ja, das war eine Richterin auf Probe, die nun zum Landgericht gewechselt ist.


Wegen Unfähigkeit nach oben befördert :evil:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 23. Mai 2017 07:07
von kt1040
Moin Jens,

das klingt doch gut, ich drücke noch ein wenig weiter.

Auf solche Kommentare:
mareafahrer hat geschrieben:
TS-Jens hat geschrieben:Ja, das war eine Richterin auf Probe, die nun zum Landgericht gewechselt ist.


Wegen Unfähigkeit nach oben befördert :evil:


könnte ich aber gut verzichten. Wenn ich durch jede nicht durchdachte Äußerung unfähig geworden wäre, dann könnte ich mir jetzt nicht einmal mehr selber die Hosen anziehen.

Thomas

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 26. Juni 2017 20:39
von mutschy
Hab ich überlesen, oder gibt's noch kein Ende der Geschichte?

Gruss

Mutschy

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 27. Juni 2017 15:03
von TS-Jens
Heute Mittag bekam ich den erlösenden Anruf: Prozess gewonnen! :flower:

Genaues weiß ich selbst noch nicht, und darum mein Geld wiederzubekommen müssen wir uns ja auch noch kümmern. Halte euch auf dem Laufenden!

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 27. Juni 2017 15:06
von atze-15
Hi Jens,
Gratulation erstmal,
atze

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 27. Juni 2017 15:09
von trabimotorrad
Zwar hat das lesen Deiner Geschichte ein wenig mein Vertrauen in unsere Justiz ins Wackeln gebracht, aber wenigstens ist der Prozess so aus gegangen, wie eigentlich nicht anders zu erwarten war.
Bleibt mir noch übrig zu hoffen, das Du Dein Geld zügig zurück bekommst und das es dem "Kläger" eine Lehre sein wird :ja:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 27. Juni 2017 15:17
von flotter 3er
Glückwunsch Jens! Aber das ist ein Paradebeispiel für unsere Gesellschaft, erst einmal sehen ob "was zu holen" ist. Habe kürzlich in der Zeitung gelesen das es einen Prozess gab weil jemand für 15 Euro ein gebrauchtes Auto haben wollte. Verkäufer (wohl schriftlich per Mail oder so) "für 15 kannst du ihn haben" Darauf wohl der Käufer "für 15 nehme ich ihn". Wurde dann aber abgeschmettert wg. nicht ganz ernst gemeinter Konversation. Ich frage mich aber - was für ein Arsch muss man sein um dann auf so ein Ding zu klagen? Geht doch nur darum den Anderen über den Tisch zu ziehen. Aber so ist sie, unsere egozentrierte Ellenbogengesellschaft....

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 27. Juni 2017 15:49
von Rallye Olaf
Na da hat ja unser Daumendrücken wohl geholfen :wink:
Glückwunsch

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 27. Juni 2017 15:54
von TS Paul
Na Bingo! Glückwunsch Jens. Jetzt gehts an die Kohle.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 27. Juni 2017 16:06
von Martin H.
Glückwunsch, Jens! :zustimm:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 27. Juni 2017 16:14
von kt1040
Glückwunsch und mögen die Kröten schnell wieder den Weg in Deinen Teich finden.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 27. Juni 2017 16:16
von smokiebrandy
:oops: Na das ist ja endlich mal eine gute Nachricht...ich denke , eine etwas verspätete aber dafür um so schönere Geburtstagsüberraschung... :lach: alles andere wäre auch ungerecht und nicht nachvollziehbar gewesen...Glückwunsch! :ja:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 27. Juni 2017 17:01
von P-J
Dann brauchen wir ja doch nicht auswanderen! :mrgreen:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 27. Juni 2017 17:04
von Diesel-HB
:zustimm:


Ufff


LG
Diesel

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 27. Juni 2017 17:14
von Alfred
Das ist eine gute Nachricht! :biggthumpup:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 27. Juni 2017 17:46
von sammycolonia
trabimotorrad hat geschrieben:Bleibt mir noch übrig zu hoffen, das Du Dein Geld zügig zurück bekommst :ja:
Das gibt es dann nächstes Jahr zum Geburtstag... :mrgreen: :versteck:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 27. Juni 2017 18:28
von TS-Jens
Auf alle Fälle danke ich euch allen fürs Daumendrücken, das hat der Seele gut getan während dem Nervenkrieg! :flehan:

sammycolonia hat geschrieben:
trabimotorrad hat geschrieben:Bleibt mir noch übrig zu hoffen, das Du Dein Geld zügig zurück bekommst :ja:
Das gibt es dann nächstes Jahr zum Geburtstag... :mrgreen: :versteck:


Gott bewahre, so lang muss das nicht unbedingt dauern :lol: Immerhin hab ich gute 2500 Euronen in meine Verteidigung investiert.

trabimotorrad hat geschrieben:das es dem "Kläger" eine Lehre sein wird :ja:


Immerhin hat er durch seine Klagerei dafür gesorgt dass in der Zwischenzeit der TÜV über ein Jahr abgelaufen ist, das Auto seit 1 Jahr und 10 Monaten draußen vor sich hingammelt und das Getriebe nachwievor in Teilen ist und (soweit ich weiß) nur Abgedeckt auf der Ladefläche liegt.

Unterm Strich hat er sich gar keinen Gefallen getan und hätte lieber mein Angebot die Ersatzteile zu bezahlen annehmen sollen. Aber das ist jetzt auch passé :wink:

Jetzt kann er seinem Motto frönen (das er ja auf seinem Auto stehen hat!): Spaß kostet!

Bild

SPOILER:
Sorry, ein wenig Fiesheit kann ich mir nicht verkneifen

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 27. Juni 2017 18:35
von Lorchen
Glückwunsch, Jens!

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 27. Juni 2017 18:41
von ETZChris
Sehr gut :gut:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 27. Juni 2017 19:08
von Alex1989
Ich glaub den galgenhumor nachdem man es überstanden hat kann keiner einem übel nehmen. Glückwunscht das es gut ausgegangen ist.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 27. Juni 2017 22:23
von Matthieu
Mal ne wirklich ernst gemeinte Frage: Kann der Gegner Widerspruch einlegen und zu ner höheren Instanz gehen oder ist das bei sowas ausgeschlossen?

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 28. Juni 2017 02:32
von Feuereisen
Glückwunsch Jens! :biggthumpup: Jetzt muss das ....loch nur noch die Dukaten sch...en... :mrgreen:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 28. Juni 2017 05:21
von Sven Witzel
Matthieu hat geschrieben:Mal ne wirklich ernst gemeinte Frage: Kann der Gegner Widerspruch einlegen und zu ner höheren Instanz gehen oder ist das bei sowas ausgeschlossen?

Kann man. Da ja das Hauptsacheverfahren betrieben wurde, könnte der Gegner Berufung einlegen. Aber als Etappensieg ist das schon mal nicht schlecht, da ja die Berufung neue Beweismittel nur eingeschränkt zulässt und damit zunächst Fehler der ersten Instanz geprüft werden.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 28. Juni 2017 06:48
von TS-Jens
Sven Witzel hat geschrieben:
Matthieu hat geschrieben:Mal ne wirklich ernst gemeinte Frage: Kann der Gegner Widerspruch einlegen und zu ner höheren Instanz gehen oder ist das bei sowas ausgeschlossen?

Kann man. Da ja das Hauptsacheverfahren betrieben wurde, könnte der Gegner Berufung einlegen. Aber als Etappensieg ist das schon mal nicht schlecht, da ja die Berufung neue Beweismittel nur eingeschränkt zulässt und damit zunächst Fehler der ersten Instanz geprüft werden.


So hab ich das auch verstanden, das bringt wohl nur was wenn es Fehler im Verfahren gab.

Ich habe aber schon irgendwie die Befürchtung dass der Typ das auf die Spitze treiben wird und seine Rechtsschutzversicherung weiter mitspielt. :roll:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 28. Juni 2017 07:36
von rausgucker
Hm, die Rechtsschutzversicherung der Gegenseite ist der springende Punkt. Aber diese Versicherungen kalkulieren ziemlich nüchtern. Geht auch die nächste Instanz verloren, wird es nur teurer. Und da kann der Gegner selbst zig-mal in die "Verlängerung" gehen wollen, gibt es keine Deckungszusage bzw. Kostenübernahme der Rechtsschutz, muss er privat die Kosten übernehmen, auch für den Fall der Niederlage. Will der Gegner weitrmachen, prüft die Rechtsschutz das Urteil und das Verfahren - und nur wenn wirklich Aussicht auf Erfolg besteht, ziehen die mit. Aber da müssen echte Erfolgschancen bestehen, kene herbeigewünschten. Und wenn Dein Gegner ein Prozeßhansel ist, also schon mehrere solche Nummer durchgezogen hat (und vielleicht in der Mehrzahl verloren hat), dann steigt eine Rechtsschutz auch schnell mal final aus. D.h., sie kündigt den Vertrag. Solche "Kunden" will man nämlich garnicht haben. Jetzt hilft nur abwarten, den vor Gericht und auf hoher See .... meine Gratulation belkommst Du, wenn die Einsßruchsfrsit verstrichen ist. Gruß --- und starke Nerven weiterhin!!!

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 28. Juni 2017 10:42
von muffel
TS-Jens hat geschrieben:Auf alle Fälle danke ich euch allen fürs Daumendrücken, das hat der Seele gut getan während dem Nervenkrieg! :flehan:

Immerhin hat er durch seine Klagerei dafür gesorgt dass in der Zwischenzeit der TÜV über ein Jahr abgelaufen ist, das Auto seit 1 Jahr und 10 Monaten draußen vor sich hingammelt und das Getriebe nachwievor in Teilen ist und (soweit ich weiß) nur Abgedeckt auf der Ladefläche liegt.

Unterm Strich hat er sich gar keinen Gefallen getan und hätte lieber mein Angebot die Ersatzteile zu bezahlen annehmen sollen. Aber das ist jetzt auch passé :wink:

Jetzt kann er seinem Motto frönen (das er ja auf seinem Auto stehen hat!): Spaß kostet!

Bild

SPOILER:
Sorry, ein wenig Fiesheit kann ich mir nicht verkneifen


Hey Jens, Glückwunsch zum gewonnenen Nervenkrieg! :biggthumpup:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 16. Juli 2017 17:59
von Tigerente
Moin!
Wie lange schwebt denn über einem privaten Verkäufer das Damokles-Schwert? Wie lange hat der Käufer Zeit, eventuelle "Schäden" zu reklamieren?

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 16. Juli 2017 19:21
von Sven Witzel
Tigerente hat geschrieben:Moin!
Wie lange schwebt denn über einem privaten Verkäufer das Damokles-Schwert? Wie lange hat der Käufer Zeit, eventuelle "Schäden" zu reklamieren?


Juristen-Antwort: Kommt drauf an :mrgreen:

Und zwar auf den Kaufgegenstand, und die Tatsache, ob eine Gewährleistung normal oder verkürzt vereinbart wurde oder gar gänzlich ausgeschlossen wurde.

Grundsätzlich beträgt die Gewährleistung bei beweglichen Sachen 2 Jahre.
Diese kann aber gegebenenfalls auf 1 Jahr verkürzt werden (gebrauchte Sachen).
Ggf. kann die Gewährleistung zwischen Privatpersonen auch gänzlich ausgeschlossen werden.
Das wirksam hinzubekommen ist aber nicht ganz so einfach wie es erstmal klingt.

Entscheidend und wesentlich ist, dass in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf eine Beweislastumkehr greift, d.h. es wird vermutet, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war. Das bedeutet wiederum, dass der Verkäufer beweisen muss, dass dem nicht so war.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Juli 2017 11:33
von sammycolonia
Sven Witzel hat geschrieben: Das bedeutet wiederum, dass der Verkäufer beweisen muss, dass dem nicht so war.

Dann wäre die A---karte wieder bei Jens?! :shock:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Juli 2017 12:24
von sammycolonia
Selbstjustiz ist auch keine Lösung!
Und meine Bitte An Alle!
Jetzt keine Diskussion über dieses Thema entfachen!..
SPOILER:
Wäre doch schade, wenn ich mir die Arbeit machen und hier mitm Radiergummi rummachen müsste!

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Juli 2017 15:51
von Tigerente
sammycolonia hat geschrieben:
Sven Witzel hat geschrieben: Das bedeutet wiederum, dass der Verkäufer beweisen muss, dass dem nicht so war.

Dann wäre die A---karte wieder bei Jens?! :shock:

Moin!
Sehe ich nicht so. Er hat ja Gutachten und ein Urteil.

Da.h., wenn ich mein Motorrad mit einem ADAC-Kaufvertrag von privat an privat verkaufe, muss ich ein halbes Jahr zittern. Denn findet der neue Besitzer einen Mangel und denkt sich "och, die Kosten wälze ich auf den alten Eigentümer ab", muss ich auch noch beweisen, dass ich den Mangel nicht kennen konnte. Super.
Und nach einem halben Jahr muss der neue Besitzer die Beweislast antreten, was mit lustigen Gutachtern auch kein Thema wäre.
Ich hatte mal einen Gutachter für einen Motorradunfall, der war Gutachter für LKW und Busse und wusste noch nicht einmal, was ein Lenkerendgewicht war. Ich war im Krankenhaus und meine BEVA war an ein tolles Dreiergespann geraten (Abschleppdienst, Gutachter, Rechtsanwältin). Voll der Reinfall. Und die gegnerische Versicherung hat sich riesig gefreut.

Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main
"Tigerente" Jörn

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Juli 2017 16:08
von Sven Witzel
Der ADAC Kaufvertrag enthält in der Version privat an privat einen Gewährleistungsausschluss unter Beachtung der AGB Begrenzungen soweit ich weiß...

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Juli 2017 18:38
von Tigerente
Das steht drin:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Juli 2017 20:01
von Sven Witzel
Genau den meinte ich :-D
Der dürfte auch wir weitestgehend wirksam sein.