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LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 23. September 2017 09:07
von schwammepaul
Ich habe schon vor längerer Zeit mal nachgefragt hier.. jetzt ist die Sache Ernst geworden und ich
habe ein paar Fragen.
Ich habe auch im Internet schon recherchiert, aber die Informationsflut ist erdrückend und es gibt unzählige Varianten.
Vielleicht hat jemand hier ähnliches durch und hat ein paar Tipps für mich. :oops:

Ich möchte einen LKW S 4000-1 auf mich zulassen. Es ist ein Feuerwehrfahrzeug unserer Wehr.
Der Zustand des Fahrzeuges ist technisch und optisch gut bis sehr gut.
Die 30-jährige Oldtimergrenze ist lange überschritten :mrgreen:
Das Fahrzeug ist seit Jahren abgemeldet und wurde nur gelegentlich mal "inoffiziell" bewegt :oops: :)

Die ganze Aktion soll vorerst nur für 2 Jahre sein..
Ja, und jetzt die Fragen :oops: :

- Oldtimerzulassung oder nicht
- HU/ Vollabnahme ??
- ist die HU 2 Jahre gültig?
- versicherungstechnisch dürfte nicht das Problem sein
- brauche ich ein Wertgutachten?

Ich wäre für jede Info sehr dankbar und da hier immer Bilder gefordert werden, ist das natürlich auch dabei :lach: :lach: :lach:

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 23. September 2017 09:16
von muenstermann
Am besten hier nachlesen

oder auch hier

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 23. September 2017 09:26
von schwammepaul
Das rote 07er-Kennzeichen scheidet aus... das Fahrzeug soll nicht nur zu Oldtimertreffen fahren, sonder eigentlich uneingeschränkt nutzbar sein

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 23. September 2017 09:36
von ea2873
schwammepaul hat geschrieben:- Oldtimerzulassung oder nicht
- HU/ Vollabnahme ??
- ist die HU 2 Jahre gültig?
- versicherungstechnisch dürfte nicht das Problem sein
- brauche ich ein Wertgutachten?


mit Oldtimerzulassung (jetzt auch als saisonkennzeichen möglich) sparst du steuer und Versicherung, außerdem darfst du in die Umweltzonen. Also sinnvoll und mit vorhandenem Gutachten auch wertsteigernd.
Mit dem Oldtimergutachten bekommst du auch eine neue HU.
wertgutachten brauchst du nur, wenn du mehr als Teilkasko versichern willst. Haftpflicht braucht normalerweise keines, aber sprich mit deiner Versicherung. Kann sein, daß die verhindern wollen, daß jemand Schrott teuer versichert (aber eher bzgl. Vollkasko)

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 23. September 2017 09:37
von Sven Witzel
schwammepaul hat geschrieben:1- Oldtimerzulassung oder nicht
2- HU/ Vollabnahme ??
3- ist die HU 2 Jahre gültig?
4- versicherungstechnisch dürfte nicht das Problem sein
5- brauche ich ein Wertgutachten?

Ich wäre für jede Info sehr dankbar und da hier immer Bilder gefordert werden, ist das natürlich auch dabei :lach: :lach: :lach:


1. Würde ich so machen. Das H-Kennzeichen beim LKW sorgt auch für eine pauschale Besteuerung, dürfte also deutlich günstiger kommen als die reguläre Besteuerung. Einschränkungen gibt es in der Nutzung soweit keine, die dich betreffen würden.

2. Wird im Rahmen des Oldtimergutachtens mit erledigt. HU sollte reichen

3. Ja

4. Kommt auf die Nutzung an. Einige Versicherer von LKW mögen wohl keine H-Kennzeichen.

5. Nein. Es schadet aber auch nicht im Falle einer Beschädigung, insbesondere wenn der S4000 gut beieinander ist.

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 23. September 2017 11:56
von schwammepaul
Fein Sven.... Danke..das ist ja schon allerhand Wissenswertes...

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 23. September 2017 12:24
von nobodyii
Alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t müssen jährlich zur HU.

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 23. September 2017 12:56
von Ekki
Ich habe dieses Jahr einen sehr netten und auskunftsfreudigen Fahrer eines LKW Wohnmobils kennengelernt. Der hat mir das folgende Forum empfohlen
http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/
Wenn ich es mit dem Handy schaffe, setze ich noch ein Bild von seinem Fahrzeug. Einfach nur alles Spitze.

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 23. September 2017 13:44
von Rossi1979
Hi,

das ist ein ehemaliges Feuerwehrfahrzeug. Nach §19.2a STVZO erlischt automatisch die Betriebserlaubnis sobald das Fahrzeug nicht mehr auf Feuerwehr oder ähnliches zugelassen ist:

§19.2a STVZO hat geschrieben:(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.


Im Fahrzeugschein ist das Fahrzeug als "So-KFZ Feuerwehrfahrzeug" deklariert. Damit das auf privat zugelassen werden kann muss also eine §21er gemacht werden von TÜV (Westen) oder DEKRA (Osten), die Fahrzeugart Feuerwehrfahrzeug gibt es in der Regel nicht für Privatpersonen. Ausbau/Deaktivierung der SoSi-Anlage, Sitzplatzanzahl, Ablastung auf 7,5t muss der amtlich anerkannte Sachverständige auch noch entscheiden.

Auch ändern sich die Fristen der Hauptuntersuchung. Feuerwehr und Katschutz hat je nach Bundeslang trotz 7,5t 2 Jahre HU bzw. 2 Jahre SP im Wechsel (wenn über 7,5t). Privat zugelassen ist HU Jährlich ab 3,5t und über 7,5t noch nach 6 monaten SP.

Wenn es ein LKW wird, dann kommen noch Sachen wie maximale Sitze (ggf Führerscheinklasse D!, wegen mehr als 8 Sitze), EG-Kontrollgerät/Fahrtenschreiber etc zum tragen.

Wenn dann das Fahrzeug direkt als Oldtimer zulassen mit H-Kennzeichen, dann entfallen einige Vorschriften, wie z.B. das EG-Kontrollgerät:

http://www.dekra.de/fileadmin/Downloads ... nahmen.pdf

Analog ist gerade nach neuester Verwaltungsvorgabe zu §30 STVO das Sonntagsfahrverbot für Oldtimer über 3,5t gefallen. (für Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen). LKW-Maut ist auch beim Oldtimer nicht fällig.

Thema Führerschein, nach der neuesten Änderung der FEV wird für Fahrzeuge über 3,5t die nicht explizit für Güterbeförderung ausgelegt und gebaut sind, Klasse D bzw. D1 vorgeschrieben. Nur Altinhaber, die den Führerschein vor 2013 gemacht haben, dürfen das noch mit C1(E) bzw. Klasse 3 fahren. Da gibt es auch lustige neue Regelungen.

https://www.mainz.de/vv/Fuehrerschein-N ... 2-2016.pdf

Sowas sollte alles erstmal bedacht werden.


MfG

Tobias

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 23. September 2017 19:32
von schwammepaul
:shock: :shock: :shock: :shock:
Ups ...so einfach scheint es ja nun doch nicht zu funktionieren... da muss ich mich mal einlesen und intensiver damit beschäftigen

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 23. September 2017 19:40
von Gespannfahrer
Hallo,
fahr doch mal in Hartmannsdorf vorbei.
Nutzfahrzeugmuseum
Die können dir bestimmt helfen.

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 23. September 2017 19:44
von Rossi1979
schwammepaul hat geschrieben::shock: :shock: :shock: :shock:
Ups ...so einfach scheint es ja nun doch nicht zu funktionieren... da muss ich mich mal einlesen und intensiver damit beschäftigen


Naja... auch nicht so schwer. §21-Abnahme mit H-Kennzeichen ist ja alles ein Abwasch dann. Dann kommt man als Oldtimer um die meisten Vorschriften drum rum. Aber als "normaler" LKW ohne H, muss man halt alles erfüllen was ein handelsüblicher LKW auch erfüllen muss.

Der Sachverständige wird schon sagen was er alles haben will, Ablasten auf 7,49t damit man das mit der alten Klasse 3 fahren darf und Sitzzahl ggf austragen lassen.
Dann sollte das gröbste gehen.

MfG

Tobias

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 23. September 2017 19:50
von schwammepaul
Gespannfahrer hat geschrieben:Hallo,
fahr doch mal in Hartmannsdorf vorbei.
Nutzfahrzeugmuseum
Die können dir bestimmt helfen.


Das ist ein guter Tipp...habe ich nicht gekannt.. :oops: und ist mehr oder weniger gleich um die Ecke

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 24. September 2017 00:18
von Stephan
Offtopic:
Ist das ein Eigenaufbau oder ein Sonderfahrzeug? Jöhstädter und Luckenwalder Aufbauten sehen ja ein wenig anders aus für den S4000.

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 24. September 2017 07:49
von Plasteruder
Die HU dürfte grundsätzlich für LKW nur 1 Jahr gelten. Ob das in Verbindung mit einer Oldtimerzulassung abweicht - keine Ahnung...

Der 4000er steht auf dem Bild recht gut da. Mir ist immer ein Rätsel, warum die Wehren ihre über Jahrzehnte gut gepflegten und gewarteten, im Schuppen untergestellten, wenig gelaufenen Fahrzeuge mit teurem Spezialaufbau abgeben.
Die Bundeswehr war genauso blöd. Die guten luftgekühlten Iveco bzw. die MB1017 - für den Einsatzzweck optimale Fahrzeuge, kaum gefahren, gut in Schuß - alles Geschichte.
Mag die Technik alt sein wie sie will - Lowtech ist langfristig gedacht eher von Vorteil ! Einzig die Ersatzteilversorgung könnte irgendwann etwas problematisch, aber nicht unlösbar, sein.

Wenn Du einen trockenen Platz zum unterstellen hast, dann kaufe das Ding und freue Dich daran :zustimm:

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 24. September 2017 08:12
von Rossi1979
Plasteruder hat geschrieben:Die HU dürfte grundsätzlich für LKW nur 1 Jahr gelten. Ob das in Verbindung mit einer Oldtimerzulassung abweicht - keine Ahnung...



Nö, für LKW und SO-Kfz ab 3,5t gilt 1 Jahr HU und über 7,5t alle 6 Monate SP, das gilt auch für Oldtimer.

Ausnahme haben Feuerwehr und Kat-Schutz, da entscheiden die Bundesländer über die Laufzeit und Pflicht. In Niedersachsen HU egal welches Gewicht 2 Jahre und nach 1 Jahr dann ggf SP.

Quelle §29 STVZO:

§29 STVZO hat geschrieben:Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein



MfG

Tobias

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 24. September 2017 10:41
von heizer2977
Bin in der Materie jetzt nicht so involviert ,aber nen bekannter von mir hat auch zwei Robur LO von der feuerwehr und die Zulassung ohne viel zu ändern ist da nicht so einfach. Im Robur Forum wirste da sicherlich auch paar gute Tips und Hilfestellungen ,was die Oldtimerzulassung von Fahrzeugen die als Sonderkfz deklariert sind bekommen.Da gibts viel zu beachten nicht zu vergessen haben da auch viele gute Verbindungen zu Tüv Prüfern die sich mit der Materie richtig auskennen,denn ich denk mal du möchtest so wenig wie möglich verändern und das gute Stück weiterhin als Feuerwehrfahrzeug erkennbar lassen.

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 24. September 2017 10:48
von schwammepaul
Plasteruder hat geschrieben:
Mir ist immer ein Rätsel, warum die Wehren ihre über Jahrzehnte gut gepflegten und gewarteten, im Schuppen untergestellten, wenig gelaufenen Fahrzeuge mit teurem Spezialaufbau abgeben.


Unsere Wehr gibt ihn nicht ab..wir wollen ihn zulassen... da wir aber kein eingetragener Verein sind, geht es nicht und jemand muss es
auf eigene Kappe machen.. und das bin ich :D

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 24. September 2017 10:58
von muenstermann
schwammepaul hat geschrieben:
Plasteruder hat geschrieben:
Mir ist immer ein Rätsel, warum die Wehren ihre über Jahrzehnte gut gepflegten und gewarteten, im Schuppen untergestellten, wenig gelaufenen Fahrzeuge mit teurem Spezialaufbau abgeben.


Unsere Wehr gibt ihn nicht ab..wir wollen ihn zulassen... da wir aber kein eingetragener Verein sind, geht es nicht und jemand muss es
auf eigene Kappe machen.. und das bin ich :D


dann gründet doch den Förderverein S 4000-1, übernehmt das Fz. fürn €, kümmert euch um die Pflege und die Wehr kann ihn weiterhin nutzen - alles ist gut.
Das kann alles vertraglich geregelt werden.
3 Jecke werden sich doch wohl finden um solch einen Verein zu gründen.
Und dann beantragt ihr auch noch die Geimeinnützigkeit und der Schäuble bezahlt euch den Spaß.

Hier lesen

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 25. September 2017 03:23
von Plasteruder
Gemeinnützigkeit?
Kannste in diesem Fall, nur das Fahrzeug zu halten und zu bewegen, knicken.

Da braucht es schon einen konkreten Zweck i.S.d. 52AO iVm 55AO. Das wäre nach 52(2)Nr.12 zB ein Feuerwehrverein, der hier aber offenbar gerade nicht besteht.

Wer ist eigentlich der aktuelle Eigentümer des Fahrzeugs?

Ganz ehrlich, die Nummer das KFZ regulär zuzulassen wird wohl nicht unter 1000€ laufen.
Vielleicht doch lieber ab und an zum guten alten Notnagel Überführungskennzeichen greifen? Aber auch dabei gibt's wieder einiges, was beachtet werden sollte.

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 19. Oktober 2017 18:05
von schwammepaul
Ich will Euch hier mal weiter berichten..
Morgen geht es zur Vollabnahme nach § 21 und § 23 StVZO :wink:
Das Fahrzeug bekommt eine H-Kennzeichen. Ab Oktober 2017 besteht die Möglichkeit das H-Kennzeichen, mit einem Saisonkennzeichen
zu kombinieren. Es wird ein H 04-10. :mrgreen: Ich hoffe das morgen alles klappt... wenn nichts Außergewöhnliches
passiert, werde ich noch weit unter der 1000 Euro-Marke liegen ;D
Also drückt die Daumen..

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 19. Oktober 2017 19:10
von muenstermann
Siehste, alles wird gut !!!

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 16. November 2017 11:53
von schwammepaul
Jetzt ist alles in Sack und Tüten... :tanz: :jump:

Alles geklappt.. nun kann es los gehen... :mrgreen:

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 16. November 2017 15:20
von mztter
:zustimm:

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 27. Mai 2018 07:12
von Plasteruder
schwammepaul hat geschrieben:Jetzt ist alles in Sack und Tüten... :tanz: :jump:

Alles geklappt.. nun kann es los gehen... :mrgreen:

Eine etwas detailliertere Rückinformation an die virtuell Anteilnehmenden wäre schön!

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 27. Mai 2018 13:11
von schwammepaul
Na so groß scheint ja das Interesse nicht zu sein... :mrgreen: :mrgreen:
Selbst Du fragst erst ein halbes Jahr später nach.. :biggrin: ;D :tongue: :lach:
Selbstverständlich bin ich gerne bereit Fragen zu beantworten !!

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 27. Mai 2018 17:00
von mztter
Hallo schwammepaul,

ich kann von mir behaupten, dass mich das Thema stark interessiert; da ich aber kein regelmäßiger Leser bin, war es wieder in der Versenkung verschwunden.
Ich bin Mitglied eines historischen Löschzuges in meiner Heimatstadt: Wir erhalten und fahren alte Feuerwehrwagen, Anhänger und sonstiges an Gerät, Technik Uniformen, etc.

Benötigst du denn kein zusätzliches Gutachten nach § 23 STVZO (oder war es STVO) wegen der Sondersignalanlage? Und eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Bezirksregierung??
Mir ist es bei uns vom Leiter der Zulassungsstelle so erklärt worden... (fällt für mich wegen des 07er Kennzeichens weg... :-)

Gruß aus dem östlichen Kohlenpott
mztter

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 27. Mai 2018 19:33
von schwammepaul
Hallo mztter, ja da hast Du Recht. Ich habe beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Freistaat Sachsen), eine Ausnahmegenehmigung
nach § 70 StVZO beantragt und auch bekommen :mrgreen: Das ganze hat genau 100,- Euro gekostet und ist ständig im Fahrzug mitzuführen.
Die Blaulichter sollten eigentlich abgedeckt werden, na ja.... bis jetzt hat da noch keiner was gesagt. Ich habe sie aber auch noch nicht zweckentfremdet.. :D

-- Hinzugefügt: 27/5/2018, 20:38 --

Die HU ist jährlich fällig und auch eine Sicherheitsprüfung. Da ich ein Saisonkennzeichen habe 04-10, wird HU und SP immer im April gemacht und ich komme dann damit über die Saison.

Re: LKW-Zulassung

BeitragVerfasst: 28. Mai 2018 05:31
von mztter
Moinsen schwammepaul,

wir haben sie auch meist nicht abgedeckt.
Von allen BOS wirst du in der Regelfreundlich gegrüßt und breit angegrinst... auch die Herren mit den blau-silbernen Autos sind bei Oldtimern meist sehr tiefentspannt und grüßen eher als zu meckern oder zu verwarnen.

Ich gehe mal davon aus, dass du als FFA sowieso 1 mal jährlich die Unterweisung nach § 35 / § 38 machst. ;-)

Allzeit viel Spaß und gute Fahrt!

Gut Wehr
mzzter