Andreas hat geschrieben:Rossi1979 hat geschrieben:Dann ist es eine 21er Abnahme und eine HU/AU und dann kann das Fahrzeug in der Regel zugelassen werden. Das ggf eine Zollerklärung (nicht EU-Ausland?), ggf. ausländischen Papiere je nach SVA, ein Kaufvertrag benötigt wird, ist klar.
.
Darüber hinaus wird vermutlich noch eine eidestattliche Versicherung über den Verlust der Fzg-Papiere abzugeben sein. Schlimmstenfalls vom Verlierer.
Das kommt stark aufs SVA drauf an. Einige wollen bei sowas VOR der Abnahme gefragt werden und geben die erst frei, nachdem der Brief aufgeboten worden ist. Ist die 21er vorher datiert, dann wird die nicht anerkannt.
Andere sind da Schmerzbefreiter, wenn die 7 Jahre Rum sind, es nix im System vorliegt und ein gültiger Kaufvertrag vorliegt, rattert der Drucker und es kommt ein Brief dort raus. Ganz ohne irgendwas.
Analog bei irgendwelchen verlorenen (Mofa)-ABEs. Bei einigen geht das total unkompliziert, andere wollen das gar nicht ("da fragen sie erst den Hersteller, der soll das machen, nur wenn der nicht mehr ist, dann akzeptieren wir das!", was rein rechtlich sogar legitim ist).
Am besten kurz vorher mit dem Amt sprechen, das hilft. Oft Frage ich auch Mal eben dort nach wie es gewünscht ist, aber meist kennt man seine Pappenheimer. Ich kann da auch Geschichten zu erzählen, gerade wenn es um Eigenbauten oder Einzelabnahmen geht. Das würde ganze Abende am Lagerfeuer füllen...
-- Hinzugefügt: 24. Oktober 2022 02:21 --MZ-Wilhelm hat geschrieben:Rossi1979 hat geschrieben:
Öhm, das ist doch nur eine Formsache, ............
Ja, dachte ich auch.
Aber selbst die Geräusche wollte man wegen der 25 Kubik mehr neu ermitteln, übernehmen aus einem 150er Brief oder gar aus dem Buch, "Ich fahre eine MZ" wollte man nicht.
Anders herum, also aus der 150er eine 125er machen sei allerdings kein Problem.
So waren die Auskünfte hier, mit dem was anderswo vielleicht Formsache ist, kam ich hier nicht weiter.
Was Eigentumsnachweise angeht, so reichte hier nicht mal die Eidesstattliche Versicherung vom Vorbesitzer, nein, auch er hätte sein Eigentum an dem Krad, es war eine alte 175er Hercules, nachweisen müssen. Sonst keine Zulassung möglich.
Willy
Das ist auch richtig so, "Werbebücher" sind keine gesicherten Daten vom Hersteller und so nicht zu akzeptieren. Andere KFZ Briefe auch in der Regel nicht mehr. Aber man kann ja in der KTA Abe Mal reinschauen, da steht sowas auch drin. Auch der Umrüstkatalog vom Hersteller! ist da sinnvoller.
starke136 hat geschrieben:@Rossi1979:
Und wieder erliegt ein Prüfer der Geldgier!??
Wenn man sich mit dem Kram nicht auskennt und dann sich erst einlesen muss wird das nicht billig. Dann fährt man im Zweifel das volle Programm von Festigkeit des Rahmens bis hin zur Leistungsmessung inklusive Stand und Fahrgeräuschmessung. Seien wir ehrlich, so eine TS ist mittlerweile eher was für "Freaks", die jüngeren nicht Motorradbegeisterten Kollegen kennen sich damit gar nicht aus. Dafür ist die DDR schon zu lange Rum. Selbst ich hab die Wende nur noch in der Grundschule miterlebt.
Geht mir aber mit einigen Sachen aber auch ähnlich, da muss ich mich dann auch erst schlau lesen. Das kostet dann auch entsprechend. Ich weiss viel, aber z.B. irgendwelche speziellen Umbauten an Harleys lasse ich teils die Finger von. Da habe ich keine Ahnung von, da muss dann jemand Ran, der das täglich macht.