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ist-halt-so hat geschrieben:Der TÜV-Mann hat das Möpp begutachtet und gemeint es wäre alles i.O. und er würde mir einen neuen Brief und neuen Schein fertig machen. Heute rief er an und sagte mir er dürfe das nicht mehr machen. Nur noch die DEKRA dürfe Sachen wie Briefe und Scheine ausstellen.
lorenz1808 hat geschrieben: Ansonsten was neu ist: Wenn du einen BRD Brief besitzt benötigst du bei Abmeldungen bis 7 Jahre keine Vollgutachten.
Sven Witzel hat geschrieben: Auch schon wieder abgeschafft - galt gerade mal knapp ein halbes Jahr...
Theoretisch könntest du mit nem Benz aus den 50ern zum Tüv fahren, ganz normale HU und zulassen. Zumindest sofern er einen Westbrief hat. Bei den Ostbriefen greift §21 weiter, u.a. da umgeschlüsselt werden muss !
mz-chris hat geschrieben:gibt es eigentlich auch möglichkeiten eine 150 bzw 125 zuzulassen wenn man nichts hat weder kaufvertrag noch brief? ist nämlich bei mir der fall, hab nun seit 3 jahren eine ts stehen wo ich nichts besitze!gibts da eigentlich unterschiede beim zulassen von 125 leichtkraftrad und motorrädern ?
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
Wolle69 hat geschrieben:
Mit dem Erbe... "fingieren" sollte man GAR NIX, dazu öffentlich aufrufen ist auch nicht so besonders die feine Art.
Was spricht denn dagegen, wenn man einen Kaufvertrag über 1 Euro mit dem Vater abschließt, in dem festgehalten wird, dass das Fahrzeug im Rahmen der Erbschaft ohne Papiere an ihn übergegangen ist. Das kann man doch auch eidesstattlich versichern, da sehe ich keine Veranlassung, irgendwas zu fingieren. Rechte Dritter (also ggf. vorhandener anderer möglicher Erben) sollten ausgeschlossen werden (schriftlich) und möglichst auch sein (faktisch). Also ich sehe da kein Problem, außer dass man evtl. eben keinen Vordruck irgendwo runterladen kann, sondern selber mal ne halbe Stunde investieren muss, um sowas aufzusetzen...
xtreas hat geschrieben:Wolle69 hat geschrieben:
Mit dem Erbe... "fingieren" sollte man GAR NIX, dazu öffentlich aufrufen ist auch nicht so besonders die feine Art.
Was spricht denn dagegen, wenn man einen Kaufvertrag über 1 Euro mit dem Vater abschließt, in dem festgehalten wird, dass das Fahrzeug im Rahmen der Erbschaft ohne Papiere an ihn übergegangen ist. Das kann man doch auch eidesstattlich versichern, da sehe ich keine Veranlassung, irgendwas zu fingieren. Rechte Dritter (also ggf. vorhandener anderer möglicher Erben) sollten ausgeschlossen werden (schriftlich) und möglichst auch sein (faktisch). Also ich sehe da kein Problem, außer dass man evtl. eben keinen Vordruck irgendwo runterladen kann, sondern selber mal ne halbe Stunde investieren muss, um sowas aufzusetzen...
Das wäre dann genau so fingiert, wenn es sich nicht tatsächlich so zugetragen hat.
Schwarzfahrer hat geschrieben:Oft kennt derjenige, der einen Konstruktionsfehler unterstellt, die Intentionen des Konstrukteurs nicht.
daniel_f hat geschrieben:Was wird es denn?
Wolle69 hat geschrieben:xtreas hat geschrieben:Wolle69 hat geschrieben:
Mit dem Erbe... "fingieren" sollte man GAR NIX, dazu öffentlich aufrufen ist auch nicht so besonders die feine Art.
Was spricht denn dagegen, wenn man einen Kaufvertrag über 1 Euro mit dem Vater abschließt, in dem festgehalten wird, dass das Fahrzeug im Rahmen der Erbschaft ohne Papiere an ihn übergegangen ist. Das kann man doch auch eidesstattlich versichern, da sehe ich keine Veranlassung, irgendwas zu fingieren. Rechte Dritter (also ggf. vorhandener anderer möglicher Erben) sollten ausgeschlossen werden (schriftlich) und möglichst auch sein (faktisch). Also ich sehe da kein Problem, außer dass man evtl. eben keinen Vordruck irgendwo runterladen kann, sondern selber mal ne halbe Stunde investieren muss, um sowas aufzusetzen...
Das wäre dann genau so fingiert, wenn es sich nicht tatsächlich so zugetragen hat.
WENN!
Scheint doch aber genau so zu sein, oder? Genausogut könnte man doch auch eine Schenkung vom Opa an sich selbst an Eides statt versichern. Wo ist das Problem? Wenn's Ärger gibt, ist man dann gleich selbst dran. Warum nicht? Im Grunde kann man doch ALLES an Eides statt versichern, was man will...
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