Moin,
das mit den kleinen Kennzeichen ist meist relativ strikt geregelt, aber es hängt auch oftmals von der Stimmung/Laune/Willigkeit des entsprechenden Sachbearbeiters ab.
Wenn Du unbedingt eins brauchst, dann sollte das "technische" Gründe haben und gleich auf dem TÜV-Gutachten vermerkt sein.
Solche Gründe sind z.B.:
- Das Kennzeichen passt so nicht in die Stoßstange (US-Fzg) - klappt nicht bei der Emme.
- Kennzeichenausleuchtung ist zu schlecht (Lampe zu schwach oder Nummernschild zu groß?)
- passt nicht zwischen die hinteren Blinker...
Allerdings musst Du als Fahrzeugbesitzer Umbauten im Wert von X% des Fahrzeugwerts zum Anbringen des normalen Kennzeichens in Kauf nehmen. Ich glaube es sind drei oder sieben %, bin mir da nicht sicher.
D.h. Du musst - so Du nicht einen Dir und der Sache geneigten eintragungswilligen Prüfer hast - eher die Kennzeichenhalterung ändern, eine stärkere Leuchte verbauen oder sowas...
Kurz gesagt:
Du wirst wahrscheinlich mit einem großen Kennzeichen leben müssen.
Eine Anmerkung dass die originalen kennzeichen ja auch viel zierlicher sind hat bei mir leider auch nicht gefruchtet.
Und bei uns im Kreis ist das Mindestmaß 20x22cm...
Die Regelung für Fahrzeuge von Bj. 1951? gibt es so übrigens auch leider nicht mehr.
Wenn Du viel Glück hast "möchte" Dir quasi jemand etwas Gutes tun und "übersieht" das mit dem großen Kennzeichen,
aber die Chance ist gering; sie fällt und steigt mit dem eigenen Charme/Überzeugungskraft - und eben dem Willen des Sachbearbeiters den Ermessensspielraum auszunutzen...
Viel Erfolg!
Gruß
Jan
Englische, französische und deutsche Zweiräder von 50 bis 600 ccm...