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Matthieu hat geschrieben:1958 waren aber schon Spiegel an Motorrädern erfunden.
Spass77 hat geschrieben:Sehr interessant.
... aber muss ich nun?
Egon Damm hat geschrieben:und rechts
Ob Pflicht oder nicht. Wenn du erstmal einen Radfahrer beim rechtsabbiegen vom
Sattel geholt hast und das ein Schulkind ist, verzichtest du dann immer noch auf die
Orginalität...Pflicht....Optik
trabimotorrad hat geschrieben:...postet hier nur, was der Beantwortung der Frage des TE dienlich ist!
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
trabimotorrad hat geschrieben:Der TE hat nur gefragt, ob und ab wann es Pflicht ist, einen Spiegel am Motorrad zu haben. Er wollte nicht wissen, ober er, ohne Spiegel, ein verantwortungsloser Hobby-Kinder-Totfahrer ist, oder wer sich 150% vorschriftsmäßig und sicher in den Verkehr traut. Also bitte lasst Eure persönlichen Meinungen, über Rückspiegel oder nicht, daheim und postet hier nur, was der Beantwortung der Frage des TE dienlich ist!
der garst hat geschrieben:Wer einen Vorkriegsoldi hat, ohne Beleuchtung bzw. max. mit Gaslampen wird ebenfalls verpflichtet Beleuchtung und Blinker nachzurüsten....das tut dann schon richtig weh.
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
der garst hat geschrieben:Das ist doch noch nix. Wer einen Vorkriegsoldi hat, ohne Beleuchtung bzw. max. mit Gaslampen wird ebenfalls verpflichtet Beleuchtung und Blinker nachzurüsten....das tut dann schon richtig weh.
Feuereisen hat geschrieben:Und sollte sich einer von diesen Großstädtischen Pedalterroristen auf meiner Fahrspur nach dem Schulterblick rechts auf selbiger vorbeidrängeln müssen liegt die Verantwortung bei ihm - handelt er doch klar Verkehrsrechtswidrig.
Feuereisen hat geschrieben:Offtopic:
Ich schrieb von drängeln also mangelndem Raum... zusätzlich zeige ich noch einen Fahrtrichtungswechsel an und da ist das: "(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. " nicht gegeben vor allem da sie häufig auf die beiden letztgenannten Gebote verzichten...
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