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Wissensdatenbank hat geschrieben:§ 54 gilt nicht an Fahrzeugen die erstmals vor dem 01.01.1962 zugelassen worden sind.
luckyluke2 hat geschrieben:Lt. ÄM 431/62 bzw. Techn.Infoblatt 05-822/7 wurden ab folgenden FIN die alten Lenkerhälften gegen die "Blinkerausführung" ersetzt .175/1 : 3056197 , 250/1 : 1188504 und 300er : 1503201
Knuckle Duck hat geschrieben:Komisch. Mit 62 das kannte ich, aber bis 82 keine blinker?...
Knuckle Duck hat geschrieben:...Dann können die Dinge an den anderen Essen ja alle ab
Knuckle Duck hat geschrieben:Ah. Sehr gut zu wissen! Gibt es denn eine digitale Version der Änderungsmitteilung?
Würde diese gern mit in die Verhandlung meines TÜV Termins nehmen.
Knuckle Duck hat geschrieben:Ah. Sehr gut zu wissen! Gibt es denn eine digitale Version der Änderungsmitteilung?
CJ hat geschrieben:Die könnte Christoph haben
Christof hat geschrieben: Ja, ich habe diese.
otmar hat geschrieben:...Theoretisch hätten alle neu verkauften Fahrzeuge ab dem 1.1.1962 auch in der DDR Blinker haben müssen. Hatten sie aber nicht unbedingt....
CJ hat geschrieben:Da die Erstzulassung in der DDR erfolgte, brauchst du keine. Blinkerpflicht erst bei ABE-Erteilung ab 01.06.1982.
Christof hat geschrieben:CJ hat geschrieben:Da die Erstzulassung in der DDR erfolgte, brauchst du keine. Blinkerpflicht erst bei ABE-Erteilung ab 01.06.1982.
Ich habe gerade nochmal in der STVZO von 1964 geblättert. Da steht drin (§ 62 Fahrtrichtungsanzeiger), dass außer Krankenfahrstühle und Kleinkrafträder alle Krafträder Blinker brauchen. Das war mir ao auch noch nicht bekannt
Mehr hier:
StVZO der DDR 1964
muenstermann hat geschrieben:...wieso wurden dann ES/2, ETS und TS in der Standartausführung auch ohne Blinker ausgeliefert?
CJ hat geschrieben:Jawoll, aber auch zu Ende lesen. bitte. §98 (2) c. Die hier erwähnte "besondere Anordnung des Ministers usw.usw." ist NIE ergangen.
CJ hat geschrieben:Auf der von dir verlinkten Seite ist auch die 3.DB zur StVZO von 1982 drauf. Da ist dann §19 der sich mit Blinkern beschäftigt. Der §48(1) bringt dann den von mir genannten Stichtag 01.06.1982 ins Spiel und macht gleichzeitig für alle älteren Fahrzeuge die bisherige Regelung verbindlich.
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