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Andreas hat geschrieben:Ich denke, dass Problem wird eher die Groß-Reiseendurofraktion betreffen, welche mit martialisch ausschauenden Grobstöllern zur nächsten Eisdiele wollen.
Diese martialisch ausschauenden Grobstöller haben oft eine M&S-Kennung, auch wenn sie vorzugsweise nur im August bei Temperaturen zw. 26° und 35° gefahren werden. Sieht halt aber cool aus.
Durch die M&S-Kennung ist die VMax reglementiert. Und genau da liegt der Hase begraben, ab 2018 (*) dürfen Moppeds nur noch Reifen fahren, deren Speedindex mindestens der VMax des Moppeds entspricht. Und eben genau das ist bei sehr vielen Grobstöllern/Groß-Reiseenduros eben nicht der Fall.
(*) Übergangsregelung beachten!
Wenn ich mir im nächsten Jahr auf meine GS z.B. den Anakee Wild (Speedindex 170km/h) aufziehen lassen möchte weil der so cool ausschaut, muß ich also zwingend einen aus DOT 2017 nehmen. Diesen darf ich bis 2024 runterrubbeln.
Nehme ich einen aus DOT 2018 bin ich illegal unterwegs sofern Michelin nicht bis dahin den Speedindex anhebt.
Egon Damm hat geschrieben:Ich sehe da vorerst kein Problem weil es eine Übergangsregelung für Reifen aus 2017 gibt.
Das Problem liegt bei den Reifenherstellern. Die müssen Handeln und werden es tun.
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Andreas hat geschrieben:Ich denke, dass Problem wird eher die Groß-Reiseendurofraktion betreffen, welche mit martialisch ausschauenden Grobstöllern zur nächsten Eisdiele wollen.
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derJörn hat geschrieben:Interessant finde ich die (wahnwitzig wirre) Aussage das die DOT2017 Reifen nur bis 2024 runtergerubbelt werden dürfen....
Es gibt bis heute keine gesetzliche Regeklung die ein höchstalter bei reifen vorgibt, außgenommen sind Wohnanhänger die halt immer nur "ewig rumstehen um dann einmal in 5 Jahren bewegt werden" ...
Also ist es, sofern der reifen genug profil und keine risse/sontige beschädigungen, unerheblich wie alt er ist...es gibt keine gesetztliche regelung, maximal empfehlungen....
derJörn hat geschrieben:Interessant finde ich die (wahnwitzig wirre) Aussage das die DOT2017 Reifen nur bis 2024 runtergerubbelt werden dürfen....
Es gibt bis heute keine gesetzliche Regeklung die ein höchstalter bei reifen vorgibt, außgenommen sind Wohnanhänger die halt immer nur "ewig rumstehen um dann einmal in 5 Jahren bewegt werden" ...
Also ist es, sofern der reifen genug profil und keine risse/sontige beschädigungen, unerheblich wie alt er ist...es gibt keine gesetztliche regelung, maximal empfehlungen....
Klaus P. hat geschrieben::shock: Bei der Problematik braucht du ja einen IQ der höher als das Standgeräusch sein sollte.
Luse hat geschrieben:oder Eintrag im Schein:
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