Helmpflicht bei Quad, ATV und SidebySide

Für alles, was nicht MZ / MuZ ist.

Moderator: Moderatoren

Helmpflicht bei Quad, ATV und SidebySide

Beitragvon ERZ-ETZ150 » 9. Januar 2018 19:42

Hallo,
da hier im Forum auch einige Quad-Fahrer unterwegs sind, wie man HIER sieht, hoffe ich eine Antwort auf meine Frage zu bekommen.
Für "normale" Quads und ATVs gilt ja die Helmpflicht. Bei den SidebySide (z.B. Polaris Ranger) gibt es einige welche einen Sicherheitsgurt haben. Bei diesen wird dann kein Helm benötigt, zmindest habe ich die Fahrer solcher Fahrzeuge schon öfters ohne gesehen.
Nun zu meiner Farge, kann man das aus den Papieren entnehmen, bei welchem SidbySide und anderem Quad ein Helm Pflicht ist? Oder gilt einfach, wenn Sicherheitsgurt vorhanden entfällt der Helm? Bin mir nicht sicher ob das die Rennleitung auch so sieht?

Fuhrpark: MZ ETZ 150 Baujahr 88
ERZ-ETZ150

Benutzeravatar
 
Beiträge: 340
Themen: 34
Registriert: 28. Juni 2012 17:40
Wohnort: Elterlein

Re: Helmpflicht bei Quad, ATV und SidebySide

Beitragvon CJ » 9. Januar 2018 19:54

Absatz 2 letzter Satz.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21a.html
Vielleicht noch zu ergänzen i.V.m. §35a (5) StVZO
https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... __35a.html
Die Arche wurde von Laien gebaut, die Titanic von Fachleuten

Es gibt keine dummen Fragen – es ist nur dumm, nicht zu fragen

Denken-Drücken-Sprechen - in dieser Reihenfolge (alte Sprechfunkregel)

Fuhrpark: MZ
CJ

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1932
Themen: 20
Bilder: 5
Registriert: 28. Dezember 2007 16:44
Wohnort: Oboom
Alter: 52


Zurück zu Motorrad & Technik



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste