Servus. Hab mir fürs Frühjahr endlich mal ein passendes Prüfgefäß zur Kraftstoffhöhenmessung und Schwimmernadelventildichtigkeitsmessung gebastelt.
Und nun finde ich wiedersprüchliche Angaben zur geforderten Kraftstoffhöhe.
Im Lehrfilm und in meinem ETZ Handbuch ist die Rede von 12 + - 1 mm (also 11 - 13)
Hier
http://trabitechnik.com/pages/2007/zwei ... el_3_5.htm
wiederrum ist die Rede von 11 + - 1 mm (also 10 - 12)
Desweiteren wird in dem Artikel
http://trabitechnik.com/index.php?page= ... _number=12
erwähnt, dass sich die Schwimmer des 22/24 N2 Vergasers vom 30 N2/N3 Vergasers unterscheiden würden.
[Zitat]: Die an den Vergasern 22 und 24 N 2 verwendeten Schwimmer haben etwas andere Abmessungen. Man erkennt sie an der Wölbung am Anschlaghebel[/Zitat]
Soweit ich weiss gibt es doch nur einen MZ Schwimmer zu kaufen.
Also welche Werte sind nun die Richtigen?
MfG