In den Jahren, in denen ich noch kein Gespann hatte, da bin ich sogar mit der 210Kg schweren Gummikuh durch den Winter gefahren. Damals gab es noch keine Stollenreifen in 4.00H18 und die Gummikuh ist mit Höchstgeschwindigkeit 18
3 Km/h angegeben - als bin ich den "S" Stollenreifen, der "nur" bis 180Km/h zugelassen ist, gefahren. In den vielen Jahren und den Vielen Kilometern, die ich im Winter gefahren bin, bemerkte das exakt einmal ein Polizist in einer Kontrolle (vermutlich war ich zur Faschingszeit im Schwarzwald auf einem Motorradtreffen
).
Zuerst wollte er mir einen Mängelbericht schreiben, aber meine "treuherzige Frage: "Herr Wachtmeister, wie oft werde ich, mit diesem alten Motorrad, das vermutlich von seinen 67PS schon einige in Ruhestand geschickt hat (die BMW war damals auch schon um die 200 000Km alt
) wohl im Winter die 180Km/h-Marke überschreiten??" hat ihn dann doch davon abgebracht...
Er meinte dann noch etwas von "Aber dann gehört ein Höchstgeschwindigkeitsaufkleber auf den Tacho" und ließ mich meiner Wege ziehen.
So ähnlich denke ich es mir, wird es auch sein, wenn es denn mal wirklich Schnee hat und wir sind mit dem Mopped unterwegs UND die Polizei hat dann zufällig auch noch Zeit (mitten im Winter...) eine Motorrad-Razzia zu machen...
Anders ist im (selbstverschuldeten) Unfall-Fall. Aber auch da muß der Gutachter erst mal beweisen, das der Unfall durch die fehlende M&S-Kennzeichnung maßgeblich verschuldet wurde.
Winterreifenpflicht herrscht nur bei winterlichen Straßenverhältnissen
Allerdings wollte ich, mit 57jahre alten Knochen nicht mehr mit ZWEI Rädern wenn es denn wirklich mal Schnee hat, unterwegs sein, auch mit den besten Reifen nicht...
Mit drei Rädern macht das eher Spaß:
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