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Luzie hat geschrieben:Die sollten ganz verboten werden.
Mainzer hat geschrieben:Hier geht es aber um Tagfahrlicht, da ist die Blendung erwünscht ...
Mainzer hat geschrieben:Nicht im Sinne von "ich brenne dir die Augen raus". Sondern im Sinne von "ah, da ist ein heller Lichtpunkt, vielleicht ein Fahrzeug?".
Jedenfalls dürfen die Lampen für Tagfahrlicht deutlich mehr horizontal und nach oben strahlen, als die fürs Abblendlicht. Macht ja auch Sinn, eine Ausleuchtung des Nahbereichs braucht man am Tage eher selten.
starke136 hat geschrieben:wie sehen die Spiegel aus?
Gibt da mittlerweile auch schicke Retrosachen.
Katana1004 hat geschrieben:Die optische Wirkung, besonders am Tag ist Super…
Katana1004 hat geschrieben:Und sobald man mit Licht fährt, wird das System runtergeregelt…
Katana1004 hat geschrieben: …
Ich hab Ihn nicht gesehen, ist so kein Argument mehr…
flotter 3er hat geschrieben:...Ich würde davon ausgehen, der sieht ein E-Prüfzeichen und ist zufrieden...
hmt hat geschrieben:Was vom Baujahr her nicht Zulässig ist wird es bestimmt auch keiner Eintragen. Und wenn doch ist es eine so genannte Gefälligkeits Eintragung die bei einem anderen Prüfer oder einer Kontrolle nix nützt.
hmt hat geschrieben:Was vom Baujahr her nicht Zulässig ist wird es bestimmt auch keiner Eintragen. Und wenn doch ist es eine so genannte Gefälligkeits Eintragung die bei einem anderen Prüfer oder einer Kontrolle nix nützt.
Luzie hat geschrieben:Mainzer hat geschrieben:Hier geht es aber um Tagfahrlicht, da ist die Blendung erwünscht ...
Selten so einen Schwachfug gelesen. Genau wie die „Am-Tag-Mit-Fernlicht-Fahrer“ !
Mechanikus hat geschrieben:hmt hat geschrieben:Was vom Baujahr her nicht Zulässig ist wird es bestimmt auch keiner Eintragen. Und wenn doch ist es eine so genannte Gefälligkeits Eintragung die bei einem anderen Prüfer oder einer Kontrolle nix nützt.
Warum in aller Welt sollte sowas nicht zulässig sein?
hmt hat geschrieben:Mechanikus hat geschrieben:hmt hat geschrieben:Was vom Baujahr her nicht Zulässig ist wird es bestimmt auch keiner Eintragen. Und wenn doch ist es eine so genannte Gefälligkeits Eintragung die bei einem anderen Prüfer oder einer Kontrolle nix nützt.
Warum in aller Welt sollte sowas nicht zulässig sein?
Steht im 1. Beitrag
Mechanikus hat geschrieben:...Denn ich erkenne hier keinen so großen Unterschied zwischen zwischen einem EU und StVZO zugelassenem Fahrzeug...
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