? Runde Blinklichtkappen AKA

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? Runde Blinklichtkappen AKA

Beitragvon tommy11 » 2. März 2024 15:31

Hallo Gemeinde

Nachdem ich schon geraume Zeit hier mitlese und nun auch schon einige Zeit angemeldet bin, möchte ich meinen ersten Beitrag verfassen;-) .

Ich bin dabei meine ETZ 250 Bj. 1982 nach 25 Jahren in der Garage wieder fit zu machen, dabei fiel mir auf, das die AKA Blinklichtkappen die mit "hinten" gekennzeichnet sind, vorn verwendet werden können. Sie trage in der ECE Kennzeichnung die Nummer 11 für Blinklicht vorn. Ein interessanter Umstand, da ich schon in den 1980ern vorn die hinteren montierte. Der obere Rand störte mich einfach damals schon, eventuell auch Andere...? Sie fungierten auch als Blinklichtkontrolle, wenn nicht in den Amaturen vorhanden.

Allerdings frage ich mich , wie es zu diesem Umstand kommen konnte, das AKA die Blinklichtkappen einerseits mit "hinten" und entgegensätzlich mit der ECE Nummer "11" versah? Auch frage ich mich welche Bedeutung die 2a über der E15 Länderkennung und die -6 nach der 11 besitzen, bzw. besaßen? Leider besitze ich die Blinklichtkappen "vorne" nicht mehr, sind diese mit 12 gekennzeichnet?

Bei den zugelassenen Nachbauten (z.B. auch Weiße) wird es wohl nicht mehr so gekennzeichnet sein, oder...?

Stimmt meine Annahme, das die ECE Kennzeichnungen auf den Blinklichtkappen mit den Einführungen der ETZ, bzw. S 51 einherging...?

Hat hier jemand Informationen dazu? Ich wäre sehr dankbar!

file:///C:/Users/iRepairIT-Office%20PC/Downloads/kennzeichnung_derlichterundrueckstrahlerece-eg-4.pdf



mfg tommy11
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Re: ? Runde Blinklichtkappen AKA

Beitragvon CJ » 2. März 2024 18:15

tommy11 hat geschrieben:...dabei fiel mir auf, das die AKA Blinklichtkappen die mit "hinten" gekennzeichnet sind, vorn verwendet werden können. Sie trage in der ECE Kennzeichnung die Nummer 11 für Blinklicht vorn....

Ein Irrtum, die 11-6 ist die Genehmigungsnummer -die vorderen tragen die Genehmigungsnummer 10-6- und gehören zum Prüfkennzeichen E15. Der Aufbau dieser Nummer war nicht genau festgelegt, aber enthält i.d.R. die ECE-Regelung auf die sie sich bezieht. Hier die ECE-Regelung Nr.6.
Das Zusatzsymbol, das die Verwendung kennzeichnet ist hier die "2a" für hintere Fahrtrichtungsanzeiger, die vorderen tragen die 1.
Es ist Zufall, dass die Genehmigungsnummer nach ECE die 11 enthält, die als Zusatzsymbol durchaus zur Kennzeichnung vorderer Motorradblinker angebracht werden könnte. Das ist hier aber nicht der Fall.
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Re: ? Runde Blinklichtkappen AKA

Beitragvon tommy11 » 2. März 2024 19:38

Na, da möchte ich Dir danken!

Ich habe in der unten verlinkten Liste nur auf "11 in den ersten Spalten Richtungsblinker vorne für Motorräder" und
"12 Richtungsblinker hinten für Motorräder" geschaut. War wohl zu einfach gedacht, denn bei 2a wird "auch für Motorrad gültig" angegeben. Mal sehen was die "Graubekittelten" meinen. :o

Astra Liste

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