Seite 1 von 2

Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 8. August 2022 13:30
von stricheins
Hallo,
ich brauche dringend eure Hilfe. Ich war ja mit meinem Umbau 175/1 gerade beim TÜV, nachdem auch das Rücklicht getauscht war, sollte es keine Probleme mehr geben. Da aber wie ich schon geschrieben habe ein zweiter Prüfingenieur das kontrolliert hat, fehlt doch etwas. Mein Prüfer hat mich heute angerufen und mich gefragt, ob ich aus einer aktuellen Zulassungskopie einer 175/1 die Geräuschwerte U.1 U.2 und U.3 besorgen kann. Nun habe ich die Bitte, ob mir jemand aus einer Kopie, bzw mit einer Kopie diese Werte mitteilt.
Bei uns in MOL muß man Termine für das Straßenverkehrsamt online machen. Ich habe heute den Termin für den 2.September 9Uhr 30 bekommen. Ich hoffe daß ich in diesem Jahr noch ein paar Kilometer fahren kann. Ersteinmal wären aber diese Werte wichtig.
ich bedanke mich schon mal im Voraus

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 8. August 2022 15:14
von mutschy
Is hier das enthalten, was du suchst? kb.php?a=309

Gruss

Mutschy

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 8. August 2022 17:33
von stricheins
das ist sehr nett von dir, aber ich soll ausdrücklich die Daten zu U.1 U.2 und u.3 besorgen. wenn ich das richtig sehe, steht da bei U 3 auch nichts. Scheinbar wird das für mich sehr schwierig

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 8. August 2022 17:58
von Schumi1
Diese Daten gab es doch bei der Typzulassung dieser Fahrzeuge noch garnicht. in meinem Schein der 250/1 mit Datum 2008 sind daher auch keinerlei solche Eintragungen drin. So wie im verlinkten Schein weiter oben.
Ich an deiner Stelle würde mir einen anderen Prüfer suchen.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 8. August 2022 18:14
von EmmasPapa
Für das Fahrzeug existieren doch Datensätze. Warum immer noch vom Eigentümer diese Daten abgefordert werden, ist mir unklar. Faulheit, Unvermögen, ich weiß nicht :gruebel: :nixweiss: :confused: . Es kommt wie Schikane vor oder will man noch eine teure Geräuschmessung abrechnen?

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 8. August 2022 18:53
von stricheins
ja,ich habe sogar das KTA Datenblatt für die 175/1 besorgt. Da ist auch nirgendwo ein Geräuschwert aufgeführt. Eigentlich sollte ein normales Standgeräusch ausreichend sein. Ich hoffe inständig auf einen guten Ausgang,sonst war die ganze Arbeit umsonst.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 8. August 2022 19:21
von Rossi1979
Hallo,
in dem Baujahr gab es nur das Fahrgeräusch bzw. Aussengeräusch. Das müsste im Typschein zu finden sein. Das wird unter U.3 eingetragen. U.2 ergibt sich aus der Nenndrehzahl, entweder 3/4 oder 1/2 Nenndrehzahl. U.1 ist das Standgeräusch. Das gab es damals so noch nicht richtig. Einige Ämter wollen da unbedingt einen Wert, ohne den keine Zulassung. Ich messe das Standgeräusch immer eben schnell. Das geht ja so auf dem Hof in ein paar Minuten. Dann sind alle glücklich und gut ist....

MfG

Tobias

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 9. August 2022 10:18
von allgäumz
Bei meiner Rundlampe steht das so im Schein.

Ich schicke ich Dir den Rest des Scheins als Foto als PN. Vielleicht hilft es weiter.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 9. August 2022 10:22
von P-J
Die TÜV´s tragen keine "N" mehr ein. Entweder nix als Endung oder ein P was aufs gleiche rauskommt. Das hat dann aber das Problem das das Motorrad dann zu laut ist bei einer Kontrolle, wenn man da an einen schlechtgelaunten Scheriff gerät hat man die Arschlochkarte. Ich würde rigeros heute auf das N bestehen, wenn sein müsste mit Anwalt und Gericht.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 9. August 2022 10:32
von stricheins
allgäumz hat geschrieben:Bei meiner Rundlampe steht das so im Schein.

Ich schicke ich Dir den Rest des Scheins als Foto als PN. Vielleicht hilft es weiter.

Vielen,vielen Dank erstmal,ich hoffe es bringt mich ein Stück weiter

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 9. August 2022 14:06
von ronnyk
So ist es bei mir

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 9. August 2022 15:05
von stricheins
Vielen Dank,
aber alles umsonst. Der Prüfer muß eine eigene Messung machen und das Meßgerät angeben und auch den Eichtermin nachweisen. Ich muß das Motorrad noch einmal aufladen und vorstellen, allerdings hat die Prüfstelle nur ein Gerät Klasse 2 , so wie die Polizei es benutzt, benötigt wird aber ein Klasse 1 Meßgerät. Jetzt muß das erst besorgt werden. Aber ich kenne das schon vom Subaruumbau meines Käfers. auch da hieß es Gutachten ( Kopien ) vom selben Fahrzeug werden nicht anerkannt, weil in der Zulassung nur das Endergebnis zu sehen ist ,nicht aber der Rechenweg und die kalibrierten Meßgeräte.
Also aufladen,aber erst nachdem ein passendes Meßgerät gefunden wird.
Dank an alle ,die mir ihre Hilfe angeboten haben

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 9. August 2022 16:11
von P-J
Dir ist bewusst was ne amtliche Lautstärkeprüfung kostet? Den ganzen Häckmäck nur um ein "P" in das Papier zu schreiben. :evil:

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 9. August 2022 16:40
von stricheins
welche Alternative siehst du denn ?
Das Motorrad ist ein Umbau und außerdem ohne Papiere gekauft. Das heißt, der Prüfingenieur hat das Motorrad ( den Umbau ) geprüft und auch in schriftlicher Form festgehalten. Nach einem soeben getätigten Anruf beim Straßenverkehrsamt wurde ich darauf hingewiesen,daß für die Zulassung eine Geräuschmessung erforderlich ist, auch dann ,wenn der Prüfingenieur in die Akte schreibt,daß es damals im Datenblatt nicht vorgesehen war. Der Prüfingenieur muß aber bei einer Prüfung das Gerät benennen mit welchem er die Prüfung durchgeführt hat, nicht für die Zulassungsstelle, sondern für das Protokoll seiner Diensstelle. Die Prüfstelle hat aber nur ein Gerät Klasse 2, welches zwar für die Überprüfung der Lautstärke bei Auffäligkeit bei der Hauptuntersucheung benutzt wird. aber nicht für eine Einzelabnahme ausreichend ist. Dieses Gerät kann aber ausgeliehen werden.
Die Dame am Telefon sagte, eigentlich tragen sie das ein, was der Prüfer im Protokoll hat, Wenn der sagt,es gibt keine Angaben im , kann das so eingetragen werden, es kann aber auch moniert werden und dann muß die Prüfung gemacht werden. Mein Termin im Amt ist der 2.September, es gibt nur diese online Anmeldung, Erscheinen zwischendurch zwecklos, falle ich mit der Geräuschmessung durch,brauche ich einen neuen Termin, die Dame sagte,das könne dann auch im Dezember oder Januar sein. Was soll ich also machen ?

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 9. August 2022 18:46
von Rossi1979
Interessant, dass nur ein Klasse 2 Gerät vorliegt. Eigentlich ist das Pflichtausstattung ein Geichtes Klasse 1 Gerät, zumindest wenn es die Technische Prüfstelle ist. Selbst in meiner 1-Mann-Station ist sowas vorhanden, würde ja auch schon öfters benutzt....

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 9. August 2022 18:48
von P-J
stricheins hat geschrieben:welche Alternative siehst du denn ?

auf die Wert inkl Endung der alten Zulassung für dieses Modell pochen.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 9. August 2022 19:16
von stricheins
das wäre einfach,hätte ich die alten Papiere,aber ich brauche neue.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 9. August 2022 19:33
von P-J
stricheins hat geschrieben:aber ich brauche neue.

was nicht heisst das die alten Daten nicht stimmen. Nu ist das Kind schon fast in den Brunnen gefallen, mal sehen ob es den Strick der gereicht wird zu fasen bekommt. Deshalb kauf ich niewieder nen Fahrzeug ohne Papiere, den Krieg geh ich nicht mehr an.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 9. August 2022 20:27
von stricheins
P-J hat geschrieben:Dir ist bewusst was ne amtliche Lautstärkeprüfung kostet? Den ganzen Häckmäck nur um ein "P" in das Papier zu schreiben. :evil:

Nein, weiß ich nicht, was kostet das denn ?

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 9. August 2022 20:31
von mutschy
Mir wurde mal was von 350€ +x gesagt, wenns im ersten Anlauf klappt... Da ging es aber um ne Auspuffanlage an nem Auto. Mit Klappensteuerung. Is schon Jahre her, wird also heutzutage nich viel billiger sein.

Gruss

Mutschy

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 9. August 2022 20:42
von stricheins
das wird wohl auch so kommen, nur daß es ich hier um einen ganz normalen serienmäßigen Auspuff handelt, so wie er in jeder MZ ES 175/1 vorhanden ist.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 9. August 2022 21:31
von P-J
Letzte Messung eines bekannten mit VW Bus mit subaro Motor 1450 teuro. Dann zündest du die emme besser gleich auf den TÜV Gelände an.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 10. August 2022 06:11
von ronnyk
Moin

Ich würde definitiv zum andreren Prüfer gehen. Bei uns hier im Norden gibt es so ein Quatsch nicht Da wird eingetragen was in der Datenbank von der Dekra steht und Fertig.
Das ist Deutschland. Für alles gibt es Gesetzte und jeder macht was er will. :tanz:

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 10. August 2022 06:53
von P-J
In meinem Fall, schon viele Jahre her, war man nicht bereit bei der Konkurrenz nach Daten anzufragen. Nur das was im hauseigenen Computer steht ist wahr und richtig. Da steht aber nur etz ab 83. Also wird alles von der etz übernommen bis auf die Radgrösse.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 10. August 2022 08:37
von Dicker Onkel
So wird in Deutschland Geld verdient ...

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 10. August 2022 09:07
von stricheins
ist zwar mein ganz persönliches Problem , aber Anteilnahme tut gut. Neue Situation. Ich habe gestern freundlich aber bestimmt gesagt, ich möchte das Prozedere der Zulassung abbrechen, daß mit der Gräuschprüfung wird mir zuviel, ich werde es doch einmal woanders versuchen. Jetzt ist er bereit ..." auf eigene Verantwortung " die Werte aus einer Zulassung zu übernehmen. Heute früh der Anruf................das Motorrad muß noch mal vermessen werden.
Ich hatte den Unterlagen den MZ Prospekt der 175/ G beigefügt,da stehen alle Daten genauestens drin. Abschreiben geht nicht, da muß gemessen werden. ich habe alles gemessen und die Werte stimmen vollkommen überein,das heißt ,nicht wirklich, weil zu der Breite von 790 mm die geforderten Blinker zugerechnet werden müssen,das gilt auch für die Höhe.
schauen wir mal...

-- Hinzugefügt: 10. August 2022 10:10 --

Rückseite vergessen

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 10. August 2022 09:29
von larynx
Hat der Prüfer schon irgendwelche Daten von dir in deinem System? Weil wenn ja, dann bringt dir auch der Gang zu einem anderen Prüfer nichts…
Das wird alles hinterlegt…
Hatte ich erst letztens mit meiner awo. Der erste Prüfer hatte sich affig wegen der Lenkung. Der kannte wahrscheinlich das Prinzip des Dämpfers nicht. Ich war zur Prüfung auch leider nicht mit dabei- durchgefallen. Zu einem anderen Prüfer gefahren: „warum hast du mir denn nicht gesagt, dass die schon einmal durchgefallen ist?“ war da die Reaktion
Ich staunte nicht schlecht

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 10. August 2022 09:54
von ronnyk
Na dann lass mal messen. Ich schüttel nur den Kopf. Welcher Verein ist das bitte(Dekra nach deinem Wohnort) ?

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 10. August 2022 10:22
von stricheins
larynx hat geschrieben:Hat der Prüfer schon irgendwelche Daten von dir in deinem System? Weil wenn ja, dann bringt dir auch der Gang zu einem anderen Prüfer nichts…
Das wird alles hinterlegt…
Hatte ich erst letztens mit meiner awo. Der erste Prüfer hatte sich affig wegen der Lenkung. Der kannte wahrscheinlich das Prinzip des Dämpfers nicht. Ich war zur Prüfung auch leider nicht mit dabei- durchgefallen. Zu einem anderen Prüfer gefahren: „warum hast du mir denn nicht gesagt, dass die schon einmal durchgefallen ist?“ war da die Reaktion
Ich staunte nicht schlecht


ich glaube das weniger, wenn man eine andere Prüforganisation nimmt. Die geben sich untereinander ja nicht einmal Daten aus Ihrer Datenbank. DEKRA und TÜV sind es bei mir nicht, wenn alles vorbei ist ,sage ich welche es war.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 10. August 2022 10:37
von P-J
stricheins hat geschrieben:freundlich aber bestimmt gesagt, ich möchte das Prozedere der Zulassung abbrechen,


Genau so, aber
Dicker Onkel hat geschrieben:So wird in Deutschland Geld verdient ...
und das kann man sich nicht entgehen lassen.
stricheins hat geschrieben:." auf eigene Verantwortung "
Nu unter uns, wer trägt die Verantwortung für ein Fahrzeug wenns das Gelände des TÜV´s verlassen hat, du, kein anderer.

Pass auf das beim Geräusch ein "N" hinter die Lautstärke geschrieben wird den kein Buchstabe ist genau so gut wie ein "P". Da gibts 3 DB toleranz und das reicht für ne 2takt Emme nicht. Bei einem N werden 25% Draufgerechnet was immer locker reicht.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 10. August 2022 22:59
von schrauberschorsch
Geräuschwerte sind im KTA-Datensatz von damals deshalb keine enthalten, weil es in der StVZO DDR Grenzwerte für Stand- und Fahrgeräusch gab, welche für eine Baumustergenehmigung nicht überschritten werden durften. War dies nicht der Fall, wird es keinen interessiert haben, ob oder ggf wieviel das Baumuster leiser war, so dass es keine Zahlen gibt. Da eine Baumustergenehmigung erteilt wurde (ich gehe Mal davon aus, dass es bei den G-Modellen auch so war, weiss es aber nicht), müssen die Grenzwerte (damals in Phon angegeben) eingehalten worden sein müssen.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 11. August 2022 07:46
von stricheins
vielen Dank für diese Erklärung

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 11. August 2022 08:25
von EmmasPapa
Selbst die Enduro-Wettbewerbsmaschinen mussten die Geräuschvorschriften erfüllen. Es gab bei den Wettbewerben, wie z.B. die Sixdays, auch Geräuschmessungen, die bestanden werden mussten.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 11. August 2022 08:40
von P-J
Hier gild nur Strassenzulassung, Steht im vergleichbaren Brief oder den Daten der Dekra nix dazu hat er schlechte Karten.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 11. August 2022 09:16
von Klaus P.
EmmasPapa hat geschrieben:Selbst die Enduro-Wettbewerbsmaschinen mussten die Geräuschvorschriften erfüllen. Es gab bei den Wettbewerben, wie z.B. die Sixdays, auch Geräuschmessungen, die bestanden werden mussten.


Nur nebenbei bemerkt,
die Geräuschmessung wurde bei der Beschleunigungsmessung gemacht.
Wurde der Wert überschritten gab es Strafpunkte.

Gruß Klaus

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 11. August 2022 09:37
von P-J
Klaus P. hat geschrieben:Nur nebenbei bemerkt,


Im Wettbewerb, was leider weder dem Mann noch dem TÜV weiterhilft. :( Da wir nicht wissem obs was ofizelles bei der Dekra gibt, die nen Teufel tun uns das mitzuteilen hilft nur nen Brief vom gleichen Mopped. Ob der anerkannt wird weis auch keiner. 1999 hat den TÜV Hier ein Brief 3 Fahrgestellnumern Jünger wie meine nicht interessiert.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 11. August 2022 10:03
von SvenK
Ist der Auspuff denn überhaupt Orginal? Es ist ja keine Orginal G Version. Und vermutlich mit dieser Begründung wird er nur mit Glück an der Messung vorbei kommen. Mir wollte man bei den Umbau des Vergaser auf Mikuni auch das volle Programm gönnen. Grüße Sven.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 11. August 2022 10:37
von starke136
Meine Erfahrungen zu solchen Vorgängen waren von Prüfer zu Prüfer sehr sehr unterschiedlich.

1. Einzelabnahme Pannonia. Keine Papiere mehr, nur Kaufvertrag und eine Kopie der techn Daten sowie ein Bild mit Tabelle techn Daten aus einem Typenkompass.
Abnahme bei Tüv erfolgt durch einem Prüfer der selbst Oldtimer wie Awo etc. besitzt. Lautstärke in den Papieren wurde einfach mit einem "-" versehen, da keine Angaben aus Unterlagen. Keinerlei Probleme gehabt.

2. Eintragung 18" TS 250/1 hinten. Bei der Dekra erst zwei Prüfer die GPS-Messung und Tachoeichung ( beim mechanischen Tacho...) verlangten. Dort bin ich gleich wieder weg gefahren.
Auf einen Tipp hin zu einer anderen Dekraniederlassung zu einem Prüfer der sich auf Umbauten usw. spezialisiert hat. Eintragung von 18" Hinterrad kein Thema. Hat sogar noch die ETZ Schwinge und die längeren Stoßdämpfer eingetragen.

Fazit: die Prüfer dürfen sehr viel (egal welche Organisation), man muss nur einen finden der in diesem Bereich versiert ist und Lust auf die Eintragung hat.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 11. August 2022 13:11
von Klaus P.
@ P-J :(

EmmasPappa habe ergänzen wollen !

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 12. August 2022 07:38
von Rallye Olaf
Ich habe 150 für die GPM bezahlt.
Nu bin ich aber im Erzgebirge auf Urlaub und habe keinen Zugang zu den Unterlagen
Hätte dir sogern geholfen.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 14. August 2022 09:08
von stricheins
Dank an alle,die mir so gern helfen wollten. Aber leider alles vergebens. Hier ist der letzte Stand der Dinge :
U.1 und U.2 wurde eingetragen dank der Zulassungen (83 und 76 ) und die Papiere vervollständigt und zur Ausgabe vorbereitet. Daraus ist dank des " Kontrollpüfers " nichts geworden.Ich habe ja im Vorfeld des Umbaus das Datenblatt der 175/G besorgt und gefragt, ob ein Umbau nach diesem Muster eingetragen wird.Die Antwort.....bei einem ordentlichen Umbau spricht nichts dagegen. .
Das Gutachten wurde rückverwiesen und folgende Punkte müssen nachgearbeietet werden
-Geräuschmessung mit Protokoll
- Geschwindigkeitsmessung mit Protokoll
- Länge, Breite, Höhe , Reifenfotos. Diese Fotos wurden bei mir in der Werkstatt schon gemacht, mit Meßband und Zollstock, aber da sie nicht in der Prüfstelle gemacht wurden , müssen sie neu gemacht werden. Der einzige Unterschied war die Breite, denn im Datenblatt gab es noch keine Blinkleuchten, also Breite und Höhe neu definiert.
Das Tachoritzel mit Foto
Und da ist Schluß, ich sehe keine Möglichkeit an dieses Ritzelpaar heranzukommen (9//14 ). Meine Idee,das vordere Ritzel zu verkleinern,hätte eventuell zur Folge,daß die angezeigte Geschwindigkeit stimmt, aber so schlau ist der wohl auch, deshalb Foto, oder vor Ort öffnen.
Natürlich kann ich es woanders versuchen, aber mit fragwürdigem Ausgang. Ich stelle mir das Moped jetzt schön geputzt in die Werkstatt und vieleicht ist es ein Zeichen,daß ich mit 71 Jahren mich nicht mehr auf ein Motorrad setzen soll.
Ich denke ,ich gebe auf, wobei ich die Kosten für die Prüfungen durchaus bezahlt hätte, aber das mit dem Ritzel schaffe ich nicht, ich hätte auch vorher dran denken sollen.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 14. August 2022 09:30
von EmmasPapa
Gibt es denn für die notwendige Geschwindigkeitsanzeige keine alternative Lösung? Ich meine, es gibt fürs Motorrad zugelassene elektronische Tachos, ähnlich der Fahrradtachos?

Es wäre zu schade, nur wegen des Tachos an dieser Stelle aufzugeben.

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 14. August 2022 09:30
von der janne
Bau auf Endantrieb TS250/1 um...Da haste den passenden Tachoantrieb im Kettenkasten

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 14. August 2022 09:57
von stricheins
ich dachte die TS 250/1 hat auch nur 16 Zoll hinten, weshalb passt es dann ?

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 14. August 2022 10:06
von der janne
ETZ...sorry

-- Hinzugefügt: 14/8/2022, 12:07 --

Bin doch nicht so führend mit dem neumodischen Zeug :-)

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 14. August 2022 10:23
von stricheins
das hieße, Hinteradantrieb komplett mit Kettenkasten und Tachantrieb plus Kettenrad auf der Getriebwelle ?

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 14. August 2022 10:30
von kutt
Mich würde mal interessieren, was passieren würde, wenn ich die ES mal meinem DEKRA-Mann vorstellen würde.

Er ist ein alter Hase und kennt sich mit MZ aus. Mit dem nötigen Papierkram hat er mir bis jetzt alle Fahrzeuge abgenommen. Incl. meiner BK + Falke SW (Anschlüsse von Hans Baus) und sogar meinen 350 zu 650ccm Guzzi-Umbau (incl.offenen Lufis und Nachbbau Auspuff von Peppmöller)...

Er schaut sich die Sache halt genau an und hat kein Problem mit Dingen, wo ich denke, es gibt Probleme. Dafür will er mehr Infos hier und da haben. Da muß man halt nachbessern... Aber so richtig durchgefallen, ist bei meinem Fuhrpark da noch wie was...

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 14. August 2022 10:37
von der janne
stricheins hat geschrieben:das hieße, Hinteradantrieb komplett mit Kettenkasten und Tachantrieb plus Kettenrad auf der Getriebwelle ?


Kettenrad kann meines Wissens nach bleiben...selbe Teilung.
Also hinten quasi alles tauschen...Ob die Kettenschläuche dann noch passen und ob das Maß in der Schwinge gleich ist oder du beilegen musst kann ich dir leider nicht sagen

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 14. August 2022 10:47
von Rossi1979
stricheins hat geschrieben:Dank an alle,die mir so gern helfen wollten. Aber leider alles vergebens. Hier ist der letzte Stand der Dinge :
U.1 und U.2 wurde eingetragen dank der Zulassungen (83 und 76 ) und die Papiere vervollständigt und zur Ausgabe vorbereitet. Daraus ist dank des " Kontrollpüfers " nichts geworden.Ich habe ja im Vorfeld des Umbaus das Datenblatt der 175/G besorgt und gefragt, ob ein Umbau nach diesem Muster eingetragen wird.Die Antwort.....bei einem ordentlichen Umbau spricht nichts dagegen. .
Das Gutachten wurde rückverwiesen und folgende Punkte müssen nachgearbeietet werden
-Geräuschmessung mit Protokoll
- Geschwindigkeitsmessung mit Protokoll
- Länge, Breite, Höhe , Reifenfotos. Diese Fotos wurden bei mir in der Werkstatt schon gemacht, mit Meßband und Zollstock, aber da sie nicht in der Prüfstelle gemacht wurden , müssen sie neu gemacht werden. Der einzige Unterschied war die Breite, denn im Datenblatt gab es noch keine Blinkleuchten, also Breite und Höhe neu definiert.
Das Tachoritzel mit Foto
Und da ist Schluß, ich sehe keine Möglichkeit an dieses Ritzelpaar heranzukommen (9//14 ). Meine Idee,das vordere Ritzel zu verkleinern,hätte eventuell zur Folge,daß die angezeigte Geschwindigkeit stimmt, aber so schlau ist der wohl auch, deshalb Foto, oder vor Ort öffnen.
Natürlich kann ich es woanders versuchen, aber mit fragwürdigem Ausgang. Ich stelle mir das Moped jetzt schön geputzt in die Werkstatt und vieleicht ist es ein Zeichen,daß ich mit 71 Jahren mich nicht mehr auf ein Motorrad setzen soll.
Ich denke ,ich gebe auf, wobei ich die Kosten für die Prüfungen durchaus bezahlt hätte, aber das mit dem Ritzel schaffe ich nicht, ich hätte auch vorher dran denken sollen.


Ich sehe nun gar nicht so richtig das Problem.

Es ist richtig, Für Längenmessungen muss ein geeichtes Maßband benutzt werden, aber das hat doch jeder Prüfer immer mitzuführen. Das fliegt doch eh immer im Auto rum. Zumindest für die offziellen Fotos der Dokumentation wird das verwendet. Wenn man es gaaaanz genau will, stellt man das Moped noch auf den offiziellen Scheinwerfereinstellplatz, der ist ja eingemessen, fertig ist der Lack.

Wenn unbedingt eine Stand und Fahrgeräuschemssung erforderlich ist, dann macht man die eben. Ist auch kein Hexenwerk.

Welcher "Kontrollprüfer" hat das denn bemängelt? Es ist richtig, das Gutachten gegengelesen werden und das man keine Fotos ohne zugelassenen Messmittel macht. DAS ist doch bekannt.

Soll das Ding etwa in Hessen zugelassen werden und die Bündlungsbehörde hat genölt? Hessen ist so ein Spezialfall, da werden die Gutachten nicht direkt in die Papiere vom SVA übernommen. Die Gutachten werden vorher zur Bündlungsbehörde nach Fulda? geschickt, da kontrolliert und dann darf das SVA das erst zulassen. Und in der Bündlungsbehörde sitzen Leute, die kennen § und Verwaltungsvorschriften, da träumen wir nur von. Ich hatte da auch schon Diskussionen um eine Ladebordwand an einem noch nie zugelassenen NAGELNEUEN LKW oder ums Fernlicht einen Radladers mit 25kmh, wo der Nachweis fehlte, dass in 100m Entfernung die Lichtstärke noch 1 Lux ist. Gibt dann lustige Anrufe und Rückfragen...

Wo kommst du denn her?

MfG

Tobias

Re: Zulassung MZ 175/1

BeitragVerfasst: 14. August 2022 11:14
von stricheins
ich komme aus Brandenburg