hab mal ne Frage, die ich auch durch Suche nicht eindeutig beantwortet bekomme:
Eine Kollegin erzählte mir, dass ihr Freund neulich mit 40 € und einem Punkt bestraft wurde, weil bei einer KFZ-Kontrolle durch die Rennleitung festgestellt wurde, dass seine Dose nicht winterbereift ist. Ab 1. November jeden Jahres wäre das Pflicht.
So habe ich das bisher nicht gekannt, sondern nur, dass Winterreifen bei entsprechender Witterung drauf sein müssen. Ich bin ja mit meiner Ente nach dem 1. November auch noch mit der normalen Bereifung gefahren und Schnee gab es ja bekanntlich zumindest dieses Jahr in Leipzig noch nicht.
Jetzt bin ich bisschen verunsichert, da ich im Winter gelegentlich mal mit der ETZ fahren möchte,
Winterreifen will ich deswegen nicht aufziehen, da ich nicht fahren werde, wenn es tatsächlich winterlich wird.
Stimmt es also, dass man ab dem 1. November Winterreifen drauf haben muss, egal welches Wetter? (Ich sehe ja auch noch täglich Autos, die offensichtlich mit Sommerreifen rumfahren).
Und wenn ja, dann muss es ja einen Endzeitpunkt geben, bis wann also?
Kennt sich da jemand genau aus?
Gruß, Daniel