dscheto hat geschrieben:der maaß hat geschrieben:Bei mir hat der Tüv die SB so eingetragen. Habe ihn aber nicht explizit auf die unterschiedlichen Maße hingewiesen, die Dicke der neuen Scheibe und meinen Ausdruck aus der Umbaurichtlinie hat er notiert/behalten.
Den TÜV interessieren die Kolben der SB nicht, nur die Verschleißgrenzen. Selbst andere, im Straßenverkehr zugelassene Bremssättel wären zulässig, solange sie den gleichen Kolbendurchmesser haben und passen. In aller Regel nimmt ein Kolben nicht Schaden, wenn man den Belag bis zum Metall runterfährt. Das wäre hier zu prüfen.
Der Kolben nimmt keinen Schaden, aber er könnte aus dem Sattel gedrückt werden und die ganze Fuhre verklemmt sich.