von mutschy » 20. Juli 2017 18:37
Nachdem ich ziemlich alle Lektüre um die Suhler Zweiräder verschlungen hab, die es für Geld und gute Worte gibt, muss ich dir sagen, dass eine Freigabe, wie du sie suchst, leider nicht existiert. Scheinbar is man dort nie davon ausgegangen, dass jemand seiner Wald- und Wiesen-Simme mal vollsynthetisches Öl gibt. Aber das muss nichts heißen. Schließlich suche ich auch noch den Wortlaut des KTA zur Lichtpflicht am Tage für Zweiräder u dem dazugehörigen Passus zu Simson, wonach Abblendlicht alleine reicht. Auch in der DDR durfte nur vorne Licht gehen, wenn hinten was an war. Das hätte aber die "Taglichtschaltung" bei den 6V-Simmen konterkariert.
Heutzutage gilt zwar §19 StVO, wo drin steht, dass Mopeds das Abblendlicht beim Fahren an haben müssen, aber in der FZV ist geregelt, dass es (mal abgesehen von echten Tagfahrlicht) nur leuchten darf, wenn das Rücklicht leuchtet. Deswegen schaltet man schon immer erst das "Standlicht" und dann das Fahrlicht (sinnigerweise Abblendlicht) an.
btw:
Gab es in der DDR überhaupt sowas ausm eigenen Regal, oder wurde nur mit Material vom Klassenfeind gearbeitet? Also in Leuna raffiniert und dann zurückgekauft?
Gruss
Mutschy
Ich bin noch nie an meinen Zielen gescheitert - nur an meinen Möglichkeiten...
Fuhrpark: MZ TS 150, BJ 1985, "Bärbel"
BMW E36 Compact, BJ 1998, "Kurt"
(früher)
1992-1996 von SR4-1 bis S51/1 so ziemlich jedes Modell ausm FAJAS (alle entweder geklaut, verkauft oder verschrottet... Alle? Nicht alle! Der SR4-1K schlummert noch...)