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ventilo hat geschrieben:Wenn das KFZ schon mal in Deutschland zugelassen war (egal ob DDR, BRD oder Deutsches Reich), reicht eine normale HU.
Ich habe das schon mehrfach durchexerziert. Gab bei uns noch nie Probleme.
Die Vollabnahme wird noch noch bei aus dem Ausland importierten Fahrzeugen fällig, wenn diese zuvor nie in D zugelassen waren.
der garst hat geschrieben:Du brauchst ne 21 weil ein DDR Brief nicht mehr anerkannt wird, so wie es beim BRD Brief ist.
Der Grund : In den 90ern musste man seine DDR Papiere erneuern, da sie sonst ihre Gültigkeit verloren haben. Bis 93, wenn ich mich recht entsinne.
Normale HU reicht also nur bei BRD Brief. Die 7-Jahre-Klausel mit der Vollabnahme gibt's auch lang nicht mehr.
biebsch666 hat geschrieben:Alles schon selbst erlebt.
der garst hat geschrieben:@Schrauberschorsch;
Es mussten sogar die DDR Kennzeichen gegen westliche getauscht werden....neues Kennzeichen <---> neuer Brief.
Andreas hat geschrieben:Ich verstehe nicht, warum man bei zulassungsrelevanten Dingen nicht direkt den einzig richtigen Ansprechpartner kontaktiert, nämlich die örtlich zuständige Zulassungsstelle.
Dort sitzen die Menschen, die Dir das Mopped zulassen. Die machen sowas jeden Tag.
Tipps aus dem Netz nutzen Dir im Zweifel recht wenig, da jedes Bundesland, Kommune und Zulassungsstelle ihr eigenes Süppchen kocht.
Also, ruf dort an, schreib eine Mail oder geh hin und frage, was die wollen. Und das bringst Du bei. Nicht mehr und nicht weniger.
Anders wird es nicht funktionieren und es erspart Dir hinterher womöglich leidliche Diskussionen am Schalter weil im mz-forum oder generell im Netz was anderes gestanden hat ....
Das interessiert die herzlich wenig.
muenstermann hat geschrieben:...Denn für dein Motorrad gilt die StvZO der DDR, nicht die der BRD. Das wird dann ganz schnell interessant wenn es z. B. um Beleuchtungsteile wie z.B. die Ochsenaugen der ES/2, oder auch um möglicherweise geplanten Seitenwagenbetrieb geht.
WupperMZ hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Ich verstehe nicht, warum man bei zulassungsrelevanten Dingen nicht direkt den einzig richtigen Ansprechpartner kontaktiert, nämlich die örtlich zuständige Zulassungsstelle.
Dort sitzen die Menschen, die Dir das Mopped zulassen. Die machen sowas jeden Tag.
Tipps aus dem Netz nutzen Dir im Zweifel recht wenig, da jedes Bundesland, Kommune und Zulassungsstelle ihr eigenes Süppchen kocht.
Also, ruf dort an, schreib eine Mail oder geh hin und frage, was die wollen. Und das bringst Du bei. Nicht mehr und nicht weniger.
Anders wird es nicht funktionieren und es erspart Dir hinterher womöglich leidliche Diskussionen am Schalter weil im mz-forum oder generell im Netz was anderes gestanden hat ....
Das interessiert die herzlich wenig.
Das tat ich, diese verwiesen mich an den TüV-Rheinland, da sie es nicht besser wissen.
Jetzt habe ich ersteinmal einen groben Überblick und danke allen Tipgebern.
Gruß
Ismael
Klaus P. hat geschrieben:Aha, beim Amt durchsetzen, auch bei der Zulassungsstelle, das geht.
P-J hat geschrieben:Klaus P. hat geschrieben:Aha, beim Amt durchsetzen, auch bei der Zulassungsstelle, das geht.
Wie Andreas sch geschrieben hat, es scheint dazu keinen genaue Gesetzeslage zu geben, jede Zulassungsstelle bzw Landkreis kocht sein eignes Süppchen.
hab ich 2 mal bemüht, jedes Mal ein Trauerspiel.Klaus P. hat geschrieben: Leiter der Zulassungsstelle
Klaus P. hat geschrieben:P-J hat geschrieben:Klaus P. hat geschrieben:Aha, beim Amt durchsetzen, auch bei der Zulassungsstelle, das geht.
Wie Andreas sch geschrieben hat, es scheint dazu keinen genaue Gesetzeslage zu geben, jede Zulassungsstelle bzw Landkreis kocht sein eignes Süppchen.
Das kann ich nicht rauslesen, wir sind ja auch nicht im Kosovo.
Klaus P. hat geschrieben:
Ich habe dann immer laut nach dem Leiter der Zulassungsstelle gerufen.
Klaus P. hat geschrieben:
Nervig sind beim STVA die vielen Zulassungsdienste der Händler, die werden nervös, wenn du das Personal aufhälst.
P-J hat geschrieben: es scheint dazu keinen genaue Gesetzeslage zu geben
Andreas hat geschrieben:Hat bestimmt einen bleibenden Eindruck hinterlassen
P-J hat geschrieben:Andreas hat geschrieben:Hat bestimmt einen bleibenden Eindruck hinterlassen
worauf du dich verlassen kannst, heute geht das, wenn ich da aufschlage, bedeutend einfacher!
Andreas hat geschrieben:Den Smilies entnehme ich dass Du böse geworden bist. Mit Freundlichkeit geht es noch einfacher. Glaube es mir! Und schont zudem Deine eigenen Nerven ....
Klaus P. hat geschrieben:
Ich habe dann immer laut nach dem Leiter der Zulassungsstelle gerufen.
P-J hat geschrieben:Klaus P. hat geschrieben:Aha, beim Amt durchsetzen, auch bei der Zulassungsstelle, das geht.
Wie Andreas sch geschrieben hat, es scheint dazu keinen genaue Gesetzeslage zu geben, jede Zulassungsstelle bzw Landkreis kocht sein eignes Süppchen.
aber Tatsächlich leider nicht. Wenn man zum Zulassen eines alten Fahrzeugs nen Anwalt bemühen muss ist grundsätzlich was falsch.Andreas hat geschrieben:Eigentlich.
WupperMZ hat geschrieben:Hallo MZter,
der Aufbau meiner ES 250/2er Trophy ist fast abgeschlossen und ich beschäftige mich seit Tagen mit dem Thema: Zulassung!
Aus dem Internet bekomme ich nur bedingte Infos, sowie bei unserem hiesigen TüV. Die einen meinen, dass ich eine Vollabnahme benötige nach §21, die anderen jedoch sagen, dass eine normale HU ausreicht. Wiederum andere behaupten, dass ich den letzten Besitzer, der im Brief erwähnt ist ausfindig machen muss #Ahnenforschung?
Die ES ist seit DDR-Zeiten nicht mehr zugelassen worden und hat die originalen DDR-Papiere, sowie DDR-Schein und Steuerkarte.
Also was ist jetzt richtig bzw. wie soll ich an die Sache rangehen?
Gruß
Ismael
nobodyii hat geschrieben:Die Betriebserlaubnisse des KTA sind nicht erloschen und mittels des Einigungsvertrages in "gesamtdeutsches Recht" überführt worden.
Eine Betriebserlaubnis erlischt gem. §19 (2) StVZO nur in drei Fällen:
1. Änderung der Fahrzeugart
2. (unzulässige) technische Änderungen
3. Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens
Andreas hat geschrieben:Für den Einzug der DDR Papiere würde ich mir vor Ort mal die Gesetzesgrundlage zeigen lassen.
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