Welche Umbauten sind zulässig ?

Ideen & Tipps zur Verbesserung.

Moderator: Moderatoren

Welche Umbauten sind zulässig ?

Beitragvon NK78 » 20. Juni 2017 09:01

Hallo zusammen,
ich hab ne TS150 zu Hause rumstehen, leider ist das arme Moped total verbastelt (Armaturen von der ETZ, Awo Sport Tank, Seitenkästen abgeflext, Schutzschilde abgeflext, keine MZ Lampe...).

Nun will ich das Ding wieder richten, der AWO Tank soll bleiben, der Rest soll Richtung Scrambler gehen. Und genau DA liegt mein Problem:

Welche Umbauten sind zulässig, damit das Moped später über den Tüv kommt ? Kann ich auch Teile von anderen MZ-Reihen anschrauben (zb andere Seitenkästen oder auch Lampen, Lenker udgl), wenn ich sie anpasse ?

Wer kann mir da helfen ? Beim TÜV bin ich auf fragende Blicke gestossen, aber helfen konnte mir da keiner.

Danke schonmal.

Fuhrpark: SimsonS50B2 Bj.79,
SimsonS51 Bj.81,
MZ TS150 Bj.80
NK78

 
Beiträge: 11
Themen: 5
Registriert: 20. September 2016 16:29

Re: Welche Umbauten sind zulässig ?

Beitragvon Ysengrin » 20. Juni 2017 10:37

Dass die dich bei einer so allgemeinen Frage fragend anschauen, kann ich verstehen. Da musst Du schon etwas konkreter werden.

Für bestimmte Umbauten gibt es ganz konkrete Vorgaben. zB bei der Beleuchtung, wo und wie die Blinker befestigt sein müssen etc.

Bei anderen Sachen gibt es keine so konkreten Vorgaben. Da gilt: Solange es vernünftig gemacht ist und keine Gefahr davon ausgeht, kann man darüber reden.

Was üblicherweise gar nicht geht, sind Änderungen am Rahmen. Alles was Leistung und Geschwindigkeit angeht (Motor, Auspuff, Antrieb), ist heikel und muss genau geprüft werden. Da wird es schnell teuer.

Aber wenn es Dir nur um Anbauteile und Verkleidung geht, sehe ich kein Problem.

Ich würde an Deiner Stelle eine Liste mit ganz konkreten Fragen machen. Und diese dann mit dem TÜV durchsprechen.

Je nachdem, wie sehr die Umbauten vom Original abweichen, kann es sein, dass Du sie eintragen lassen musst. Bei sehr vielen Umbauten kann das ganz schon ins Geld gehen und gerade bei so einer Bastelbude wie von Dir beschrieben auch mal den Fahrzeugwert übersteigen. Auch das solltest Du im Hinterkopf behalten.

Fuhrpark: 2x Hercules Liliput, MZ ES 250/2 Lastengespann, MZ ETS 250 Gespann, MZ TS 250/1 "Ratracer", BMW R75/6, EMW R35 Traktor
Ysengrin

Benutzeravatar
 
Beiträge: 4151
Themen: 339
Bilder: 8
Registriert: 16. November 2009 06:57
Wohnort: Würzburg
Alter: 44

Re: Welche Umbauten sind zulässig ?

Beitragvon NK78 » 20. Juni 2017 13:26

Danke für deine Antwort. Da werd ich dann mal ne Liste machen und damit zum TÜV gehen.

Mir geht es hauptsächlich um Teile, die mit der Sicherheit wenig zu tun haben. Ich möchte gern den Tank von der AWO drauflassen, die eckigen Seitenkästen durch die abgerundeten (von der ETZ glaub ich) ersetzen, ne andere Sitzbank, gerader Lenker und bei der Lampe vorne, wo eigentlich der Tacho drinsitzt mit dem Zündschloss fehlt die Hälfte...da bin ich auch am überlegen, ob da die sog Tittenlampe von der Simme nicht dazupassen würde.

An Leistung um Rahmen wird selbstverständlich nix geändert...wenn ich schneller unterwegs sein will, muss ich mein anderes Motorrad aus der Garage holen. Die soll wirklich nur zum gemütlich durch die Gegrnd tuckern werden.

Fuhrpark: SimsonS50B2 Bj.79,
SimsonS51 Bj.81,
MZ TS150 Bj.80
NK78

 
Beiträge: 11
Themen: 5
Registriert: 20. September 2016 16:29

Re: Welche Umbauten sind zulässig ?

Beitragvon TS Jens » 20. Juni 2017 13:33

Hallo

Wo wohnst du ? Vielleicht kann dir jemand aus dem Forum einen fähigen Ingeneur vermitteln. Ich würde zu der TÜV stelle wo alle dich mit großen Augen anschauen nur wieder hingehen.
Wenn die dort bereit sind Eintragungen zu machen. Ein veränderter Lenker muß Eingetragen werden.

Gruß Jens

Fuhrpark: TS 250/0 Baujahr 1973
TS 250/1 Baujahr 1981 (verkauft)
MZ 500 R
TS Jens

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1825
Themen: 32
Bilder: 53
Registriert: 25. November 2006 16:51
Wohnort: Elxleben
Alter: 40

Re: Welche Umbauten sind zulässig ?

Beitragvon flotter 3er » 20. Juni 2017 13:37

NK78 hat geschrieben:Danke für deine Antwort. Da werd ich dann mal ne Liste machen und damit zum TÜV gehen.

Mir geht es hauptsächlich um Teile, die mit der Sicherheit wenig zu tun haben. Ich möchte gern den Tank von der AWO drauflassen, die eckigen Seitenkästen durch die abgerundeten (von der ETZ glaub ich) ersetzen, ne andere Sitzbank, gerader Lenker und bei der Lampe vorne, wo eigentlich der Tacho drinsitzt mit dem Zündschloss fehlt die Hälfte...da bin ich auch am überlegen, ob da die sog Tittenlampe von der Simme nicht dazupassen würde.

An Leistung um Rahmen wird selbstverständlich nix geändert...wenn ich schneller unterwegs sein will, muss ich mein anderes Motorrad aus der Garage holen. Die soll wirklich nur zum gemütlich durch die Gegrnd tuckern werden.


Tank, Sitzbank, Seitenkästen sind nicht Tüv relevant. Der Lenker muss eine Nummer haben, optimalerweise noch eine Freigabe vom Hersteller. Lampe ist nicht typgeprüft für deine Maschine, wäre eine Einzelentscheidung deines Prüfers.
Zulässig ansonsten - Alles - was dein Tüver dir einträgt.... :wink:
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...

Fuhrpark: Viele....
flotter 3er
Moderator

Benutzeravatar
------ Titel -------
RT-Spender
Forentherapeut
Acetylsalicylsäure Dealer
 
Beiträge: 16940
Artikel: 2
Themen: 235
Bilder: 13
Registriert: 28. Februar 2006 12:53
Wohnort: Gransee
Alter: 62

Re: Welche Umbauten sind zulässig ?

Beitragvon NK78 » 20. Juni 2017 13:42

Wo kann ich denn nachschauen, ob genau DER Lenker ne Freigabe vom Hersteller hat ? Dass der ne Zulassung haben muss ist selbstverständlich, das zählt ha wieder zu den sicherheitsrelevanten Sachen.

Sorry, für die vielen Fragen...die Simsons, die ich restauriert hab, wurden wie im Original wieder aufgebaut, das hier ist jetzt das erste Moped mit Veränderung.

-- Hinzugefügt: 20. Juni 2017 14:44 --

Hallo Jens,
ich bin aus RLP, 67310 Hettenleidelheim.

Fuhrpark: SimsonS50B2 Bj.79,
SimsonS51 Bj.81,
MZ TS150 Bj.80
NK78

 
Beiträge: 11
Themen: 5
Registriert: 20. September 2016 16:29

Re: Welche Umbauten sind zulässig ?

Beitragvon flotter 3er » 20. Juni 2017 13:55

NK78 hat geschrieben:Wo kann ich denn nachschauen, ob genau DER Lenker ne Freigabe vom Hersteller hat ? Dass der ne Zulassung haben muss ist selbstverständlich, das zählt ha wieder zu den sicherheitsrelevanten Sachen.

Sorry, für die vielen Fragen...die Simsons, die ich restauriert hab, wurden wie im Original wieder aufgebaut, das hier ist jetzt das erste Moped mit Veränderung.

-- Hinzugefügt: 20. Juni 2017 14:44 --

Hallo Jens,
ich bin aus RLP, 67310 Hettenleidelheim.


Die Freigaben sind in Papierform vom Hersteller und gehören zum Lenker dazu. Ansonsten wenn eine Nummer drauf ist und der Hersteller erkennbar, frage den Tüver ob er den Lenker einträgt. Die meisten machen das. Aber eben vorher (!) fragen.
Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...

Fuhrpark: Viele....
flotter 3er
Moderator

Benutzeravatar
------ Titel -------
RT-Spender
Forentherapeut
Acetylsalicylsäure Dealer
 
Beiträge: 16940
Artikel: 2
Themen: 235
Bilder: 13
Registriert: 28. Februar 2006 12:53
Wohnort: Gransee
Alter: 62

Re: Welche Umbauten sind zulässig ?

Beitragvon NK78 » 20. Juni 2017 13:57

Ok, danke für die Antwort. Das klär ich vorher ab, bevor ich nen Haufen Geld und Arbeit reinstecke und mir dann die Abnahme verweigert wird.

Ihr seid super, jetzt weiss ich was zu tun ist :-)

Fuhrpark: SimsonS50B2 Bj.79,
SimsonS51 Bj.81,
MZ TS150 Bj.80
NK78

 
Beiträge: 11
Themen: 5
Registriert: 20. September 2016 16:29

Re: Welche Umbauten sind zulässig ?

Beitragvon Lorchen » 20. Juni 2017 14:00

Was den Umbau der Seitenverkleidung betrifft: Bei der TS ist der Ansaugtrakt im rechten Kasten untergebracht, bei der ETZ im linken Kasten. Auch woher die beiden Typen ihre Luft beziehen, ist völlig verschieden. Das wird eine umfangreiche Arbeit, und danach mußt du evtl. den Vergaser neu abstimmen.
OT-Partisammellorchen
Bild
Mitglied Nr. 020 im Rundlampenschweinchenliebhaber-Club
Mitglied im internationalen Verein der bauchfrei Schaukler
Mitglied Nr. 009 der MZ-Trüffelschweine
Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgerverein
"Das Antibiotikum von MZ sind Vitondichtringe." (Christof im November 2011)
Mitglied der Wolfsschanzen-Tournee 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 (der Rrrrudelll-Pudelll)
Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013 und 24.07.2016

Fuhrpark: Moto Guzzi V85TT Bj. 19, Silverstar Classic 500 Bj. 97, ETZ 301 Fun Bj. 93, ES 175/2 Bj. 67, ES 300 Bj. 64, ETS 150 Bj. 72, ES 150 Bj. 75, TS 150 Bj. 80, ETZ 150 Bj. 87, IWL Troll Bj. 63, Honda CG 125 Bj. 98, EMW R35/3 Bj. 54, DKW RT 250 H Bj. 53, S 70 C Bj. 87, S 51 B 2-4 Bj. 81, Opas SR2 Bj. 59, außerdem Ford Tourneo Connect in lang (Schlafwagen)
Lorchen
Moderator

Benutzeravatar
------ Titel -------
LaLu 2011
ES Philosoph
 
Beiträge: 34253
Artikel: 1
Themen: 247
Bilder: 45
Registriert: 16. Februar 2006 11:02
Wohnort: Strausberg, die grüne Stadt am See
Alter: 54

Re: Welche Umbauten sind zulässig ?

Beitragvon xtreas » 20. Juni 2017 14:03

Hi
Guck mal in meinem Fred "alte Rundlampe... neu im Stall".
Möglich ist einiges....
Gut Schlauch und Gute Fahrt......
Viele Grüße
Xtreas,
Südoberlausitzstammtischler

Mitglied im Rundlampenschweinchenliebhaberclub Nr. 17
Bild

Einer konnte Stroh zu Gold spinnen....
SPOILER:
...wir machen aus Watte kleine Draculas......

Fuhrpark: ES 250/1, 1963 mit SE von 1965,das Blaue Wunder

Yamaha T7, Bj. 19
xtreas

Benutzeravatar
 
Beiträge: 2045
Themen: 51
Bilder: 11
Registriert: 24. Mai 2009 17:17
Wohnort: Süd-Oberlausitz
Alter: 49

Re: Welche Umbauten sind zulässig ?

Beitragvon Dobermann » 21. Juni 2017 11:51

Hi
Also möglich ist einiges.siehe meinen umbau Winter Projekt 2016/17.
Ich empfehle dir ,telefonier deine TÜV stellen in der Nähe ab,und frage ob sich da jemand mit mz auskennt.
Wenn du jemanden gefunden hast,mach bilder von den sachen die du anbauen möchtest,und zeig die dann vor Ort.
Natürlich solltest du das moped mitnehmen wenn du die Möglichkeit hast.
Ansonsten Bildmaterial verwenden.
Habe ich teilweise auch gemacht.
Bin ohne Probleme durch den TÜV gekommen.
Umd immer ehrlich sein und nichts verheimlichen sag ich immer.
Wenn der Prüfer sich verarscht fühlt wars das für dich und dein moped.

Fuhrpark: MZ TS 150 ,Bj 7.85
Dobermann

 
Beiträge: 264
Themen: 38
Registriert: 25. September 2016 16:49
Wohnort: Neuenmarkt
Skype: Andreas


Zurück zu Bastelecke / Umbauten



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste