Ich habe in der WDB nachgesehen ist erlaubt, ja.
Die hätte ich aber nicht gebraucht.
Die Reifenbreite ist ja bekanntlich an die Felgenbreite gebunden.
Bei der ETZ 250 war vorne 1.6, später 1.85 eingespeicht.
So weit - so gut - alles bekannt auch, dass für den 90/90 eine Felge min 1.85 vorgesehen ist.
In der WDB gibt es ja mehrere Unbedenklichkeitsbeschein. von Reifenherstellern und Kopien von Zulassungsbesch. Teil II.
Da wird mal in Verbindung mit der Felgenbreite angegeben - mal ohne Felgenbreite, beides sogar von Heidenau selbst, komisch !
Einmal erlauben die sogar ab Felgenbreite 1.6, wo aber in dem Technischen Handbuch von Heidenau 2002 ab 1.85 steht.
Ich habe das genauer nachgesehen, weil ich gefragt wurde ob ein 90/90 auf seine Felge 1.6 erlaubt ist.
Es gibt also Freibriefe für die Felge 1.6 oder wie soll ich das einordnen ?
Und wenn sich im Fall ein Jurist dran stört ?
Gruß Klaus