Ich habe hier zum Thema "Zwangsarbeit" noch einen interessanten
Artikel gefunden:
Zwei Mal Zwangsarbeit unter Tage im Nordthüringer Kalibergbau
Breitenworbis/Heiligenstadt (Eichsfeld).
Als im Juni von einer Studie über Zwangsarbeit von Häftlingen in der DDR berichtet wurde, meldete sich der Heiligenstädter Egon Meyer bei der TLZ. Und er berichtete, dass er in den 60er Jahren als politischer Häftling unter Tage erst im Kaliwerk Volkenroda/Pöthen und dann im Kalischacht Sollstedt/Obergebra Zwangsarbeit leisten musste. Dass diese auch unter Tage stattfand, war im Bericht über die neue Studie nicht erwähnt.
Der Erfurter Historiker Marcus Sonntag hatte aber schon in seiner 2011 veröffentlichten Doktorarbeit über Arbeitslager in der DDRerwähnt, dass in Thüringen neben der MaxhütteUnterwellenborn zum Beispiel auch das Kaliwerk Sollstedt Häftlinge anforderte - als Ersatz für fehlende Arbeitskräfte und für besonders schwere Arbeiten, die niemand machen wollte.
Der gebürtige Breitenworbiser Egon Meyer war 1963 vom März bis zum Oktober im Haftarbeitslager Pöthen inhaftiert und dort unter Tage bei schwerer Abbauarbeit von Hand eingesetzt. Im Alter von 18 Jahren hatte der gelernte Schlosser am späten Abend des 18. Januar 1963 versucht, bei Jützenbach über die innerdeutsche Grenze nach Fuhrbach zu kommen. "Ich sah die Lichter von Fuhrbach, wusste aber nicht, wie weit weg ich noch vom Zaun war", berichtet er. "Und da sagte ein Grenzer hinter mir: Halt stehen bleiben, deutsche Grenzpolizei, Parole."
Natürlich kannte er keine Parole. Er wurde abgeführt, über Nacht in der Kompanie Weißenborn-Lüderode "in den Kohlenkeller gesteckt", am nächsten Tag in Nordhausen verhört, im Worbiser VPKA dem Staatsanwalt vorgestellt, danach in der Untersuchungshaftanstalt Mühlhausen inhaftiert. Im März verurteilte ihn das Kreisgericht Worbis wegen "Paßvergehen" bzw. des Versuchs, die Grenze der DDR zu "durchbrechen", zu neun Monaten Gefängnis. Damals gab es noch drei Haftkategorien. Er erhielt die Kategorie 3, die leichteste, denn innerhalb des Haftarbeitslagers konnte man sich unter freiem Himmel bewegen, und es gab keine Zellen.
"Man war aber verpflichtet zu arbeiten", erinnert er sich. Pro Monat erhielten die Häftlinge nur 90 bis 100 Mark, davon bekamen sie 30 Prozent gleich, in Form von Bons, zum Einkaufen im Lager. Der Rest blieb auf einem speziellen Konto. Bei seiner Entlassung waren das bei Egon Meyer 430 Mark. Davon musste er aber noch die Prozesskosten bezahlen.
Das Haftarbeitslager Pöthen, das kurz nach seiner Entlassung aufgelöst wurde, bestand aus zwei großen Baracken mit Mannschafts- und Waschräumen wie bei der Armee. Die etwa 80 bis 100 Insassen, zum Teil auch Langzeithäftlinge, seien nicht nach politischen und kriminellen Häftlingen getrennt gewesen. Auch wegen Sittlichkeitsvergehen (einschließlich nach Paragraf 175) Inhaftierte seien dabei gewesen oder auch Ladendiebe. Alle hatten sie gelbe Streifen auf der dunkelblauen Häftlingskleidung.
Im Bergwerk Pöthen, das unter Tage mit Schacht Volkenroda in Menteroda verbunden war, gab es eine eigene Kaue (Umkleide) für die Häftlinge. "Durch einen Drahtverhau wurden wir, 30 bis 40 Männer pro Schicht, von dort zum Förderturm geführt - wie Löwen zur Manege, und das Begleitpersonal ging draußen mit gezogenen Waffen wie Dompteure neben dem Raubtierkäfig", erinnert sich Meyer. Ausbrechen sei völlig unmöglich gewesen.
Es gab Nachtschichten, zu denen Häftlinge in Menteroda einfuhren, um im dortigen Grubenbereich zu arbeiten, und in Pöthen wieder ausfuhren. Vom Arbeitsplatz aus mussten sie unter Tage, nach der Verabschiedung vom Steiger, vier Kilometer zum Schacht Pöthen zurück laufen. Etwa in der Mitte war eine sogenannte Wettertür, die beide Bereiche voneinander trennte. Bei einem solchen Marsch war die Tür aber für einen Trupp von acht oder neun Häftlingen, zu denen Meyer gehörte, nicht aufgeschlossen worden. "Auf einmal hat es geknallt", berichtet Egon Meyer.
"Es wurde gesprengt, und man hatte uns einfach vergessen." Und schon damals hätte niemals gesprengt werden dürfen, so lange sich noch Menschen in der Grube befanden. Zum Glück sei niemandem etwas passiert, aber es hätte auch so schlimm ausgehen können wie am 1. Oktober 2013 in der Kaligrube Unterbreizbach, wo drei Bergleute nach einer Sprengung durch Kohlendioxid starben.
Danach machte Häftling Meyer eine Eingabe an das damalige Oberbergamt Bleicherode. Es gab keine Reaktion, weil sein Schreiben nicht zugestellt wurde, denn ein Bekanntwerden des Vorfalls "hätte für die Verantwortlichen böse ausgehen können", ist er sich sicher.
Gut ein halbes Jahr nach seiner Haftentlassung und seiner Einstellung als Grubenschlosser bei Schachtbau Nordhausen gab es beim Maitanz auf dem Saal in Breitenworbis nach Mitternacht ein Gerangel, als Egon Meyer (die Maidemonstration hatte er nicht besucht) sich bei einem Besucher beschwerte, der ihm Bier auf die Jacke geschüttet hatte. Ein Mitglied der SED-Kreisleitung schaltete sich ein, und dabei soll, wie der Funktionär und seine vier Meter entfernt stehende Frau gehört haben wollten, Meyer "dreckiges Kommunistenschwein" gesagt haben.
Vor Gericht räumten sie später ein, der Angeklagte habe dies durch die Zähne gezischt. Draußen gerieten beide aneinander, wobei der Funktionär, der wohl ziemlich angetrunken war, hinstürzte. Meyer ging anschließend breitwillig mit der Polizei mit, weil er sich keiner Missetat bewusst war und die Sache gern geklärt haben wollte.
Es gab wieder eine Verhandlung vor dem Kreisgericht Worbis, am Tag seines 20. Geburtstages. Meyer hatte keine Chance, obwohl kein weiterer Zeuge das von dem Genossen genannte Schimpfwort gehört hatte und dieser nachweislich von anderen Feiernden geschlagen worden war, denn er war erstens wegen versuchten Grenzdurchbruchs vorbestraft und andererseits als bekennender Gegner des Arbeiter- und Bauernstaates bekannt.
Nach seiner ersten Haft hatte er beim Abteilungsleiter der Abteilung Inneres beim Rat des Kreises Worbis in einem "Erziehungsgespräch" zu Protokoll gegeben, er würde lieber zehn Jahre Soldat der Bundeswehr sein als ein Tag Soldat der Volksarmee. Er wurde "wegen Staatsverleumdung in Tatmehrheit mit tätlicher Beleidigung" zu einer Gesamtstrafe von acht Monaten verurteilt.
Sein Groll gegen diesen Staat hatte einen handfesten Grund, denn sein Vater Heinrich war 1945 nach sowjetischem Besatzungsrecht als "Naziaktivist und Kriegsverbrecher", wie es hieß, bedingungslos enteignet worden. Er verlor seine vier Morgen Land und das bis Kriegsende vom Sold abbezahlte Haus, in dem die Familie drei Jahrzehnte lang zur Miete wohnte, bevor sie es zurückkaufen durfte. Des Vaters Schuld bestand darin, dass er schon vor dem 30. Januar 1933 Mitglied der NSDAP war, weil Hitler Arbeitsplätze versprochen hatte.
1938 wurde ihm eine Parteilaufbahn angeboten, die schlug er aber aus, weil er dafür hätte aus der Kirche austreten müssen. Nach dem Krieg arbeitete Heinrich Meyer als Hauer im Kaliwerk Sollstedt - und war einer von zwei Breitenworbisern, die in der DDR-Zeit nie zum Wählen gingen. Daraufhin wurde ihm die Schießberechtigung entzogen und er wurde eine Lohngruppe zurückgestuft. Dies hatte zur Folge, dass er bis zur Rente etwa 150 Mark im Monat weniger verdient hat.
Seine zweite Haft verbüßte er im Haftarbeitslager Obergebra, wo er viele ehemalige Mithäftlinge aus Pöthen wieder traf. Dass er ausgerechnet in Kraja, das zum Kaliwerk Sollstedt gehörte, eingesetzt wurde, war für ihn "nicht nachvollziehbar", wie er erzählt. Denn genau da arbeitete sein Vater, und er kam genau in dessen Schicht. Und es kam unter Tage zur Begegnung: "Ich sitze am Füllort auf der Bank und sehe den Vater auf mich zukommen. Da sind Tränen geflossen."
Der Vater konnte sogar dafür sorgen, dass sie zusammen arbeiten konnten, aber nach zwei oder drei Tagen wurden sie verpetzt und musste Häftling Meyer in Obergebraeinfahren. Aber beide waren immer noch in der gleichen Schicht und schafften es, unter Tage miteinander zu telefonieren. Auch das flog auf, und Meyer wurde in das Gefängnis Untermaßfeld überstellt, Kategorie 2, fester Bau.
Von Untermaßfeld aus musste er beim Bau der großen Oberhofer Sprungschanze im Kanzlersgrund schuften, bei Erdarbeiten für den Auslaufhang. Mit Bussen wurden sie dorthin gefahren. Bei der Arbeit standen Bewacher mit gezogener Waffe daneben. Weil Häftling Meyer einen Bewacher fragte, ob er keine Angst davor habe, bei einem Fluchtversuch schießen zu müssen, erhielt er 21 Tage Arrest.
Nach der Haft konnte Egon Meyer wieder bei Schachtbau Nordhausen arbeiten, wenn auch nicht im Ausland. Im Alter von 32 Jahren - er hatte gerade geheiratet und war nach Heiligenstadt gezogen - erlitt er einen schweren Arbeitsunfall, an dem der Betrieb schuld war, und 1978 wurde er Rentner. "Aus Langeweile", wie er sagt, absolvierte er von 1980 bis 1985 noch ein Studium zum Ingenieurökonom, obwohl er auch in diesem Beruf nicht arbeiten konnte. Allerdings durfte er mit seinem Pkw später Referenten der Urania fahren, sogar ins Grenzgebiet, Tag und Nacht. "Mit meiner Vorgeschichte konnte das eigentlich nicht sein, aber es war so", sagt Egon Meyer.
Ein Eisenacher Rechtsanwalt hatte 1964 im Antrag auf Kassation des Urteils (wurde abgelehnt) mutig festgestellt, dass dem Angeklagten Motive untergeschoben wurden, die in der Hauptverhandlung gar nicht festgestellt worden waren. Das Kreisgericht habe mit einer grundsätzlichen Einstellung seines Mandanten gegen den Arbeiter- und Bauernstaat argumentiert. "Das ist", so der Anwalt, "nach dem sozialistischen Recht völlig unzulässige Gesinnungsjustiz." Als es die DDR nicht mehr gab, wurde Egon Meyer rehabilitiert.