Hallo zusammen,
kurz zur Einführung:
Ich bin neu hier; bisher war ich nur "stiller Teilhaber" und hab mitgelesen.
Nun möchte ich mich aber mal mit einer Frage/einem Fragenhäufchen an die Gemeinschaft wenden.
Seit einiger Zeit bin ich stolzer Besitzer einer MZ 500R. An dieser ist wie ich nun feststellen durfte, ein MZ500A2 von Sebring verbaut, woraus eine Leistung von 25kW resultieren sollte.
Dummerweise stehen in den Papieren noch die "originalen" 20kW. Das würde ich gern korrigieren lassen, für den Fall, dass von der Rennleitung doch mal einer was weiß. Nach meiner Lesart sind leistungssteigernde Maßnahmen eintragungspflichtig, richtig?
Hat zu dem Auspuff schon mal einer die EG-Genehmigung in der Hand gehabt?
Bei Remus/Sebring hab ich nachgefragt. Als Auskunft erhielt ich, dass es diese nicht gäbe.
Der Auspuff hat ja aber die gängige Prägung.
Bei MuZ hab ich auch angefragt und die Auskunft bekommen, dass die sowas auch nicht haben.
Laut Ersatzteilliste für "MuZ-Motorräder Saxon 500 R" soll eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung für Umrüstung von 20kW auf 25kW" mit der Teilnummer 80-70.807 geben. Die war aber auch nicht bekannt...
Hat diese schon jemand mal gesehen oder in der Hand gehabt?
Besten Dank und beste Grüße