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manitou hat geschrieben:hm... muß man da was sagen. Werdet euch drann gewöhnen müßen bei ner Emme
TS Martin hat geschrieben:manitou hat geschrieben:hm... muß man da was sagen. Werdet euch drann gewöhnen müßen bei ner Emme
Stimmt. Aber wenn man nicht fertig wird.
Lenkeranschlag, Tank, Vergaser, Sitzbank und nun zum Schluss das Problem: Der Sprit läuft nicht mehr vom Vergaser zum Motor.
Sie startet nicht.
Nun werde ich den TÜV im Juni oder Juli machen - bin ich halt mal 1 bzw. 2 Monate später dranne - ist doch egal.
Luzie hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:manitou hat geschrieben:hm... muß man da was sagen. Werdet euch drann gewöhnen müßen bei ner Emme
Stimmt. Aber wenn man nicht fertig wird.
Lenkeranschlag, Tank, Vergaser, Sitzbank und nun zum Schluss das Problem: Der Sprit läuft nicht mehr vom Vergaser zum Motor.
Sie startet nicht.
Nun werde ich den TÜV im Juni oder Juli machen - bin ich halt mal 1 bzw. 2 Monate später dranne - ist doch egal.
ich denke sie laufen wie die pest
TS Martin hat geschrieben:Hanseat hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben: Bis jetzt sind und waren alle unsere Projekte komplette Reaktivierungen von Grund auf - neu.
Dafür laufen sie aber wie die Pest.
Welche aus Deinem Fuhrpark meinst Du
Die TS und die RT.
TS Martin hat geschrieben:Luzie hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:manitou hat geschrieben:hm... muß man da was sagen. Werdet euch drann gewöhnen müßen bei ner Emme
Stimmt. Aber wenn man nicht fertig wird.
Lenkeranschlag, Tank, Vergaser, Sitzbank und nun zum Schluss das Problem: Der Sprit läuft nicht mehr vom Vergaser zum Motor.
Sie startet nicht.
Nun werde ich den TÜV im Juni oder Juli machen - bin ich halt mal 1 bzw. 2 Monate später dranne - ist doch egal.
ich denke sie laufen wie die pest
TS Martin hat geschrieben:Hanseat hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben: Bis jetzt sind und waren alle unsere Projekte komplette Reaktivierungen von Grund auf - neu.
Dafür laufen sie aber wie die Pest.
Welche aus Deinem Fuhrpark meinst Du
Die TS und die RT.
Sie laufen wie die Pest, aber der Chopper musste über Winter tw. zerlegt werden.
Einen neuen Lenkeranschlag bekommt man nicht rangebeamt.
Und dann hab ich gleich andere Dinge mirgemacht.
Neue Rückenlehne, Bereifung, neuer Kabelbaum (alter war an mehreren Stellen mehrfach geflickt), ...
Und nun ist zusammengebaut. Kerze funkt aber sie will nicht starten, Kerze bleibt trocken.
Da ich aber noch andere Fahrzeuge habe ist mir das nebensächlich. Vaters Gespann genießt höchsten Vorrang.
Wenn nicht bleibt sie dieses Jahr stehen und ich mache den TÜV nächstes oder übernächstes Jahr.
Steuern zahle für das Ding nicht und die 20 € Versicherung da lohnt die Abmeldung nicht.
Vor allem fällt mein SF Rabatt weiter.
wastel86 hat geschrieben:Hab gehört der Tüv macht manchmal probleme wegen dem Seitenständer da dieser nicht automatisch einklappt. hab den von Ost2Rad dran mit 1 feder.
Komm ich damit durch? Oder lieber vorher abbauen?
Gruß Seb
MZ-BLK hat geschrieben:Hallo und guten Abend Freunde!
Ich war heut mit meiner Emme zum TÜV und was soll ich sagen, alles bestens(inkl. montiertem Seitenständer am NVA-Fußrastenträger)!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
wastel86 hat geschrieben:Hab gehört der Tüv macht manchmal probleme wegen dem Seitenständer da dieser nicht automatisch einklappt. hab den von Ost2Rad dran mit 1 feder.
Komm ich damit durch? Oder lieber vorher abbauen?
Gruß Seb
zinnenberg hat geschrieben:Wenn der TÜV- Mann Eure Einfeder-ich-klappe-nicht ein-Ständer nicht bemängelt, ist das sein Fehler
ich hat geschrieben:zinnenberg hat geschrieben:Wenn der TÜV- Mann Eure Einfeder-ich-klappe-nicht ein-Ständer nicht bemängelt, ist das sein Fehler
Soweit ich weiß, hat der Einfeder-DDR-Seitenständer an einer Vorwende-MZ Bestandsschutz und der TÜV hat den nicht zu bemängeln.
Gefährlich ist es allemal, mein Bruder hat deswegen mal eine Mülltonne gerammt, die Knochen sind zum Glück heil geblieben aber die MZ hatte einigen Schaden.
Damals waren die Mülltonnen noch aus Metall.
Hätte jedenfalls böse ausgehen können.
MZ-BLK hat geschrieben:Hallo und guten Abend Freunde!
Ich war heut mit meiner Emme zum TÜV und was soll ich sagen, alles bestens(inkl. montiertem Seitenständer am NVA-Fußrastenträger)!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
ich hat geschrieben:Soweit ich weiß, hat der Einfeder-DDR-Seitenständer an einer Vorwende-MZ Bestandsschutz und der TÜV hat den nicht zu bemängeln.
zinnenberg hat geschrieben:ich hat geschrieben:Soweit ich weiß, hat der Einfeder-DDR-Seitenständer an einer Vorwende-MZ Bestandsschutz und der TÜV hat den nicht zu bemängeln.
So wie die 60 km/h der Simis meinst Du?
Die Seitenständerregelung ist eine Nachrüstpflicht unabhängig von der Erstzulassung. (Du mußt auch z.B. an jedem Wartburg oder F9 eine Warnblinkanlage nachrüsten, wenn keine im Auto verbaut sein sollte.) Gegenteiliges ist mir nicht bekannt.
Was Seitenständer können müssen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 219:DE:PDF
Grüße: zinnenberg
zinnenberg hat geschrieben:ich hat geschrieben:Soweit ich weiß, hat der Einfeder-DDR-Seitenständer an einer Vorwende-MZ Bestandsschutz und der TÜV hat den nicht zu bemängeln.
So wie die 60 km/h der Simis meinst Du?
Die Seitenständerregelung ist eine Nachrüstpflicht unabhängig von der Erstzulassung. (Du mußt auch z.B. an jedem Wartburg oder F9 eine Warnblinkanlage nachrüsten, wenn keine im Auto verbaut sein sollte.) Gegenteiliges ist mir nicht bekannt.
Was Seitenständer können müssen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 219:DE:PDF
Grüße: zinnenberg
[/quote]zinnenberg hat geschrieben:Gegenteiliges ist mir nicht bekannt.
zinnenberg hat geschrieben:ich hat geschrieben:Soweit ich weiß, hat der Einfeder-DDR-Seitenständer an einer Vorwende-MZ Bestandsschutz und der TÜV hat den nicht zu bemängeln.
So wie die 60 km/h der Simis meinst Du?
Die Seitenständerregelung ist eine Nachrüstpflicht unabhängig von der Erstzulassung. (Du mußt auch z.B. an jedem Wartburg oder F9 eine Warnblinkanlage nachrüsten, wenn keine im Auto verbaut sein sollte.) Gegenteiliges ist mir nicht bekannt.
Was Seitenständer können müssen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 219:DE:PDF
Grüße: zinnenberg
zinnenberg hat geschrieben:Was den Einigungsvertrag betrifft: Betriebserlaubnisse von Fahrzeugen aus der DDR sind gemeint. (Der Seitenständer ist aber meine ich Zubehör und nicht Teil der Betriebserlaubnis. [i]Sollte er da jedoch drin stehen, ...................
Grüße: zinnenberg
ENRICO hat geschrieben:Etwas Rechtskenntniss und Rechtssicherheit ist bei unserem Hobby immer von Vorteil.
TS Martin hat geschrieben:ENRICO hat geschrieben:Man sollte sich nicht unbedingt mit einem Spezialisten anlegen.
Gebe ich dir vollkommen Recht. Bis jetzt.................
habe ich um ein ( ich ) erweitert/editiert um Missverständnisse vorzubeugenEnrico hat geschrieben:Man sollte sich nicht unbedingt mit einem Spezialisten anlegen.
ENRICO hat geschrieben:Kann sich noch einer an die nie vorhandene Vorschrift über den prozentualen Anteil von verchromten Teilen an Krädern erinnern? Da wurde von der Ordnungsmacht teilweise behauptet, dass nur 30 % der Teile an der Jawa/ AWO usw. verchromt sein dürfen. Alsoluter Humbuckwegen angeblichen Blenden von anderen Verkehrsteilnehmern. Ich glaube eher, da waren schon welche leicht verblendet....
ENRICO hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:ENRICO hat geschrieben:Man sollte sich nicht unbedingt mit einem Spezialisten anlegen.
Gebe ich dir vollkommen Recht. Bis jetzt.................
Ich habe es aber so gemeint, dass ich eben nicht immer Recht hab. Zumindest in Bezug auf die Warnblinkanlage F9.
Dashabe ich um ein ( ich ) erweitert/editiert um Missverständnisse vorzubeugenEnrico hat geschrieben:Man sollte sich nicht unbedingt mit einem Spezialisten anlegen..
Aber @TS Martin, mit Deinen Erfahrungen zeigtst Du natürlich auch, dass eben viele Leute in Behörden nicht alles Wissen und auf ,,eingefahrenen Gleisen fahren".
TS Martin hat geschrieben:ENRICO hat geschrieben:Etwas Rechtskenntniss und Rechtssicherheit ist bei unserem Hobby immer von Vorteil.
Gebe ich dir vollkommen Recht. Bis jetzt habe ich so bei jeder Zulassung - ab und an mit Umwegen über Beschwerden beim Land - mein Recht bekommen und inzwischen klappt das mit den Zulassungen auch so - unsere Amtsleiterin gibt mir jetzt schon so Recht, wenn ich es ihr belegen kann.
zinnenberg hat geschrieben:Abstaub...
So, hat zwar gedauert, aber ich habe nicht vergessen, mich um die Seitenständersache zu kümmern. Materialien aus der Jungsteinzeit aufzutreiben dauert halt etwas länger.
Wie die Anforderungen an Seitenständer aussehen, ist hinreichend bekannt, das wiederhole ich nicht noch einmal. Ob es sinnvoll ist, ohne Seitenständersicherung herumzufahren, wurde auch diskutiert.
Festgelegt wurden diese Anforderungen in der VdTÜV 734 vom Januar 1976.
Zitat:
"Ein Arbeitskreis des TÜV- Gutachterausschusses Typprüfverfahren bei der VdTÜV hat unter Beteiligung des Kraftfahrt- Bundesamtes, der Kraftradindustrie und der Technischen Prüfstellen Anforderungen an unfallsichere Kraftradständer festgelegt. Die Mitglieder der 85. Tagung des Fachausschusses "Kraftfahrzeugtechnik" haben den Anforderungen zugestimmt; sie sollen ab sofort (ohne Übergangsfrist) von den Sachverständigen/ Prüfern bei den Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr angewendet werden."
Das bedeutet:
Motorräder mit einer Typgenehmigung (auch Einzelbetriebserlaubnis nach §21), die nach dem Januar 1976 erteilt wurde, benötigen entsprechende Seitenständersicherungen, sie sind Teil der erteilten Betreibserlaubnis des jeweiligen Fahrzeugs bzw. des Fahrzeugtyps.
Eine Nachrüstpflicht für ältere Motorräder ist nirgends formuliert.
Ausgenommen von den Anforderungen der VdTÜV 734 sind die vom Einigungsvertrag mit Bestandsschutz versehenen Fahrzeuge aus der DDR und ihr von den jeweiligen Herstellern freigegebenes Zubehör.
Das bedeutet für originale DDR- Seitenständer, daß sie so verwendet werden dürfen, wie sie anno was weiß ich wann in den Regalen der IFA- Verkaufsstellen gelegen haben.
Nachbauten dieser Seitenständer werden nicht durch den Einigungsvertrag geschützt.
Grüße: zinnenberg
lukubiner hat geschrieben:Und nu kommts:
Mein neuer 2Federn-Seitenständer klappt nicht von selber ein.![]()
Gruß Tommy
Pet hat geschrieben:Hallo,
muß das mit dem Seitenständer nochmal hochholen. War heute bei der DEKRA mit meiner ETZ 250 und originalen DDR-Seitenständer.
Wurde prompt bemängelt (aber komischerweise nicht im Bericht eingetragen).
trabimotorrad hat geschrieben:Mal ganz ehrlich: Es ist bekannt, das sich an dem Seitenstäderthema von Zeit zu Zeit sich die Gemüter erhitzen.
Schlagworte wie "Willkür"und "Bestandsschutz" sind dann schnell gefallen.
Der User Zinnenberg arbeitet beim TÜV und hat alles Wissensewerte rausgesucht und hier eingestellt. Mehr bedarf es eigentlich nicht, und nun bückt Euch mal eben, nehmt den 17-Ringschlüssel zur Hand, schraubt den "Stein Ständer des Anstoßes" rasch ab, fahrt zum TÜV/DEKRA/GTÜ lasst Euch die Plakette drankleben und gut iss.
Danach könnt Ihr immer noch verfahren wie Ihr wollt. Ich baue die ostzohnalen Seitenständer NICHT mehr dran, weil ich keinen Wert auf verzogene Schwingen und krumme Steckachsen lege.![]()
(Beides schon sehr oft an "Eigenimporten" aus der damaligen DDR sehr wohl selber erleben müssen)
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