Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
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Eifelheizer hat geschrieben: der Versuch mit der Ausleuchtung hat wohl schon ein paar Mal
jefluppt.
hallo-stege hat geschrieben:
Der richtige Eintrag seitens des TÜV-Prüfers wäre also unter Ziff. 22: "Kennzeichengrösse 240x130 mm gem. KTA Typschein xyz, Ausnahmegenehmigung nicht erforderlich".
Gruss von Frank
Locke hat geschrieben: @hallo-stege, Wenn du jetzt noch die KTA-Typscheinnummer wüsstest wär das richtig super!!
sst 350 hat geschrieben:Ist diese Aussage wasserdicht belegbar?
motorradel hat geschrieben: ... er bekam Recht und die gleiche Ausnahmegenehmigung
die ich auch habe. Bloß dort steht drauf " Mindesgröße 280 x 200 mm
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
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