entweder ich werde alt oder ich irre mich aber irgendwo(hier im Forum ???) hab ich folgendes gelesen.
Man darf mit einer nicht zugelassenen Maschine auf direktem Weg zum TÜV und dann zur Zulassungstelle fahren.
Wichtig ist nur das man die Doppelkarte der Versicherung dabei hat und das alte Kennzeichen dran ist.
Klärt mich auf.........ich will nicht zum TÜV schieben müssen
