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[Hilfe] Import von FahrzeugenArtikel ID: 2Verfasst von: Wissensdatenbank Verfasst am: 16. Februar 2006 10:28 Artikel Beschreibung: Ein Import liegt vor, wenn Sie ein Fahrzeug im Ausland erworben haben und in der BRD anmelden möchten.
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Import von Fahrzeugen
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1. Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland 2. Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland 1. Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland --------------------------------------------------------------------- Folgende Unterlagen bitte bei der Zulassungsbehörde vorlegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Mitgliedsstaaten) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Die Anfrage können Sie bei der Zulassungsbehörde durchführen lassen oder unter http://www.kba.de selbst starten. Achtung: Das KBA behält sich eine Bearbeitungsdauer von ca. 5 Tagen vor. Die KBA-Anfrage entfällt bei Vorlage einer EWG-Übereinstimmungerklärung und gleichzeitiger Vorführung des Fahrzeuges. - Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedstaaten) - Diesen Vordruck erhalten Sie bei der Zulassungsbehörde - Kaufvertrag oder Originalrechnung - Pass oder Personalausweis - bei Firmen: Handelsregisterauszug - bei Vereinen: Vereinsregisterauszug - bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Verantwortlichkeitserklärung des- oder derjenigen der / die als Ersthalter(in) eingetragen wird - Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO - bei Erledigung durch Dritte Vollmacht - Einzugsermächtigung Finanzamt - bei Zulassung auf Minderjährige - schriftliche Einwilligung und Pass oder Ausweis der Erziehungsberechtigten - Ausländische Fahrzeugpapiere, bzw. Ursprungszeugnis oder EG-Typengenehmigung - Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (Vollabnahme) (entfällt bei EG-Typengenehmigung) 2. Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland --------------------------------------------------------------------- Folgende Unterlagen bitte bei der Zulassungsbehörde vorlegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Mitgliedstaaten) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Die Anfrage können Sie bei der Zulassungsbehörde durchführen lassen oder unter http://www.kba.de selbst starten. Achtung: Das KBA behält sich eine Bearbeitungsdauer von ca. 5 Tagen vor. - Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten erforderlich bei Fahrzeugen deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000 Kilometer beträgt) - Diesen Vordruck erhalten Sie bei der Zulassungsbehörde - Kaufvertrag oder Originalrechnung - Pass oder Personalausweis - bei Firmen: Handelsregisterauszug - bei Vereinen: Vereinsregisterauszug - bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Verantwortlichkeitserklärung des- oder derjenigen der / die als Ersthalter(in) eingetragen wird - Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO - bei Erledigung durch Dritte Vollmacht - Einzugsermächtigung Finanzamt - bei Zulassung auf Minderjährige - schriftliche Einwilligung und Pass oder Ausweis der Erziehungsberechtigten - Ausländische Fahrzeugpapiere evtl. EG-Typengenehmigung - Ausländische Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist) - Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (Vollabnahme) (entfällt bei EG-Typengenehmigung) - bei EG-Typengenehmigung ggf. Hauptuntersuchung - Abgasuntersuchung Dieser Artikel wurde zuletzt bearbeitet von Ralle am 8. Januar 2013 07:06
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