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[Hilfe] Import von Fahrzeugen
Artikel ID: 2
Dieser Artikel wurde 5664 mal gelesen
Verfasst von: Wissensdatenbank
Verfasst am: 16. Februar 2006 10:28
Artikel Beschreibung: Ein Import liegt vor, wenn Sie ein Fahrzeug im Ausland erworben haben und in der BRD anmelden möchten.
Externer Link zu diesem Artikel:
https://mz-forum.com/kb.php?a=2
Stichwörter: Zulassung, ImportDieser Artikel wurde zuletzt bearbeitet von Ralle am 8. Januar 2013 07:06
Import von Fahrzeugen

1. Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
2. Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland


1. Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
---------------------------------------------------------------------

Folgende Unterlagen bitte bei der Zulassungsbehörde vorlegen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Mitgliedsstaaten)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Die Anfrage können Sie bei der Zulassungsbehörde durchführen lassen oder unter http://www.kba.de selbst starten.
Achtung: Das KBA behält sich eine Bearbeitungsdauer von ca. 5 Tagen vor. Die KBA-Anfrage entfällt bei Vorlage einer EWG-Übereinstimmungerklärung und gleichzeitiger Vorführung des Fahrzeuges.

- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedstaaten)
- Diesen Vordruck erhalten Sie bei der Zulassungsbehörde
- Kaufvertrag oder Originalrechnung
- Pass oder Personalausweis
- bei Firmen: Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Verantwortlichkeitserklärung des- oder derjenigen der / die als Ersthalter(in) eingetragen wird
- Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO
- bei Erledigung durch Dritte Vollmacht
- Einzugsermächtigung Finanzamt
- bei Zulassung auf Minderjährige - schriftliche Einwilligung und Pass oder Ausweis der Erziehungsberechtigten
- Ausländische Fahrzeugpapiere, bzw. Ursprungszeugnis oder EG-Typengenehmigung
- Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (Vollabnahme) (entfällt bei EG-Typengenehmigung)


2. Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
---------------------------------------------------------------------

Folgende Unterlagen bitte bei der Zulassungsbehörde vorlegen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Mitgliedstaaten)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Die Anfrage können Sie bei der Zulassungsbehörde durchführen lassen oder unter http://www.kba.de selbst starten.
Achtung: Das KBA behält sich eine Bearbeitungsdauer von ca. 5 Tagen vor.

- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten erforderlich bei Fahrzeugen deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000 Kilometer beträgt)
- Diesen Vordruck erhalten Sie bei der Zulassungsbehörde
- Kaufvertrag oder Originalrechnung
- Pass oder Personalausweis
- bei Firmen: Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Verantwortlichkeitserklärung des- oder derjenigen der / die als Ersthalter(in) eingetragen wird
- Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO
- bei Erledigung durch Dritte Vollmacht
- Einzugsermächtigung Finanzamt
- bei Zulassung auf Minderjährige - schriftliche Einwilligung und Pass oder Ausweis der Erziehungsberechtigten
- Ausländische Fahrzeugpapiere evtl. EG-Typengenehmigung
- Ausländische Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (Vollabnahme) (entfällt bei EG-Typengenehmigung)
- bei EG-Typengenehmigung ggf. Hauptuntersuchung
- Abgasuntersuchung

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