Import von Fahrzeugen  1. Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
2. Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
1. Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland---------------------------------------------------------------------
Folgende Unterlagen bitte bei der Zulassungsbehörde vorlegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Mitgliedsstaaten) 
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Die Anfrage können Sie bei der Zulassungsbehörde durchführen lassen oder unter http://www.kba.de selbst starten.
Achtung: Das KBA behält sich eine Bearbeitungsdauer von ca. 5 Tagen vor. Die KBA-Anfrage entfällt bei Vorlage einer EWG-Übereinstimmungerklärung und gleichzeitiger Vorführung des Fahrzeuges. - Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedstaaten)
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Diesen Vordruck erhalten Sie bei der Zulassungsbehörde - Kaufvertrag oder Originalrechnung 
- Pass oder Personalausweis 
- bei Firmen: Handelsregisterauszug 
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug 
- bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Verantwortlichkeitserklärung des- oder derjenigen der / die als Ersthalter(in) eingetragen wird
- Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO 
- bei Erledigung durch Dritte Vollmacht
- Einzugsermächtigung Finanzamt
- bei Zulassung auf Minderjährige - schriftliche Einwilligung und Pass oder Ausweis der Erziehungsberechtigten 
- Ausländische Fahrzeugpapiere, bzw. Ursprungszeugnis oder EG-Typengenehmigung 
- Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (Vollabnahme) (entfällt bei EG-Typengenehmigung)
2. Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland---------------------------------------------------------------------
Folgende Unterlagen bitte bei der Zulassungsbehörde vorlegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Mitgliedstaaten) 
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Die Anfrage können Sie bei der Zulassungsbehörde durchführen lassen oder unter http://www.kba.de selbst starten.
Achtung: Das KBA behält sich eine Bearbeitungsdauer von ca. 5 Tagen vor. - Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten erforderlich bei Fahrzeugen deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6000 Kilometer beträgt)
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Diesen Vordruck erhalten Sie bei der Zulassungsbehörde - Kaufvertrag oder Originalrechnung 
- Pass oder Personalausweis 
- bei Firmen: Handelsregisterauszug 
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug 
- bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Verantwortlichkeitserklärung des- oder derjenigen der / die als Ersthalter(in) eingetragen wird
- Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO 
- bei Erledigung durch Dritte Vollmacht
- Einzugsermächtigung Finanzamt
- bei Zulassung auf Minderjährige - schriftliche Einwilligung und Pass oder Ausweis der Erziehungsberechtigten 
- Ausländische Fahrzeugpapiere evtl. EG-Typengenehmigung 
- Ausländische Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist) 
- Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (Vollabnahme) (entfällt bei EG-Typengenehmigung) 
- bei EG-Typengenehmigung ggf. Hauptuntersuchung 
- Abgasuntersuchung