Anbei mal für die Wiederzulassung alle Daten und Fakten eines Berlin Rollers. Ausnahme fürs kleine Kennzeichen ist eingetragen.
Der Berliner (IWL SR 59) braucht das kleine zwecks Bodenfreiheit, Ausleuchtung und Vibration - dazu hat sogar die DDR eine Ausnahme schon erteilt lt. DDR Brief. Im DDR Brief steht dazu auf Seite 7:
DDR Brief hat geschrieben:
Ausnahmegenehmigung Nr. 20/59 von § 61 Abs. 1 (Höhe der Schlussleuchte 380 mm) von der HA Verkehrspolizei am 18. April 1959 erteilt
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Gutachten 55 %.jpg
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Fahrzeugschein Seite 1 55 %.jpg
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Fahrzeugschein Seite 2 55 %.jpg
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