Zentrale Register - Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister:
Für den Antrag auf Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Rahmen der Zulassung Ihres Fahrzeugs kann von der Zulassungsbehörde eine Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister gefordert werden. Mit dieser Auskunft wird bescheinigt, ob das Fahrzeug eingetragen ist und ob es als gesucht vermerkt ist.
Richten Sie Ihre Anfrage mit folgenden Angaben
- Namen und Anschrift
- Grund der Anfrage
- Hersteller des Fahrzeugs
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) einschließlich Vor- bzw. Endzeichen
- Herkunftsland
- Unterschrift
schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg,
oder per Telefax (04 61) 3 16-16 50 bzw. 3 16-28 00.
Für die Auskunft wird eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro je Fahrzeug (zuzüglich 4,00 Euro Nachnahme- und Zahlscheinentgelt) erhoben.
Die Gültigkeit der Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister ist auf einen Monat ab dem Ausstellungsdatum befristet.Download Vordruck (pdf, 329 kb)