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[Hilfe] Umschreibungen
Artikel ID: 5
Dieser Artikel wurde 5645 mal gelesen
Verfasst von: Wissensdatenbank
Verfasst am: 16. Februar 2006 11:01
Artikel Beschreibung: Bei der Umschreibung von Fahrzeugen unterscheidet man zwischen der Umschreibung innerhalb der Gemeinde, der Umschreibung von auswärts und dem Standortwechsel.
Externer Link zu diesem Artikel:
https://mz-forum.com/kb.php?a=5
Stichwörter: Zulassung, UmmeldungDieser Artikel wurde zuletzt bearbeitet von Ralle am 8. Januar 2013 08:09
Umschreibung innerhalb der Gemeinde:

Folgende Unterlagen bitte bei der Zulassungsbehörde vorlegen:

- Fahrzeugbrief (ZB II)
- Fahrzeugschein (ZB I)
- bei abgemeldeten Fahrzeugen:
- Abmeldebescheinigung bzw. Fahrzeugschein oder ZBI mit Abmeldevermerk
- Kennzeichen sofern vorhanden

- Pass oder Personalausweis
- bei Firmen: Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Verantwortlichkeitserklärung des- oder derjenigen der / die als Ersthalter(in) eingetragen wird
- Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO
- bei Erledigung durch Dritte Vollmacht
- Einzugsermächtigung Finanzamt
- bei Zulassung auf Minderjährige - schriftliche Einwilligung und Pass oder Ausweis der Erziehungsberechtigten
- TÜV-Bericht
- AU-Bescheinigung

Umschreibung mit auswärtigen Kennzeichen und Standortwechsel:

Folgende Unterlagen bitte bei der Zulassungsbehörde vorlegen:

- Fahrzeugbrief (ZB II)
- Fahrzeugschein (ZB I)
- bei abgemeldeten Fahrzeugen:
- Abmeldebescheinigung bzw. Fahrzeugschein oder ZBI mit Abmeldevermerk
- Kennzeichen sofern vorhanden

- Pass oder Personalausweis
- bei Firmen: Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Verantwortlichkeitserklärung des- oder derjenigen der / die als Ersthalter(in) eingetragen wird
- Einzugsermächtigung Finanzamt
- bei Erledigung durch Dritte Vollmacht
- bei Zulassung auf Minderjährige - schriftliche Einwilligung und Pass oder Ausweis der Erziehungsberechtigten
- Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO
- bei zugelassenen Fahrzeugen Kennzeichenschild(er)
- TÜV-Bericht
- AU-Bericht

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