| [Hilfe] Wiederzulassung auf den oder die gleiche(n) Halter(in) |
| Artikel ID: |
6 Dieser Artikel wurde 5501 mal gelesen |
| Verfasst von: |
Wissensdatenbank |
| Verfasst am: |
16. Februar 2006 11:18 |
| Artikel Beschreibung: |
Eine Wiederzulassung erfolgt, wenn Sie ein Fahrzeug stillgelegt haben und innerhalb von 18 Monaten wieder anmelden. |
Externer Link zu diesem Artikel: https://mz-forum.com/kb.php?a=6 |
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Wiederzulassung auf den oder die gleiche(n) Halter(in): Folgende Unterlagen bitte bei der Zulassungsbehörde vorlegen:
- Fahrzeugbrief (ZB II) - Abmeldebescheinigung (sofern vorhanden) bzw. Fahrzeugschein (ZBI) mit Abmeldevermerk
- Pass oder Personalausweis - bei Firmen: Handelsregisterauszug - bei Vereinen: Vereinsregisterauszug - bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Verantwortlichkeitserklärung des- oder derjenigen der / die als Ersthalter(in) eingetragen wird - Einzugsermächtigung Finanzamt - bei Erledigung durch Dritte Vollmacht - Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO - Kennzeichen sofern noch vorhanden - TÜV-Bericht - AU-Bericht
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