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						 Wiederzulassung auf den oder die gleiche(n) Halter(in):    Folgende Unterlagen bitte bei der Zulassungsbehörde vorlegen:
  - Fahrzeugbrief (ZB II)  - Abmeldebescheinigung (sofern vorhanden) bzw. Fahrzeugschein (ZBI) mit Abmeldevermerk
  - Pass oder Personalausweis  - bei Firmen: Handelsregisterauszug  - bei Vereinen: Vereinsregisterauszug  - bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Verantwortlichkeitserklärung des- oder derjenigen der / die als Ersthalter(in) eingetragen wird - Einzugsermächtigung Finanzamt - bei Erledigung durch Dritte Vollmacht - Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO  - Kennzeichen sofern noch vorhanden  - TÜV-Bericht  - AU-Bericht 
						
						
								
						 
						
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