[Hilfe] Wiederzulassung auf den oder die gleiche(n) Halter(in)
Artikel ID: 6
Dieser Artikel wurde 6038 mal gelesen
Verfasst von: Wissensdatenbank
Verfasst am: 16. Februar 2006 10:18
Artikel Beschreibung: Eine Wiederzulassung erfolgt, wenn Sie ein Fahrzeug stillgelegt haben und innerhalb von 18 Monaten wieder anmelden.
Externer Link zu diesem Artikel:
https://mz-forum.com/kb.php?a=6
Stichwörter: Zulassung, StilllegungDieser Artikel wurde zuletzt bearbeitet von Ralle am 8. Januar 2013 07:07
Wiederzulassung auf den oder die gleiche(n) Halter(in):

Folgende Unterlagen bitte bei der Zulassungsbehörde vorlegen:

- Fahrzeugbrief (ZB II)
- Abmeldebescheinigung (sofern vorhanden) bzw. Fahrzeugschein (ZBI) mit Abmeldevermerk

- Pass oder Personalausweis
- bei Firmen: Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Verantwortlichkeitserklärung des- oder derjenigen der / die als Ersthalter(in) eingetragen wird
- Einzugsermächtigung Finanzamt
- bei Erledigung durch Dritte Vollmacht
- Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO
- Kennzeichen sofern noch vorhanden
- TÜV-Bericht
- AU-Bericht

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