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Letzte Aktualisierung: 17. März 2024 19:57
 

[Anleitung] Zulassung bei fehlendem KFZ-Brief

Artikel ID: 7
Verfasst von: Wissensdatenbank
Verfasst am: 1. März 2006 10:04
Artikel Beschreibung: Die oft gestellte Frage, wie lasse ich die Emmi zu, wenn keine Papiere mehr vorhanden sind, oder auch nur ein Rahmen ohne Brief verbaut wurde.
Externer Link zu diesem Artikel:
https://mz-forum.com/kb.php?a=7

Zitat aus:

http://mz-knowledge.net/

MZ ohne Papiere, was nun?
von: Noldibert
Ein Fahrzeug ohne Papiere bedeutet einen nicht unerheblichen Aufwand an Zeit und Geld bis zur Zulassung. Da man das weiss, hat man den Kaufpreis deswegen gedrückt und kann der folgenden Prozedur gelassen entgegenblicken :)

1. Die Kiste Tüv-fertig machen

1.b) Gucken, dass sie auch noch läuft, wenn man zum Tüv will!

2. Beim http://www.KBA.de eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 23 StVZO anfordern. Kostet ca. 17 Euro und dauert bis zu 6 Wochen.

3. Einen Musterbrief besorgen (Fzg.- Hersteller oder Fotokopie oder DDR- Original) Dauert zwischen zwei Minuten (Fax) und 4 Wochen. Kostet zwischen nix und 15 Euro.

4. Versicherungsnachweis besorgen (Doppelkarte) Kostet nix, wenn man das Fahrzeug gleich versichert.

5. Beim Tüv/Dekra eine Vollabnahme machen lassen, dabei gleich alle wichtigen Sachen (z.B. Reifen, kleines Kennzeichen) eintragen lassen

6. Mit den Papieren zur Zulassungsstelle (zusätzliche Brief-Aufbietung wird gerne verlangt, ist aber meines Erachtens nach nur Schikane / Beutelschneiderei und erledigt sich oft im Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten nach Einsichtnahme in den Gesetzestext: )

7. Kennzeichen machen lassen, anschrauben, fertig!


Dazu gibt es unter dem Orginaltext noch eine Verlinkung zu Briefkopien von diversen MZ-Modellen:


http://mz-knowledge.net/index.php?_&akt ... &kat_id=12
© mz-forum.com
Dieser Artikel wurde zuletzt bearbeitet von Ralle am 8. Januar 2013 07:02

Stichwörter: Zulassung, Brief
Kommentare

{ PERMANENT_LINK }von th.joe am 2. Februar 2011 19:00

Hallo zusammen!
Der Artikel ist nicht mehr ganz aktuell.
Siehe hier:
Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister
Gruß Joe
meine Homepage
...Mir hatten doch nüscht!
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th.joe
 
Artikel: 0
Registriert: 17. Februar 2010 20:58

{ PERMANENT_LINK }von kramex am 21. Dezember 2011 17:10

Also bei mir lief das ein bisschen anders wie oben beschrieben.

Habe meine ES geschenkt bekommen (Scheunenfund) nur leider ohne Papiere.
Habe Sie dann wieder fit gemacht und bin damit zur Dekra. Zu erwähnen ist hier das man in den neuen Bundesländern zur Dekra und in den alten Bundesländern zum TÜV muss wenn man ein Vollgutachten (wenn länger als 7 Jahre abgemeldet) braucht.
Die von der Dekra waren ganz locker drauf. Haben nach dem Licht, den Reifen und der FIN geschaut, dann ist der Prüfer noch 2 Runden über den Hof gefahren hat 3 mal gebremst und schon war die Sache erledigt. Kostenpunkt 69 Euro.
Mit diesem neuen Vollgutachten hast du 2 Wochen Zeit auf die Zulassungstelle zu gehen, aber vorher noch beim Versicherungsmensch eine Doppelkarte holen.
Auf der Zulassungstelle gibt es mehrere Möglichkeiten wenn man keine Original Papiere hat.
Entweder man hat einen Kaufvertrag oder so wie ich es gemacht habe. Ich habe der guten Frau dort gesagt das dass Motorrad meinem Opa gehört hat, er aber keine Papiere mehr hat, ich mir das Motorrad jetzt endlich mal aufgebaut habe und es jetzt zulassen möchte. Sie sagte dann das da aber der Opa vorbei kommen müsste worauf ich Ihr sagte das dass schwierig werden könnte und ich allerhöchstens seine Urne vorbeibringen könnte :) Naja, sie fand das nicht lustig. Sie hat dann den ganzen Quatsch den ich Ihr erzählt habe aufgeschrieben und dann musste ich eine eidestattliche Versicherung unterschreiben das meine Aussagen so richtig sind. Erst nachdem ich das unterschrieben hatte hat sie eine Abfrage gemacht ob mit dem Motorrad mal irgendwas war, hat sie Online gemacht und dauert 2 Minuten. Ich wusste von dem Vorbesitzer das sie nach 1989 nicht mehr angemeldet war und das ist der Vorteil an der Sache denn alles was davor war kann nicht mehr eingesehen werden. Tja und dann hat sie den ganzen Schriftkram und nen neuen brief fertig gemacht, dann hab ich noch schnell die Kennzeichen geholt, alles bezahlt, war alles in allem auf der Zulassungstelle ca. 90 Euro und dann ab nach Hause, Schild dran schrauben und los ging es :arrow: :shock:
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kramex
 
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Registriert: 1. Juli 2010 15:45

{ PERMANENT_LINK }von sundriver am 9. Februar 2015 09:25

update: laut KBA brauch man die Unbedenklichkeitsbeschreibung nicht mehr

KBA hat geschrieben:Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen. Nach dem Inkrafttreten der FZV entfällt die bis dahin gültige KBA-Gebühr in Höhe von 10,20 EUR. Anträge auf Auskunft aus dem ZFZR, die uns ab diesem Tag erreichen (Eingangsdatum), werden an den Einsender zurückgesendet, mit der Bitte sich an die für den Wohnsitz zuständige Zulassungsbehörde zu wenden.
Gruß Maik

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