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Letzte Aktualisierung: 17. März 2024 19:57
 

[Information] Wie komme ich zu einem "kleinen" Kennzeichen?

Artikel ID: 90
Verfasst von: Wissensdatenbank
Verfasst am: 2. März 2006 19:29
Artikel Beschreibung: In Brandenburg kein Problem - wie ich das mache
Externer Link zu diesem Artikel:
https://mz-forum.com/kb.php?a=90

Es ist immer ein kleines Ärgernis, wenn man ein DDR-Motorrad wieder zuläßt und dann dieses große EU-Kennzeichen, auch Kuchenblech genannt, bekommt. Die alten DDR-Kennzeichen sind in der Größe fast genauso wie die Kennzeichen für die 80er Leichtkrafträder.
Die Kennzeichenhalter und auch die Beleuchtung sind an DDR-Motorrädern für die kleine Bauform gemacht. Die großen Bleche reißen auch sehr schnell ein durch die Vibrationen (selbst an einer ES 250 /2 erlebt). Es ist also nicht nur gut für die Optik des Hinterteils, sondern auch für die Sicherheit und den Geldbeutel, wenn man ein kleines Kennzeichen zugeteilt bekommt.

Der TÜV hat das allerdings nicht zu entscheiden, auch nicht die Zulassungsstelle. Fein raus ist derjenige, der ein Motorrad hat mit Erstzulassung vor dem 01.07.1958. Der bekommt automatisch von der Zulassungsstelle das kleine Schild. Trotzdem muß man da aufpassen, daß die Jungs und Mädels keinen Fehler machen. Ich hatte schon mal für meine EMW, Bj. 1954 ein Kuchenblech bekommen.

Man muß dazu einen Brief an ein Landesamt schreiben. Es ist förderlich, wenn man nicht nur einfach seinen Wunsch äußert, sondern auch noch die oben genannten Argumente aufführt. Ich habe sogar einmal das fast durchgerissene Kennzeichen mitgeschickt. In Brandenburg sieht das so aus:

:arrow: Anschreiben

Wenn man Glück hat und wie ich im Land Brandenburg wohnt, kommt nach ca. einer Woche eine Kurzmitteilung und die Ausnahmegenehmigung.

:arrow: Kurzmitteilung

:arrow: Genehmigung Seite 1

:arrow: Genehmigung Seite 2

Besonders beachtlich ist die Anmerkung in der Kurzmitteilung. Daraus schließe ich, daß alle DDR-Motorräder ein kleines Kennzeichen bekommen können, bis zur ETZ, man muß es nur einfach beantragen. Ich habe dazu mal mit dem Sachbearbeiter telefoniert. Er meinte, das wird in Brandenburg so gehandhabt, ein Rechtsanspruch besteht aber nicht. Es ist also in jedem Bundesland anders.

Die Genehmigung ist gebunden an das Fahrzeug und den Landkreis, in dem es zugelassen werden soll. Sie ist aber zeitlich unbegrenzt gültig.

Autor: Lorchen
© mz-forum.com
Dieser Artikel wurde zuletzt bearbeitet von kutt am 14. Januar 2011 08:05


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