Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
eichy hat geschrieben:TÜV, ja, schön. Aber: Du hast die Rechnung ohne die Bündelungsbehörde gemacht. Leider. Denn die entscheiden ob Du das zugelassen bekommst. Die Abnahme obliegt dem TÜV. Die stellen Dir ein Gutachten aus. Die BB entscheidet was damit passiert. Und, das sieht für Gespanne und Gespannbauer zumindest hier in Hessen sehr schwarz aus. Die Zulassunsstelle kann ohne das ok. der BB nix zulassen.
Die BB besteht im übrigen aus aus reinen Bürokraten, die z.B. ein Festigkeitsgutachten vom Hersteller fordern. Die Herschaften sind ohne jeglichen Sachverstand, aber am längeren Hebel.
Gegen einen abschlägigen Bescheid hilft Dir nur ein "Rechtsmittelfähiger Bescheid" gegen den Du etwas unternehmen könntest. Darauf solltest Du bestehen. Immernhin kost der Verwaltungsakt ja auch extra Geld und dafür kann ich das verlangen.
Das aber wird eine sehr lange Geschichte werden, aufgrund diesen Bescheids dann was zu unternehmen..
Übrigens:
-Der gesamte Quatsch kann noch Gespanne treffen die bereits zugelassen sind (und jünger als 10 jahre).
-Der erste Gespannbauer aus meinem Bekanntenkreis baut schon keine Gespanne mehr.
-Beim einem mir bekannten TÜV in meiner Nähe wußte man nix von der "BB". Zur Ehrenrettung: Das ist ein privater TÜV, der macht nur §29, keine §19 oder gar§21.
Pech für uns, Egon, wenn man in Hessen wohnt. Aber das soll ja EU-Recht sein und bald Bundesweit gelten. Dann haben alle was von dem staatlich verordneten Bürokratieterror.
Das ich nicht lache. Woanders haben Gespanne Gussräder und fahren mit Anhänger mehr als 60 uvm.
eichy hat geschrieben:@Maddin1:Tut mir leid, ich verstehe es nicht. Und zu sagen, naja, ich fahr ja MZ, das halte ich für etwas engstirnig.
Was sich bewährt hat, hat nunmehr eine staatlich verordnete ungültigkeit. Aber nur erstmal in Hessen und später in Deutschland...
Der Schwachsinn hat nicht nur Freunde, sondern auch Leute, die mal angefragt haben was das soll:
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/2/04382.pdf
TS Martin hat geschrieben:@ eichy: Waldmann oder Wimmer, aber egal. Haben die sowas nicht mehr? Oder sind die ganzen Gespanne vor und nach der Wende mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 versehen worden? Wenn ja, dann wird es für uns alle in Zukunft schwierig ...
TS Martin hat geschrieben:@ eichy: Waldmann oder Wimmer, aber egal. Haben die sowas nicht mehr? Oder sind die ganzen Gespanne vor und nach der Wende mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 versehen worden? Wenn ja, dann wird es für uns alle in Zukunft schwierig ...
TS Martin hat geschrieben:@ eichy: Waldmann oder Wimmer, aber egal. Haben die sowas nicht mehr? Oder sind die ganzen Gespanne vor und nach der Wende mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 versehen worden? Wenn ja, dann wird es für uns alle in Zukunft schwierig ...
Maddin1 hat geschrieben:Eichy, der Sachverhalt ist mir schon klar, mir ging es nur darum warum das sooooooooo unerwartet und überraschend gekommen sein soll.
Nehmen wir doch nurmal die Solo ETZ als Beispiel, welche mit der Peikertklammer zum Gespann mutiert. Da wurde schon lange bevor die rede von dem Fall jetzt in Hessen war gesagt, dass es ein Gespann ohne ABE sei, da nicht berechnet, oder hat jemand ein Gutachten? Nur als das früher, ich bin glaube ich seit 2007 hier, gesagt wurde waren das alles Schwarzmaler... Aber so ist das nunmal in D bzw der EU. Jeder Scheiß muß ein Gutachten haben.
Ist deine Goldwing nicht aus dem Grund zur Stahmler, wenn ich den Name falsch schreibe vergebe mir, gewurden. weil Honda keine Freigabe erteilte? Und genauso ist es ja jetzt auch. Der Möphersteller sagt nie berechnet, also muß der Gespannbauer das nachweisen und wird so zum Hersteller des Gespanns.
eichy hat geschrieben:Achso. Die BB rettet die vielen Menschenleben, die durch unsachgemäßen Gespannbau die letzten Jahre verstorben sind. Komisch, in NL und auch sonstwo funzt das auch ohne BB. Da muss es wohl am Stahl und an den Gußfelgen liegen. Klaro, denkt doch mal nach, welcher Hersteller gibt Freigabe für sein Mopped als Gespann? Nicht mal BMW würde das machen. Irgendwann kommen die vielleicht aber noch dahinter, daß zum Gespann nicht nur ein Beiwagen gehört.
Zur Stahmer: Das hat was mit Gewährleistung zu tun. Heute wäre ein solcher Umbau wenn überhaupt nur mit einem Festigkeitsgutachten und einer Herstellerfreigabe möglich.
Für einen Gespannbauer eine Kostenfrage. Fraglich ob sich ein Aufpreis rechnet.
jens-mz hat geschrieben:Was sollen die Gespannbauer mit Zertifizierung anfangen wenn sie alleine arbeiten. Nur unnützer Schreibkram, weil da gehts nicht drum alles richtig zu machen, sondern alles aufzuschreiben.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste