Hallo MZ-Freunde,
vor längerer Zeit (ca. halbes Jahr) habe ich mal hier gepostet. Zur Erinnerung in kürze:
ich habe mir eine TS 250/1 mit LBW gekauft (im weiteren als 81er bezeichnet). Gut erhalten, aber über 5 Jahre Standzeit. Also Reifen, Bremsen fällig, Gabel sifft, Gummiteile porös, 30N3 Vergaser drin, an Elektrik wurde gewurschtelt... ich habe das Ding nie zum LAufen bekommen. Angeblich lief sie ja bevor sie abgestellt wurde. Vergaser habe ich gereinigt, eingestellt. Zündung alles eingestellt, Funke ist da. Elektrik komplett Verkabelung geprüft und alle (wirklich alle) Stecker neu gemacht (mit Crimp-Zange)....läuft nicht.
Soo, nun ist mir vor 2 Wochen mehr oder weniger durch Zufall eine weitere TS 250/1 (im weiteren als 79er bezeichnet) über den Weg gelaufen und ich konnte sie günstig kaufen. Insgesamt gut erhalten, seit Juli 2004 abgemeldet und kurz vorher im Mai 2004 neu TÜV bekommen... tja ich konnte nicht wiederstehen. Sie sprang halt nach dem dritten Kick an. Der Vergaser ist nicht optimal eingestellt, aber was solls dachte ich mir. Vorbesitzer entschied sich zum Verkauf weil er nun seit längerem auf 4-Takter umgestiegen ist.
Die Idee:
Die 79er ist eingetragen als "Krad. Motorrad M.LB.". Ich denke das heisst mit Lastenbeiwagen. Die 81er ist erst mal komplett falsch eingetragen und zwar als ETZ 251 (Brief wurde vom Vorbesitzer neu erstellt). Aber als "KRAD M.BW, MOTORRAD M.LB". Ich denke das heisst mit Seitenwagen oder mit Lastenbeiwagen. Die Idee ist, ich baue die Anschlussteile für den LBW von der 81er ab und baue sie an die 79er dran. Die 79er hat die Anschlussstellen nämlich nicht. Kommt mir ein wenig komisch vor, wo sich doch mit LB im Brief eingetragen ist, aber was solls. Und dann möchte ich bei der 79er TÜV machen lassen und wenn es geht auch so eintragen lassen, dass sie als Motorrad mit Seitenwagen oder mit Lastenbeiwagen eingetragen wird.
So, das war eigentlich die wesentliche Idee. Und nun ein paar Fragen (sorry einige sind vielleicht blöd)
1. Wenn die 79er schon mit LB eingetragen ist, kann ich dann den LBW "einfach" dranhängen und TÜV machen lassen?
2. Muss der LBW beim TÜV dran sein am Motorrad? (Beim Vorbesitzer war er es wohl nicht, weil ja die Anschlussstellen fehlen)
3. Ist es möglich den Eintrag im Brief zu bekommen so, dass wahlweise ein Personenseitenwagen oder LBW drangehängt werden kann? (Der Unterschied wäre dass im Brief 3 Sitzplätze stehen würden, oder?)
4. Kann mir jemand eine Kopie eines Briefes zumailen wo eine TS 250/1 mit LBW eingetragen ist oder sogar mit SW und LBW?
5. Spricht irgendetwas grundsätzlich gegen meine Idee?
6. Hat jemand einen besseren Vorschlag oder einen Hinweis worauf zu achten ist?
Am Ende möchte ich noch sagen, dass ich weiss dass der ein oder andere die Sache ganz anders gelöst hätte und die 81er auf jeden Fall zum Laufen bekommen hätte. Meine Lösung des Problems ist eben ein anderes LAuffähiges Motorrad anzuschaffen und nun so hoffentlich endlich mal zu meinem Seitewagen-Fahrvergnügen zu kommen. Man verzeihe mir meinen Diletantismus.