sammycolonia hat geschrieben:stimmt, hab grad mal in die betriebserlaubnis geschaut... zulässige anhängelast 60kg...TS-Jens hat geschrieben:AHO hat geschrieben:sammycolonia hat geschrieben:ja super, dann darf ich mir also nen nachbau-moped-anhänger hinter meinen roller hängen und der trachtengruppe ne nase zeigen?
Nur wenn Du einenTÜV findest, der Dir die Anhängevorrichtung und die zulässige Anhängelast am Roller einträgt![]()
Da fängt heute oft das Problem an, insbesondere bei älteren Mopeds mit mäßigen Bremsen (Bremsleistung, Eigengewicht des Zugfahrzeugs etc. beeinflussen die mögliche Anhängelast)
Gruß
Andreas
Beim Simsonroller kein Problem, da steht das schon in den Papieren
Hab gerade mal in meine Papier vom Berliner geschaut. Da steht nichts drin von Anhängelast.( Muß also auch nicht zwingwnd drin stehen da in den Unterlagen des Anhängers eine Deichsellast angegeben ist)
Nur das zulässige Gesamtgewicht (300kg)
Ich mußte damals beim TÜV ein Gutachten für den Hänger machen lasssen und bekam dann ein Folgekennzeichen des ziehenden Fahrzeuges. damit ist bis heute alles geregelt da Versicherung und Steuer über den Roller abgegolten sind.





Man sollte aufpassen was man an Papieren bei der Prüf/Zulassungstellen vorlegt, dann wo viel vorgelegt wird wierd auch viel (sinnlos) abgeschrieben und man hat den Salat. d.H. in den original Papieren und Kundendienst informationen des Berlin + Campi steht das beim angekuppeltem Anh. ist das Mitführen von Gepäck auf dem Motorrad nicht gestattet. Das wären in meinen Augen extrem doof wenn man das in seinen Gespannpapieren steht hätte.
Denn wenn ich das auf den Fotos richtig sehe sind sowohl an der es als auch am Sw Gepäckträger drann.




Gruß Urban